Musik auf dem Schiff bei der GEMA anmelden
Musikalisch auf Kurs. Rechtlich in sicheren Gewässern.
Ob entspannte Flusskreuzfahrt, Tagesausflug auf dem See oder Event auf dem Schiff: Die richtige Musik heißt ihre Gäste willkommen, schafft eine angenehme Atmosphäre und ist bei Festivitäten auf dem Wasser quasi unverzichtbar. Setzen Sie die Musik rechtsicher ein – hier finden Sie alle nötigen Informationen. Denn wer Musik auf deutschen Gewässern nutzt, auch unter ausländischer Flagge, muss diese lizenzieren lassen: Das können Sie bei uns, der GEMA. Wir sorgen dafür, dass die Schöpferinnen und Schöpfer der Musikwerke nicht leer ausgehen, sondern für Ihre Arbeit fair entlohnt werden.


Es muss nicht immer Weltmeer sein. Aber Weltrepertoire.
- Sie erhalten Zugang zum GEMA Weltrepertoire. Damit haben Sie Musik für jeden Anlass und die freie Auswahl, das zu spielen, was Sie möchten.
- Unsere Tarife sind fair gestaltet, da sie nicht mit der Passagierkapazität kalkulieren; sondern bei Veranstaltungen mit der tatsächlichen Fahrgastzahl und bei Hintergrundmusik im laufenden Betrieb mit der durchschnittlichen Belegungsquote.
- Als Mitglied bei einem Gesamtvertragspartner der GEMA erhalten Sie einen Nachlass von 20 %.
3 Arten von Musik am Schiff. Alle aus einer Hand.
Egal wo und wie Sie Musik auf dem Schiff nutzen: Von uns erhalten Sie alle Lizenzrechte komfortabel aus einer Hand. Kombinieren Sie die Nutzungsarten und schaffen Sie eine durchweg angenehme Atmosphäre für Ihre Fahrgäste.
Die verschiedenen Veranstaltungsarten auf einen Blick
Wählen Sie die passende Veranstaltungsart aus. Wir unterscheiden beispielsweise zwischen Veranstaltungen mit Livemusik oder mit Tonträgern (Streaming); ob im Eintrittsgeld Verzehr enthalten ist oder ob der Eintritt gar frei ist. Von diesen Faktoren hängt auch die Höhe der GEMA Vergütung ab. Weiter unten erklären wir Veranstaltungen mit Verzehranteil im Detail.
Livemusik und Verzehr
- bis max. 64 € Eintritt (Netto)
- in geschlossenen Räumen
- mit Livemusik
- Eintritt inkl. Essen und Getränke
Livemusik und Verzehr
- mehr als 64 € Eintritt (Netto)
- in geschlossenen Räumen
- mit Livemusik
- Eintritt inkl. Essen und Getränkem ggfs. Übernachtung
Livemusik – ohne Verzehr
- mit oder ohne Eintrittsgeld
- in geschlossenen Räumen
- mit Livemusik
- ohne Verzehr
Musik von Tonträgern und Verzehr
- bis max. 64 € Eintritt (Netto)
- Eintritt inkl. Essen und Getränke
Musik von Tonträgern und Verzehr
- mehr als 64 € Eintritt (Netto)
- Eintritt inkl. Essen und Getränke, ggf.s Übernachtung
Musik von Tonträgern - ohne Verzehr
-
mit oder ohne Eintrittsgeld
-
ohne Verzehr
Veranstaltungen mit Eintrittsgeld inkl. Essen und Getränke
Gesamtpreis bis 64 € (netto)
Bei einem Gesamtpreis bis 64 € (netto) handhaben wir es einfach. Hier ziehen wir pauschal 2/3 des Preises ab. Der Rest ist das „rechnerische Eintrittsgeld“. Daraus ermittelt sich die Vergütung. Sie haben aber auch die Möglichkeit, die tatsächlichen kalkulatorischen Kosten auszuweisen. Bevor Sie die Anmeldung Ihrer Veranstaltung absenden, können Sie im Kommentarfeld Ihre Kalkulation detailliert angeben. Bitte listen Sie die kalkulatorischen Kosten so spezifisch wie möglich auf. In dem Fall können wir diese Ausgaben bei der Rechnungsstellung berücksichtigen. Die Kosten für Deko, Feuerwerk, Musik etc. sind nicht abzugsfähig.
Gesamtpreis über 64 € (netto)
Sie bieten Ihren Gästen ein sog. Arrangement an? In dem Gesamtpreis von über 64 € (netto) sind Essen, Getränke und vielleicht sogar die Übernachtung enthalten? Dann haben Sie die Möglichkeit, die Kosten dafür separat auszuweisen. Wir zählen diese dann nicht zum Eintritt dazu.
