GEMA Anmeldung für Karnevalsveranstaltungen
Helau! Alaaf! Ihre GEMA Anmeldung für Veranstaltungen im Karneval
Das närrische Treiben geht wieder los: mit lautem „Helau“, „Alaaf“ und natürlich mit Musik zum Singen und Schunkeln. Damit die Urheberinnen und Urheber der gespielten Werke für die festliche Stimmung auch eine faire Vergütung erhalten, bieten wir Ihnen passende Tarife für die Wiedergabe der Musik – unabhängig davon, ob Ihre Faschings-, Fastnachts- oder Karnevalsveranstaltung vor Ort oder online stattfindet. Die GEMA Anmeldung für Ihre Karnevalsveranstaltung können Sie ganz einfach und bequem online erledigen.
So melden Sie Ihre Faschings-, Fastnachts- oder Karnevalsveranstaltung an
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Tonträger- oder Live-Veranstaltung? Wir erklären den Unterschied.
Um eine Live-Veranstaltung handelt es sich immer dann, sobald eine Person oder Band live Musikstücke spielt oder singt. Es reicht also ein einziger, möglicherweise nur kurzer Auftritt. Selbstverständlich kann bei einer Live-Veranstaltung zusätzlich Musik von Tonträgern, also z. B. von CDs oder MP3 gespielt werden – vor dem Auftritt, danach oder in den Pausen. Um eine Tonträger-Veranstaltung handelt es sich hingegen, wenn ausschließlich Musik von Tonträgern genutzt wird.
Die wichtigsten GEMA Tarife für Fasching, Fastnacht und Karneval
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Warum Sie für die Musik bezahlen
Unsere Mitglieder verdienen mit Komponieren, dem Schreiben von Liedtexten oder dem Verlegen von Musik ihren Lebensunterhalt. Dafür möchten sie fair entlohnt werden. Deshalb gibt es das Urheberrecht. Es schützt Musikschaffende und Verleger mit einem gesetzlich festgelegten Recht auf angemessene Vergütung, wenn ihre Werke öffentlich genutzt werden.
Gut zu wissen: Das Urheberrecht gilt unabhängig von der GEMA. Sie haben jedoch einen Vorteil mit uns: Statt jeden Urheber einzeln zu kontaktieren und zu bezahlen, wenden Sie sich an uns – und erhalten Zugang zum musikalischen Weltrepertoire. Denn wir vertreten nicht nur die Rechte von über 80.000 GEMA Mitgliedern, sondern auch von mehr als zwei Millionen Berechtigten im Ausland.
FAQ – häufige Fragen zu Karneval, Fasching und GEMA
Melden Sie Ihre Musiknutzung bitte rechtzeitig an, so dass wir vor der Durchführung noch unsere Einwilligung erteilen können. Am einfachsten können Sie das online oder per Mail erledigen.
Für Interessierte noch der rechtliche Hintergrund: Es besteht sogar eine gesetzliche Pflicht, die Musiknutzung davor anzumelden. Das gilt ja auch sonst im Wirtschaftsleben: Wer Rechte nutzen will, muss sie vorher erwerben.
Unsere Kundenberaterinnen und Kundenberater prüfen regelmäßig Veranstaltungen und öffentliche Orte. Wird dort Musik gespielt, die nicht davor bei uns angemeldet wurde, wird eine Nachzahlung fällig. Außerdem kommen zusätzliche Kosten auf Sie zu. Schließlich möchten wir die finanziellen Mehraufwände, die uns entstehen, weder unseren Mitgliedern noch Musiknutzenden anlasten, die korrekt ihren Beitrag zahlen.
Sie wählen im Onlineportal Livemusik aus und geben bei der Preisermittlung die zusätzliche Musikwiedergabe/Pausenmusik an.
Sie melden die Anzahl der Kapellen/Spielmannszüge und die Anzahl der Lautsprecherwagen (dies kann der kleine Bollerwagen oder der große Motivwagen mit Musikanlage sein).
Ja, auch den DJ müssen Sie mit Angabe der beschallten Fläche in qm gesondert anmelden.
Ja. Bitte verwenden Sie den Fragebogen Musiknutzungen auf Internetseiten (Onlinesendungen)“ und senden den ausgefüllten Fragebogen an kontakt@gema.de.
Der Tarif VR-Ö gilt, wenn Sie Werke des GEMA Repertoires vervielfältigen, um Sie bei einer öffentlichen Wiedergabe zu verwenden. Mit der Vervielfältigung ist z. B. das Brennen von CDs oder das Speichern von MP3 gemeint. Wichtig: Wenn Sie die Vervielfältigung ausschließlich für die Werke einer Tanzgarde/Showtanzgruppe vornehmen und Sie hierzu einen Vertrag mit dem
Tarif WR-VR-K abgeschlossen haben, benötigen Sie keine weitere Anmeldung.
Allerdings können wir unter gewissen Voraussetzungen einen Benefiznachlass in Höhe von 10 % gewähren. Bei Veranstaltungen mit Livemusik beispielsweise dann, wenn die Musikerinnen und Musiker unentgeltlich auftreten.