So melden Sie Musik in Ihrer Praxis bei der GEMA an

Musik als Medizin – auch in Ihrer Praxis
Musik kann Stress reduzieren, Schmerzen lindern und Ängste verringern. Die medizinische Forschung zeigt: Mit Musik lassen sich viele gesundheitsfördernde Effekte erzielen. Deshalb wird sie beispielsweise gezielt in der Schmerztherapie, bei Schlaganfall, Tinnitus, Depression, Parkinson oder Demenz eingesetzt.
Auch in Ihrer Praxis hilft Musik, Ihren Patienten zu entspannen. Als Ärztin, Physiotherapeut oder Heilpraktikerin schaffen Sie eine wohltuende Atmosphäre und heben sich positiv von anderen Praxen ab. Mit dem GEMA Repertoire haben Sie dabei die Freiheit, die Musik zu spielen, die am besten in Ihre Praxis passt – und die Ihren Patientinnen guttut.
Damit die Urheberinnen und Urheber der Musik fair bezahlt werden, erwerben Sie von uns eine Lizenz. Das geht ganz einfach: den Preis berechnen lassen, die Musik anmelden – und wirken lassen.
Hintergrundmusik in Ihrer Praxis
Musik tut Körper, Geist und Seele gut. Immer häufiger setzen Gesundheitseinrichtungen auf diesen positiven Effekt – zum Wohl ihrer Patientinnen. Gestalten auch Sie die Wartezeit Ihrer Patienten so angenehm wie möglich. Und tragen Sie zu ihrer Entspannung bei. Die richtige Hintergrundmusik kann viel bewirken, sie baut Stress, Nervosität und Ängste ab. Von vertrauter Popmusik über Jazz, ernste Musik oder Ambient bis zu Kinderliedern: Mit dem GEMA Repertoire haben Sie die freie Wahl.
Wichtige Tarife für Ärztinnen, Physiotherapeuten und Heilpraktiker
Hintergrundmusik mit Tonträgern
Für Hintergrundmusik mit Tonträger, oder Streaming, z. B. in Praxen (Tarif M-U)
Hörfunksendungen
Öffentliche Wiedergabe von Werken des GEMA Repertoires durch Hörfunksendungen im Radio (Tarif R)
Fitness- und Gesundheitskurse
Wiedergabe von Werken des GEMA Repertoires in Fitness- und Gesundheitskursen (Tarif WR-KS-F)
Musik bei Wiedergabe von Fernsehsendungen
Öffentliche Wiedergabe von Werken des GEMA Repertoires durch Fernsehsendungen (Tarif FS)
Wiedergabe mittels Kopfhörer
Weiterleitung von Werken des GEMA Repertoires und/oder deren Wiedergabe mittels Kopfhörer (Tarif WR-Kh)
Inkasso für Corint-Media
Kein eigener Tarif, wir übernehmen lediglich das Inkasso für die Corint Media, die private Hörfunk- und Fernsehunternehmen vertritt. Die Abgabe geht an diese Unternehmen, wenn deren Sender bei Ihnen auf Trainingsflächen laufen. Dabei wird unterschieden, ob die Programme auf den Fitness-, Fernsehgeräten oder im Hörfunk wiedergegeben werden.
So melden Sie Hintergrundmusik in Ihrer Praxis an
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Den Preis für die Hintergrundmusik ermitteln
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Im Onlineportal einloggen/registrieren
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Daten eingeben und Anmeldung abschließen
Für Neukundinnen und Neukunden
Klicken Sie nach der Registrierung im Onlineportal einfach auf „Als Neukunde/Neukundin fortfahren“. Wir kümmern uns um den Rest. Mit Ihrem Vertrag erhalten Sie auch Ihre Kundennummer.

Musik in Gesundheits- oder Fitnesskursen
In Gesundheits- und Fitnesskursen wirkt Musik motivierend, sorgt für eine positive Atmosphäre und trägt zum Erfolg des Kurses bei. Vor allem aber macht es mit Musik mehr Spaß. Je nach Art des Kurses können Sie schnellere oder langsamere Musik auswählen und ausprobieren, was am besten passt. Auch aktuelle und persönliche Hits können Sie dank GEMA Repertoire jederzeit spielen.
Falls Sie in Ihrer Praxis Kurse mit Musik (Tarif WR-KS-F) anbieten, melden Sie diese gesondert mittels Formular an (s. u.)
Musik in Kursen per Formular anmelden
Um Musik in Ihren Gesundheits- oder Fitnesskurs (Tarif WR-KS-F) anzumelden, füllen Sie bitte unser Formular aus. Dieses finden Sie ebenfalls im Preisrechner unter dem Stichpunkt "Meine Musiknutzung ist nicht dabei". Hier finden Sie unter dem Punkt "Dauerhaft" das Stichwort "Sport-und Fitnesstudios" und das passende Formular. Dieses füllen Sie aus, laden es wieder hoch und senden es ab.
Sobald Ihre Anmeldung bearbeitet ist, sehen Sie diese auch im GEMA Onlineportal unter "Meine Verträge".
Warum muss ich für Musik in der Praxis an die GEMA zahlen?
Sie fragen sich vielleicht, warum Sie als Arzt, Physiotherapeutin oder Heilpraktiker für Musik in Ihrer Praxis an die GEMA zahlen. Wir sind ein Verein und machen mit den Einnahmen keinen Gewinn, sondern schütten diese an unsere über 100.000 Mitglieder aus. Unsere Mitglieder verdienen mit Komponieren, dem Schreiben von Liedtexten oder dem Verlegen von Musik ihren Lebensunterhalt. Dafür möchten Sie fair entlohnt werden. Deshalb gibt es das Urheberrecht. Es schützt Urheberinnen und Verleger mit einem gesetzlich festgelegten Recht auf angemessene Vergütung, wenn ihre Werke öffentlich genutzt werden.
Gut zu wissen: Das Urheberrecht gilt unabhängig von der GEMA. Sie haben jedoch einen Vorteil mit uns: Statt jede Urheberin und jeden Urheber einzeln zu kontaktieren und zu bezahlen, wenden Sie sich an uns – und erhalten Zugang zum musikalischen Weltrepertoire. Denn wir vertreten nicht nur die Rechte von über 100.000 GEMA Mitgliedern, sondern auch mehr als zwei Millionen Berechtigen im Ausland.

