Musik im Krankenhaus bei der GEMA anmelden

Erhöhen Sie das Wohlbefinden Ihrer Patienten mit Musik und TV
Musik beruhigt die Atmung und den Herzschlag der Patientinnen, stärkt das Immunsystem und erleichtert die Arbeit des Krankenhauspersonals. Die Medizin hat das erkannt und nutzt Musik beispielsweise, um Ängste vor und nach der Behandlung zu lindern. Auch das Fernsehen möchten viele Patienten nicht missen, es ist ein angenehmer Zeitvertreib im Krankenhausalltag.
Investieren Sie in eine GEMA Lizenz, um die Genesung in Ihrem Krankenhaus zu fördern und Ihre Patientenzufriedenheit zu erhöhen. Ihr Beitrag kommt den Urheberinnen und Urhebern der Musik zugute und sorgt dafür, dass sie von ihrer Arbeit leben können.
Drei Arten, wie Sie Musik im Krankenhaus nutzen können
Für alle öffentlichen Bereiche im Krankenhaus, in denen Sie Musik nutzen, erhalten Sie von uns eine Lizenz. Sie können die Nutzungsarten miteinander kombinieren, um eine umfassende und angenehme Umgebung für Ihre Patientinnen zu schaffen:
Musik auf Fernseh- und Radiogeräten im Patientenzimmer
anbieten, handelt es sich um eine öffentliche Musiknutzung, die Sie bei uns anmelden. Dabei spielt es keine Rolle, wie das Signal empfangen wird.

Geben Sie Ihre Betten- und Zimmeranzahl mit Empfangsgeräten an
Die Vergütung ist an die Anzahl der Zimmer oder Betten gebunden:
- Einzel- oder Mehrbettzimmer mit einem Gerät: Abrechnung nach Mindestvergütung
- Mehrbettzimmer mit zwei oder mehr Geräten: Abrechnung nach Regelvergütung
Die Anzahl der Betten mit Empfangsgerät ist entscheidend, um die tatsächlich genutzten TV- und Radioprogramme bei den Lizenzkosten zu berücksichtigen. Übrigens: Eine Lizenz von uns deckt alle notwendigen Rechte weiterer Verwertungsgesellschaften und -einrichtungen ab. Sie erhalten aus einer Hand die umfassenden Nutzungsrechte der GEMA, ZWF, GVL, VG Wort und Corint Media – bequem und rechtssicher.
Die Höhe der Vergütung für Patientenzimmer
So melden Sie Ihre Musiknutzung im Onlineportal an
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Den Preis für Ihre Musiknutzung ermitteln
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Im Onlineportal einloggen/registrieren
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Daten eingeben und Anmeldung abschließen

Hintergrundmusik für Aufenthaltsräume - mit und ohne Bewirtschaftung
Hintergundmusik in Therapie-, Fitness- und Gymnastikräumen


Stimmungsvolle Sommerfeste, Konzerte und eine weit geöffnete Tür
Übersicht einzelner Tarife
Weiterleitung in Patientenzimmern
- Fernseh- und/oder Radiowiedergabe
- 2 oder mehr Geräte in Mehrbettzimmern
- 1 Gerät in Einzel- und Mehrbettzimmern
Radiowiedergabe
- Aufenthaltsräume ohne Bewirtschaftung
- Cafeteria, Speisesaal
- Wartezimmer, Notaufnahmen, Verkaufsraum
- Schwimmbad
- Fitnessraum, Gymnastikraum
Tonträgerwiedergabe
- Aufenthaltsräume ohne Bewirftschaftung
- Cafeteria, Speisesaal
- Wartezimmer, Notaufnahmen, Verkaufsraum
- Kopfhörer
- Schwimmbad
- Fitnessraum, Gymnastikraum
Fernsehwiedergabe
- Aufenthaltsräume ohne Bewirtschaftung
- Cafeteria, Speisesaal
- Wartezimmer, Notaufnahmen, Verkaufsraum
- Schwimmbad
- Fitnessraum, Gymnastikraum
Bildtonträgerwiedergabe
- Aufenthaltsräume ohne Bewirtschaftung
- Cafeteria, Speisesaal
- Wartezimmer, Notaufnahmen, Verkaufsraum
- Schwimmbad
- Fitnessraum, Gymnastikraum
Weitere Musiknutzungen
- Veranstaltungen mit Live-Musik
- Veranstaltungen mit Tonträgern
- Filmvorführungen
- Konzerte, Comedy u. Ä.
- Kopfhörerwiedergabe mittels Bildtonträger
- Vervielfältigung sog. DJ-Tarif
Übersicht einzelner Tarife
Radiowiedergabe (Tarif-R), Tonträgerwiedergabe (Tarif M-U), Fernsehwiedergabe (Tarif FS) und Bildtonträgerwiedergabe (Tarif BT) können sind Sie für folgende Räume nutzen:
- Aufenthaltsräume ohne Bewirtschaftung
- Cafeteria, Speisesaal
- Wartezimmer, Notaufnahmen, Verkaufsraum
- Schwimmbad
- Fitnessraum, Gymnastikraum
Musik in Kursen (WR-KS) gilt zum Beispiel für:
- Rehakurse
- Krankengymnastik
- Fitnesskurse
Die Weiterleitung in Patientenzimmer (WR-S-KKH) wird für folgende Paramete angewendet:
- Fernseh- und/oder Radiowiedergabe
- 2 oder mehr Geräte in Mehrbettzimmern
- 1 Gerät in Einzel- und Mehrbettzimmern
Warum für Musik im Krankenhaus an die GEMA zahlen?
Sie fragen sich vielleicht, warum Sie als Krankenhaus für Musik an die GEMA zahlen. Wir sind ein Verein und machen mit den Einnahmen keinen Gewinn, sondern schütten diese an unsere über 95.000 Mitglieder aus. Unsere Mitglieder verdienen mit Komponieren, dem Schreiben von Liedtexten oder dem Verlegen von Musik ihren Lebensunterhalt. Dafür möchten Sie fair entlohnt werden. Deshalb gibt es das Urheberrecht. Es schützt Urheberinnen und Verleger mit einem gesetzlich festgelegten Recht auf angemessene Vergütung, wenn ihre Werke öffentlich genutzt werden – wie z. B. in Ihrem Krankenhaus.
Gut zu wissen: Das Urheberrecht gilt unabhängig von der GEMA. Sie haben jedoch einen Vorteil mit uns: Statt jede Urheberin und jeden Urheber einzeln zu kontaktieren und zu bezahlen, wenden Sie sich an uns – und erhalten Zugang zum musikalischen Weltrepertoire. Denn wir vertreten nicht nur die Rechte von über 95.000 GEMA Mitgliedern, sondern auch mehr als zwei Millionen Berechtigen im Ausland.