Wichtig: Wenn Sie Ihre Veranstaltung im Onlineportal melden, wählen Sie Eintritt einschließlich Essen und Getränke. Bitte geben Sie beim Eintrittsgeld den höchsten Gesamtpreis an, den ein Gast zu zahlen hat. Unter dem Verzehranteil können Sie dann die kalkulatorischen Kosten für Essen, Getränke und ggf. Übernachtung angeben. Aber Achtung: Bei der Tarifeinstufung sind mindestens 11,89 % des tatsächlichen Eintrittsgeldes (Arrangement-Preises) zu berücksichtigen.
Bei Live-Veranstaltungen Setlist einreichen
Bei Live-Veranstaltungen – sprich mit Band oder Solokünstlern – müssen Sie danach eine Setlist einreichen. Erledigen Sie das im Onlineportal unter Meine Setlists. Hier können Sie auch den entsprechenden Link an die Musikerinnen schicken. Diese erstellen die Setlist dann für Sie. Wichtig ist, dass Sie die Setlist innerhalb von 6 Wochen nach der Veranstaltung einreichen.
Nur wenn wir von Ihnen eine Setlist erhalten, können wir die Einnahmen an die beteiligten Musikschaffenden ausschütten. Viele hilfreiche Hinweise und Tipps erfahren Sie im Setlist-Tutorial.

Hintergrundmusik auf Ihrem Schiff – die wichtigsten Tarife
Falls auf Ihrem Schiff Musik im Hintergrund läuft, z. B. in Restaurants, Bars oder am Außendeck, melden Sie diese separat an. Die Musikwiedergabe kann durch Tonträger (Streaming), Radio, Fernsehen oder Bildtonträger erfolgen.
Hintergrundmusik mit Tonträgern in Schiffen mit Bewirtung
Wiedergabe von GEMA Repertoire mit Tonträgern oder Streaming
(Tarif M-U)
Hintergrundmusik mit Tonträgern in Schiffen ohne Bewirtung
Wiedergabe von GEMA Repertoire in Verkehrsmitteln wie z. B. Fähren
Radiowiedergabe
Wiedergabe von GEMA Repertoire durch Hörfunksendungen im Radio
(Tarif R)
Musik bei Wiedergabe von Fernsehsendungen
Wiedergabe von GEMA Repertoires durch Fernsehsendungen
(Tarif FS)
Weiterleitung von TV und Radio in Kabinen
Leiten Sie Fernseh- und Radioprogramme in Kabinen auf Ihrem Schiff? Dann wird für diese Art der öffentlichen Musiknutzung eine Vergütung fällig – nach dem Tarif WR-S 1. Sie können die Weiterleitung direkt im Onlineportal anmelden.
Rückruf vereinbaren
Bei speziellen Fragen zur Musik-Anmeldung auf Ihrem Schiff unterstützen wir Sie gern. Füllen Sie dazu das Formular aus. Wir rufen Sie zur gewünschten Zeit zurück.
Ihre Vorteile mit dem GEMA Onlineportal
Greifen Sie jederzeit auf Ihr GEMA Kundenkonto zu, behalten Sie den Überblick über Ihre Verträge und Anmeldungen und nutzen Sie viele praktische Funktionen:
Bisherige Veranstaltungen und Rechnungen einsehen
Alle bestehenden Verträge auf einem Blick einsehen und verwalten
Rechnungen herunterladen
Neue Veranstaltungen schnell und unkompliziert anmelden und bei Liveband Setlist einreichen
Bereits Kunde bei uns, aber noch nie das GEMA Onlineportal genutzt?
- Registrieren Sie sich im Onlineportal als Kunde mit Ihrem Vor- und Nachnamen sowie Ihrer E-Mailadresse. Sie erhalten eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Folgen Sie dem Link, setzen Sie Ihr persönliches Kennwort und loggen Sie sich ein.
- Um Ihre Kundendaten mit Ihrem Onlineportal-Account zu verknüpfen, geben Sie anschließend bitte Ihre Kundennummer und den zugesendeten Code ein.
Achtung: Kundennummer und Code sind aus Datenschutzgründen auf separatem Schreiben aufgeführt.
Sie haben noch Fragen? Unter Login & Registrierung helfen wir Ihnen weiter.
Warum muss ich für Musik auf dem Schiff an die GEMA zahlen?
Sie fragen sich vielleicht, warum Sie für Musik auf Ihrem Schiff an die GEMA zahlen. Wir sind ein Verein und machen mit den Einnahmen keinen Gewinn, sondern schütten diese an unsere über 100.000 Mitglieder aus. Unsere Mitglieder verdienen mit Komponieren, dem Schreiben von Liedtexten oder dem Verlegen von Musik ihren Lebensunterhalt. Dafür möchten Sie fair entlohnt werden. Deshalb gibt es das Urheberrecht. Es schützt Urheberinnen und Verleger mit einem gesetzlich festgelegten Recht auf angemessene Vergütung, wenn ihre Werke öffentlich genutzt werden, z. B. auf Ihrem Schiff.