FAQ – häufige Fragen zu Musik in der Praxis
Wenn Sie neben öffentlich-rechtlichen Sendern auch private Fernseh- oder Hörfunkprogramme abspielen, fallen zusätzliche Kosten für die Corint Media an. Die Corint Media vertritt als Verwertungsgesellschaft private Rundfunkunternehmen. Die Vergütung, die Sie an uns zahlen, geben wir also an die Corint Media weiter. Sie enthalten von uns eine Auflistung der Fernseh- und Hörfunksender. Nutzen Sie keine privaten Sender, müssen Sie keine Abgabe an die Corint Media entrichten.
Großbildschirme im Sinne unserer Vergütungssätze gelten Bildschirme mit einer Bilddiagonale von mehr als 65 Zoll (165 cm).
Wenn Sie anbieten, dass das Fernsehprogramm mittels Kopfhörer wahrzunehmen ist, müssen Sie diese Wiedergabe bei uns anmelden und bezahlen. Für die Fernseh-Wiedergabe mittels Kopfhörer an Fitnessgeräten gilt der Tarif WR-Kh. Eingestuft werden Sie anhand der Anzahl der Fitnessgeräte.
Ein Unterschied besteht auch noch, wenn die Wiedergabe im Fitnessgerät integriert ist. Hier kann zusätzlich der Tarif Corint Media für Fitnessgeräte fällig werden, sofern Sie private Sender abspielen.
Das hängt von drei verschiedenen Faktoren ab: die durchschnittliche Kursteilnehmerzahl pro Kurs, wie oft der Kurs wöchentlich stattfindet und was Ihre Kunden an Sie zahlen müssen, um an den Kursen teilzunehmen. Dann werden die Kurse mit gleicher Teilnehmerzahl gruppiert und deren wöchentlichen Kursstunden mit 4,33 (52 Wochen geteilt durch 12 Monate) multipliziert. Übrigens: Die geringste tarifliche Stufe an Tarifteilnehmern ist bis zu 10 Teilnehmer. Den konkreten Vergütungssatz können Sie unserem Tarif WR-KS-F entnehmen.
Ja, da es sich hier um unterschiedliche Musiknutzungen handelt. Wenn Sie also eine Eröffnungsfeier, Weihnachtsfeier o. Ä. mit Musik planen, melden Sie die Veranstaltung mittels Preisrechner im Onlineportal an.
Ja, das ist bei unserem Tarif FS möglich. Folgen Sie den Schritten im Preisrechner für dauerhafte Musik, wählen Sie „TV“ aus, berechnen Sie den Preis und geben Sie im Bemerkungsfeld „TV-Wiedergabe ohne Ton“ an. Sie erhalten dann – weil ohne Ton – einen günstigeren Preis als im Preisrechner ermittelt.
Gut zu wissen: Mit der Anmeldung des passenden Tarifs erhalten Sie von uns alles aus einer Hand – und damit neben der Lizenz für die Musiknutzung auch die Lizenzen anderer Verwertungsgesellschaften, Bild und Ton öffentlich zu nutzen.
Ja, auch GEMA freie Musik müssen Sie bei uns anmelden. Nur so können wir die gespielten Titel prüfen. Dies gilt sowohl für Veranstaltungen als auch wenn Sie Musik dauerhaft öffentlich nutzen, z. B. auf der Trainingsfläche oder in den Kursen. Zudem benötigen wir einen Nachweis, dass diese Musik GEMA frei ist. Hierfür können Sie unser Formular für Repertoireprüfung verwenden. Es wird dann geprüft, ob die Musik tatsächlich GEMA frei ist. Sollten Sie eine Lizenz oder ein Zertifikat eines Anbieters für GEMA freie Musik erhalten haben, können Sie uns diese ebenso zuschicken.
Übrigens: Im GEMA Onlineportal können Sie sich unter dem Service Repertoiresuche vorab informieren, ob Musik GEMA frei ist oder nicht. Allerdings sind die Angaben in der Repertoiresuche unverbindlich und lediglich ein erster Anhaltspunkt.
FAQ – häufige Fragen zur GEMA Anmeldung einer Abschlussfeier
Solltest du keine Möglichkeit haben, den Preisrechner und unser Onlineportal zu nutzen, kannst du alternativ auch unser Formular verwenden.