FAQ – häufige Fragen zu Musik von der GEMA in Krankenhäusern
Werden Radio- oder Fernsehsignale zeitgleich, vollständig und unverändert durch Dritte weitergesendet und die dadurch in den Programmen enthaltenen schöpferischen Leistungen gegenüber dem primär Sendenden nochmals, also „zweit-“verwertet, spricht man von Kabelweitersendung.
Dafür wird eine Vergütung an Verwertungsgesellschaften gezahlt. Sowohl Urheberinnen als auch Sendeunternehmen bekommen davon etwas ab: die Urheber aufgrund ihrer Urheberrechte, die Sender aufgrund ihrer Leistungsschutzrechte.
Geltungsbereich:
Der Tarif WR-S KKH gilt für die Musiknutzung durch Sendung i. S. von § 20 i. V. mit § 15 Abs. 2 und 3 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG), soweit nicht spezielle Tarife anzuwenden sind. Dabei ist es unerheblich, ob das Eingangssignal über Kabel, Satellit oder Antenne empfangen wird. Der Tarif WR-S KKH gilt nicht für das Betreiben von Gemeinschaftsantennenanlagen.
- Die ZWF nimmt die Rechte von Bild- und Filmurhebern sowie von Filmproduzenten wahr.
- Die GVL vertritt die Interessen und Rechte von ausübenden Künstlerinnen und Tonträgerherstellern. In der VG Wort haben sich Autorinnen und Verlage zusammengeschlossen, um ihre Rechte wahrzunehmen.
- Die Corint Media ist ein europäisches Unternehmen der privaten Medienindustrie, das die Urheber- und Leistungsschutzrechte von Sendeunternehmen und Presseverlegern wahrnimmt.
Die Vergütung richtet sich nach der Anzahl der in Ihrem Krankenhaus (o. Ä.) aufgestellten Betten, an denen ein Gerät zum individuellen Empfang bereitgestellt oder für die ein Gerät zum individuellen Empfang vorgehalten wird. Aufgestellte Betten sind alle betriebsbereit aufgestellten Betten, die zur vollstationären Behandlung von Patientinnen und Patienten bestimmt sind. Von der Vergütung ausgenommen sind nur Betten, für die nachweislich Geräte zum individuellen Empfang weder bereitgestellt noch vorgehalten werden.
Relevant für die Berechnung der Vergütung ist außerdem jedes Bett zur teilstationären oder ambulanten Untersuchung sowie jedes Bett in Untersuchungs- und, wenn für das Bett ein Gerät zum individuellen Empfang bereitgestellt oder vorgehalten wird.
Mitglieder von Organisationen, die mit den entsprechenden Verwertungsgesellschaften einen Gesamtvertrag für diesen Tarif geschlossen haben, erhalten einen Nachlass gemäß der gesamtvertraglichen Vereinbarungen.
Einrichtungen, die einen aktuellen, schriftlichen und begründeten Nachweis über ihre Gemeinnützigkeit im Sinne von § 52 Abgabenordnung (AO) vorlegen, erhalten gemäß § 39 Abs. 3 Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) einen Gemeinwohlnachlass in Höhe von 15 %.
Wir haben die Räume wie folgt kategorisiert:
- Bereitschaftszimmer, Ärztezimmer = Aufenthaltsraum
- Gymnastikraum, Sportraum, Ergometerraum u. ä. = Trainingsfläche
- Schwimmbad, Therapiebecken = Schwimmbad
- Wartezimmer, Warteraum = Wartezimmer (Praxis)
- Eingangshalle/-bereich im Krankenhaus = Foyer
- Therapieraum = Behandlungszimmer
- Dialysezimmer, Zimmer für Chemotherapie u.ä. mit Radio oder Fernsehen = Patientenzimmer
Was für zusätzliche Kosten fallen bei Fernsehwiedergabe mit Entgelt an?
Sollten Sie in den Patientenzimmern für die Fernsehwiedergabe ein Entgelt verlangen, wird das in der Lizenzierung berücksichtigt. Der Betrag erhöht sich dann um 10 %.