Mitgliederinformation // 13. Mai 2024

SoundAware übernimmt Monitoring bei ARD, ZDF und Deutschlandradio

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland setzt ab Frühjahr 2024 die Music Recognition Technology (MRT) des Anbieters SoundAware für das automatisierte Monitoring ein. GEMA Mitglieder bitten wir weiterhin darum, Soundfiles zu ihren Werken im GEMA Soundfile Upload zur Verfügung stellen. So kann SoundAware die gespielte Musik erkennen und Nutzungsmeldungen für eine korrekte Verteilung liefern.

Alles, was Sie als GEMA Mitglied wissen müssen, haben wir auf dieser Seite zusammengefasst.

Jetzt Soundfiles überprüfen

Um sicherzustellen, dass Ihre Werke weiterhin beim Monitoring berücksichtigt werden, überprüfen Sie bitte bis Ende Mai 2024:

  • Haben Sie Ihre Soundfiles direkt bei der GEMA hochgeladen?
  • Liegen die Soundfiles zu Ihren Werken vollständig vor?
SoundAware greift bei seiner Musikerkennung unter anderem auf die GEMA Soundfile Datenbank zurück. Fehlende Soundfiles können dazu führen, dass sich die Ausschüttung verzögert oder Tantiemen nicht verteilt werden.
Frau sitzt auf einer Holzbank und arbeitet am Laptop.
Auf einen Blick

Das bedeutet der Wechsel zu SoundAware für GEMA Mitglieder

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Monitoring läuft weiter wie bisher

Für GEMA Mitglieder ändert sich durch den Anbieterwechsel zu SoundAware nichts. Die Musikerkennung in den öffentlich-rechtlichen Programmen findet wie gewohnt automatisch im Hintergrund statt.

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Monitoring basiert auf Soundfiles

Grundlage für das Monitoring der öffentlich-rechtlichen Sender sind weiterhin Ihre Soundfiles. Vergessen Sie also nicht, Aufnahmen Ihrer Werke im GEMA Soundfile Upload hochzuladen, damit diese bei der automatischen Musikerkennung berücksichtigt werden können.

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Positive Effekte bei der Datenqualität erwartet

Die GEMA erwartet durch die Zusammenarbeit mit SoundAware eine höhere Qualität der gemeldeten Daten. 

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Hintergrund

Musikmonitoring bei den Öffentlich-Rechtlichen

Seit 2020 nutzen die öffentlich-rechtlichen Sender für ihre Musikmeldung an die GEMA automatisiertes Monitoring. Grundlage dafür ist die sogenannte Audio-Fingerprint-Technologie. Dafür arbeiten die Rundfunkanstalten mit einem externen Dienstleister zusammen. Seit Frühjahr 2024 übernimmt SoundAware diese Aufgabe für ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Presseinformation zum Anbieterwechsel

Im Rahmen eines EU-Vergabeverfahrens haben die deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten den Auftrag zum Musikmonitoring ihrer Programme neu ausgeschrieben. In der Ausschreibung konnte sich die niederländische SoundAware Group durchsetzen, die seit Sommer 2023 zur GEMA Gruppe gehört. Die GEMA begrüßt die Zusammenarbeit von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit SoundAware.

Fragen und Antworten zum Musikmonitoring durch SoundAware

Ja, alle im GEMA Soundfile Upload hochgeladenen Soundfiles stehen Soundaware zur Verfügung und werden für das Monitoring von ARD, ZDF und Deutschlandradio eingesetzt. SoundAware ist seit Mitte 2023 an den GEMA Soundfile Upload angebunden und erhält regelmäßig bei der GEMA hochgeladene Soundfiles und deren Metadaten.

Nein. Soundfiles, die ausschließlich bei dem Monitoring-Dienstleister BMAT hochgeladen wurden, werden nicht übertragen und stehen SoundAware nicht zur Verfügung. Bitte laden Sie die betreffenden Soundfiles umgehend im GEMA Soundfile Upload hoch.

Bei SoundAware finden regelmäßig (zwei Wochen vor dem Versand der Nutzungsmeldungen für ARD, ZDF und Deutschlandradio an die GEMA) sogenannte „Rescans“ statt. Dadurch ist gewährleistet, dass auch Soundfiles, die zum Zeitpunkt der Sendung nicht vorlagen, nachträglich berücksichtigt werden können. Es wird Anfang Juni 2024 bei SoundAware ein Rescan stattfinden. Alle Soundfiles, die bis dahin vorliegen, finden rückwirkend für den von SoundAware gemonitorten Zeitraum ab März 2024 Berücksichtigung.

Nein, ein direkter Upload bei der Firma SoundAware ist für GEMA Mitglieder nicht vorgesehen. Dafür steht der GEMA Soundfile Upload zur Verfügung.

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