Aktuelle Informationen zu den Ausschüttungen finden Sie hier.

Veranstaltungen der Unterhaltungsmusik (Live-Musik)

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Live-Einnahmen gerecht verteilen mit Hilfe der Setlist.

Live-Musik ist immer etwas Besonderes. Das gilt auf Stadtfesten und in Festzelten, auf Karnevalssitzungen und Umzügen. Echte Höhepunkte sind Live-Konzerte und Festivals, zu denen Musikfans oft zu Tausenden pilgern. Möglich wird das nicht zuletzt durch unsere Mitglieder: Sie komponieren die Musik, schreiben Songtexte oder verlegen die Werke. Damit sie angemessen und fair an den Einnahmen beteiligt werden können, brauchen wir Informationen darüber, welche Werke auf einer Veranstaltung tatsächlich gespielt wurden. Veranstaltende von Live-Musik sind daher verpflichtet, eine Setlist einzureichen.

Die Sparte Live-Musik einfach erklärt

In der Sparte U verteilen wir Einnahmen von Live-Musik Veranstaltungen in ganz Deutschland. Das können Live-Konzerte, Festivals, Stadtfeste o. Ä. sein. U steht dabei für Unterhaltungsmusik – was nicht heißt, dass es hier nur um Unterhaltung geht: Die Kategorie dient uns als Unterscheidungsmerkmal bei der Berechnung Ihrer Ausschüttungen. Dabei ist Unterhaltungsmusik alles, was nicht zur E-Musik, der sogenannten ernsten Musik, zählt.
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Wir verteilen die Einnahmen „nach Programm“, das heißt auf Basis der tatsächlich genutzten Werke. Dafür brauchen wir von den Veranstaltern für jeden Auftritt eine Aufstellung über die gespielten Titel – die sog. Musikfolge oder auch Setlist. Dabei kommt einiges zusammen: Für den Live-Bereich verarbeiten wir ca. 550.000 Setlists im Jahr (Stand: vor Corona).

Drei Personen jubeln vor einer Festivalbühne.

Live-Verteilung auf einen Blick

Wie sich die Sparten aufteilen:
Die Sparten teilen sich auf in U (Unterhaltungsmusik – Kollektivverteilung mit verschiedenen Segmenten) und in UD (U-Direktverteilung).

In der Sparte U werden Einnahmen aus Live-Veranstaltungen verteilt, etwa bei Konzerten, Stadtfesten und Festivals.
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Direkt verteilt werden Lizenzeinnahmen von Veranstaltungen mit einem Inkasso von über 500 € (Sparte U, Segmente 9 - 12) sowie die Einnahmen spezieller Veranstaltungen, z.B. Generalproben, offenes Musizieren, Aufführungen in Krankenhäusern (Sparte UD).

Woher die Einnahmen stammen:
Wir erhalten Lizenzeinnahmen für Live-Veranstaltungen der Unterhaltungsmusik, z. B. Konzerte nach Tarif U-K, sowie für Live-Veranstaltungen mit Hintergrundmusik nach Tarif U-V.

Welche Nutzungsinformationen herangezogen werden:
Bei Live-Musik muss für jeden Auftritt eine Musikfolge eingereicht werden. Das erfolgt idealerweise über das Onlineportal unter dem Service Meine Setlists – vom Veranstalter aber auch von den ausübenden Musikerinnen und Musikern.

Wie die Einnahmen verteilt werden:
Veranstaltungen mit Lizenzeinnahmen bis zu 500 € verteilen wir kollektiv. Dazu bilden wir einen einheitlichen Aufführungswert (Punktwert). Der Wert einer Werkaufführung wird dann nach verschiedenen tarif-, aufführungs- oder werkabhängigen Faktoren berechnet.

Bei der Direktverteilung verteilen wir die Lizenzeinnahmen einer Veranstaltung auf die Werke, die uns für diese Veranstaltung gemeldet wurden - nach Abzug von Kosten sowie für soziale und kulturelle Zwecke.

Mehr zur Verteilung in der Sparte U finden Sie in unserem Infoblatt.

Wichtige Termine und Fristen für Sie

Werkanmeldefrist:

Melden Sie Ihre Werke immer spätestens mit der Veröffentlichung an – am besten direkt über unser Onlineportal unter dem Service Werkanmeldung. Wichtig: Ihr Werk muss bis spätestens zum 31.01. des Folgejahres der Nutzung angemeldet sein, um in der Jahresverteilung zum 01.06. berücksichtigt zu werden.

Einreichungsfrist Nutzungsmeldungen:

Für Nutzungsmeldungen gilt eine Einreichungsfrist bis zum 31.03. auf die Nutzung des Folgejahres. Mehr dazu finden Sie unter Werkanmeldung.

Ausschüttungsturnus pro Jahr:

Zum  01.06.: Hauptausschüttung in den Sparten U, UD, M, E, ED, EM, BM, KI, DK und DK VR
Zum 01.11.: Nachverrechnungen ​​​​​​in  den Sparten BM, E, ED, EM, M, U, UD (u.a. aufgrund von Reklamationen gemäß § 59 Abs. 1 und 2 des Verteilungsplans)

Reklamationsfristen:

Bei der Hauptausschüttung können Sie bis zu neun Monate reklamieren (bis 01.03. des Folgejahres). Bei der Nachverrechnung haben Sie bis zu drei Monaten Zeit. Wie das geht und was Sie dafür wissen müssen, erfahren Sie unter Reklamationen.

Die schnelle Hilfe!

In unserem Hilfecenter erhalten Sie schnell, einfach und jederzeit die Antwort auf Ihre Frage – ganz ohne Wartezeit.

Schematische Darstellung des Hilfecenters