Gut zu wissen: Das Urheberrecht gilt unabhängig von der GEMA. Sie haben jedoch einen Vorteil mit uns: Statt jede Urheberin und jeden Urheber einzeln zu kontaktieren und zu bezahlen, wenden Sie sich an uns – und erhalten Zugang zum musikalischen Weltrepertoire. Denn wir vertreten nicht nur die Rechte von über 100.000 GEMA Mitgliedern, sondern auch mehr als zwei Millionen Berechtigen im Ausland.

FAQ – häufige Fragen zu Musik auf dem Schiff
Ja, auf jeden Fall. Es ist unerheblich, ob ein Schiff unter deutscher oder ausländischer Flagge fährt. Fremde Wasserfahrzeuge unterliegen innerhalb der deutschen Gewässer nicht der Gebietshoheit des Flaggenstaates. Die GEMA kann Musiknutzungen auf deutschen Hoheitsgewässern lizenzieren. Dazu zählen Binnengewässer und sog. innere Gewässer.
Verantwortlich für die GEMA Lizenz ist stets der Veranstalter im urheberrechtlichen Sinne. Veranstalter oder Veranstalterin und damit Lizenzschuldnerin ist diejenige, der die wirtschaftliche und organisatorische Verantwortung für eine Veranstaltung trägt (§§ 15 ff. UrhG). Auf die Eigentumsverhältnisse kommt es dabei nicht an.
Ja, unsere Saisonverträge berücksichtigen die Zeiträume mit Buchungsmöglichkeit. Für die Zeiträume der Betriebsruhe benötigen Sie keine Lizenzrechte.
Bevor Sie die Anmeldung Ihrer Veranstaltung absenden, haben Sie die Möglichkeit, im Kommentarfeld Ihre tatsächlichen kalkulatorischen Kosten detailliert anzugeben. Bitte listen Sie die kalkulatorischen Kosten so spezifisch wie möglich auf.
Ein Beispiel:
Arrangement-Preis gesamt pro Person: 65 €
Aperitif/Begrüßungsdrink: 5 € Speisen: 35 €
Getränke: 15 €
Deko, Feuerwerk etc.: 5 € Musikanteil: 5 €
In dem Fall können wir die tatsächlichen kalkulatorischen Kosten bei der Rechnungsstellung berücksichtigen und werden nicht die pauschale Drittelregelung anwenden. Der Rechnungsbetrag wird im Regelfall vom angezeigten Preis im Preisrechner abweichen.
Haben Sie Ihre Anmeldung bereits versendet? Im Onlineportal können Sie das nachträglich korrigieren. Gehen Sie hierfür in Ihre Veranstaltungsübersicht. Wählen Sie die Funktion Änderung beantragen bei der betroffenen Veranstaltung aus und geben Sie den Grund Falsche Tarifmerkmale an. Dort haben Sie im Bemerkungstext die Möglichkeit, Ihre Kalkulation nach dem o. a. Schema aufzuführen. Alternativ können Sie einen entsprechenden Nachweis als pdf hinzufügen. Wir werden dies dann entsprechend berücksichtigen und ggf. bereits erstellte Rechnungen korrigieren.
In dem Fall überprüfen wir, ob unsere Rechnung dann noch „angemessen“ ist. Ihren Antrag müssen Sie innerhalb von 6 Wochen nach Rechnungsstellung einreichen.
Im Onlineportal geht das am schnellsten:
- Gehen Sie auf Meine Veranstaltungen.
- Wählen Sie bei der jeweiligen Veranstaltung Optionen und Angemessenheit beantragen aus.
- Tragen Sie alle Angaben zur Veranstaltung ein und laden Sie einen Nachweis hoch.
- Nur noch Absenden und fertig.
Wir kommen schnellstmöglich auf Sie zu.
Eine fixe Zeitspanne gibt es hier nicht, aber wir empfehlen natürlich: Je früher, desto besser! So können wir bei Bedarf noch offene Punkte klären und Sie sind auf der sicheren Seite. Wichtig ist, dass Sie Ihre Veranstaltung bei uns anmelden, bevor sie stattfindet.
Sie haben vergessen, Ihre Veranstaltung bei uns anzumelden? Dann holen Sie das am besten schnell im Onlineportal nach. Wenn wir nichts von Ihnen hören? Dann suchen wir selbst nach allen wichtigen Informationen zu Ihrer Veranstaltung und der gespielten Musik, damit die Urheber und Urheberinnen der Werke für Ihre Kreativität fair bezahlt werden. Dafür berechnen wir Ihnen das Doppelte des normalen Preises.
Sie müssen nichts weiter unternehmen. Eine Musiknutzung melden Sie natürlich nur dann bei uns an, wenn diese geplant ist. Wir wollten Sie lediglich informieren.
FAQ – häufige Fragen zur GEMA Anmeldung einer Abschlussfeier
Solltest du keine Möglichkeit haben, den Preisrechner und unser Onlineportal zu nutzen, kannst du alternativ auch unser Formular verwenden.




























