Aktuelle Informationen zu den Ausschüttungen finden Sie hier.

Video on Demand (Streaming & Download) 

Eine Person bedient ein Tablet auf dem die Netflix App geöffnet ist.

Wachstumsmarkt Video-Streaming

Wir alle kennen Running Up that Hill oder I'll be there for you als die Signature Songs der Serien Stranger Things oder Friends, auch wenn vielleicht nicht immer bekannt ist, wer hinter dem jeweiligen Song steht (es sind Kate Bush bzw. The Rembrandts).

Musik ist ein elementarer Bestandteil von Filmen und Serien, keine Frage. Durch den zuletzt rasant gewachsenen Markt des Video-Streamings wird auch Musik in Filmen und Serien mehr und mehr gestreamt und heruntergeladen, zum Vorteil unserer Mitglieder.
Die entsprechenden Einnahmen verteilen wir im Bereich Video On Demand (VOD).

Woher die Einnahmen kommen, wie wir sie verteilen und wann wir Ihnen Ihre Tantiemen ausschütten, erfahren Sie hier.

Video on Demand (VOD) einfach erklärt

Unter Video on Demand (übersetzt: Video auf Abruf) versteht man allgemein die Möglichkeit, ein Video von einer Internetplattform,
wie Netflix, Amazon Prime oder Disney+, direkt anzusehen (Streaming) oder herunterzuladen (Download).

In diesen Sparten enthalten sind daher Musiknutzungen in Filmen und Serien, die Streaming- und Download-Anbieter bereitstellen.
Bei den genutzten Werken kann es sich um atmosphärische Musik, zentrale Erkennungsmelodien oder auch populäre Musiktitel handeln.
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Video on Demand auf einen Blick

So teilen sich die Sparten auf:

  • In den Sparten Video on Demand Streaming (VOD S) und Video on Demand Streaming Vervielfältigungsrecht (VOD S VR) schüttet die GEMA die Einnahmen von Anbietern wie Netflix, Disney+ oder Amazon Prime für Streaming von audiovisuellen Werken in Deutschland aus.
  • In den Sparten Video on Demand Download (VOD D) und Video on Demand Download Vervielfältigungsrecht (VOD D VR) schüttet die GEMA die Einnahmen von Anbietern wie Amazon Video oder auch iTunes für den Download von audiovisuellen Werken in Deutschland aus.
  • Abrufe dieser Plattformen aus dem Ausland sind in der Auslandsverteilung der GEMA enthalten (Sparten A, A VR). 

Woher die Einnahmen kommen:

Die VOD-Plattformen melden die Nutzungen ihrer deutschen Kunden an die GEMA. Bei den Streaming-Anbietern werden insbesondere über Abo-Modelle die Einnahmen erzielt, bei den Download-Anbietern über die Downloaderlöse. Einschlägig ist hier der Tarif VR-OD
 

Woher wir wissen, welche Werke genutzt wurden:

Die Download- und Streaming-Plattformen teilen uns mit, welche Filme wie oft abgerufen wurden. Um zu wissen, welche Musikwerke in den Filmen verwendet werden, pflegen wir eine eigene Datenbank. Diese können wir mit den Nutzungsmeldungen der Plattformen abgleichen und bilden so die Grundlage für unsere Verteilung.

Wie die Gelder verteilt werden: 

Wir verteilen die Einnahmen der verschiedenen Plattformen gesondert, je nach der Nutzungsform (Streaming oder Download) und der Art des Abrufes (Abomodell, Leihe oder Kauf). Die Ausschüttungen hängen von der Anzahl der Abrufe des Films bzw. der Serie und der Länge der jeweils genutzten Musikwerke ab. 
 
Die Einnahmen aus Leihe oder Kauf (transactional download) verteilen wir direkt. Das bedeutet, dass wir die Lizenzeinnahmen pro Film auf die jeweils enthaltenen Werke verteilen, abzüglich des Kommissionsbeitrags und dem Abzug für soziale und kulturelle Zwecke.

Im Abo-Bereich (Subskription) z.B. Netflix, Amazon Prime-Filme, wird nach einem Abrufsekundenwert verteilt. 

Nähere Informationen zu den aktuellen Ausschüttungen im Onlinebereich finden Sie hierhttps://www.gema.de/de/musikurheber/tantiemen/online-verteilungsbereich

Veranschaulichung der Nutzungsformen bei Video on Demand

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Wichtige Termine und Fristen für Sie 

Werkanmeldefrist:

Melden Sie Ihre Werke am besten mit Veröffentlichung des Films an, und zwar direkt über unser Onlineportal.

Dort haben Sie darüber hinaus die Möglichkeit, Audiodateien hochzuladen und stellen so sicher, dass Ihre Werke durch unsere Monitoring-Dienstleister erfasst werden. Mehr zum unserem Soundfile Upload erfahren Sie hier: https://www.gema.de/de/musikurheber/repertoire/werke/soundfile-upload

Wichtig: Damit Ihr Werk bei der Ausschüttung für eine bestimmte Nutzung berücksichtigt wird, muss es spätestens einen Monat nach Ende des Monats angemeldet werden, in dem die Nutzung stattgefunden hat.
 

Ausschüttungsturnus pro Jahr:

Wir schütten zweimal im Jahr aus, jeweils zum 01. April und zum 01. Oktober.
 

Reklamationsfristen:

Sie haben 3 Monate nach der Ausschüttung Zeit zu reklamieren. Wie das geht und was Sie dafür wissen müssen, erfahren Sie in unserem Reklamationsbereich.
 

Die schnelle Hilfe!

In unserem Hilfecenter erhalten Sie schnell, einfach und jederzeit die Antwort auf Ihre Frage – ganz ohne Wartezeit.

Schematische Darstellung des Hilfecenters