Gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege hat die GEMA eine Anpassung der Vergütungssätze für Musikwiedergaben in Aufenthaltsräumen von Sozialeinrichtungen vereinbart. Die bisherigen Vergütungssätze wurden zum 01.01.2017 durch die neuen Vergütungssätze WR-AS abgelöst.
Über die neuen Vergütungssätze WR-AS werden die Rechte für Hintergrundmusikwiedergaben weiterhin pauschal erworben, jedoch ist nun nicht mehr die Anzahl und Größe der Aufenthaltsräume ausschlaggebend, sondern die Anzahl der zur Verfügung stehenden Bewohnerplätze und die Art der Musikwiedergaben in der jeweiligen Einrichtung.
Musikwiedergaben auf Veranstaltungen wie Sommerfeste oder Tage der offenen Tür müssen gesondert angemeldet werden. Die Abrechnung erfolgt nach dem aktuell gültigen Tarif für die jeweilige Einzelveranstaltung.
Die Weiterleitung von Musik in Bewohnerzimmer von Sozialeinrichtungen sowie die Wiedergabe von Bildtonträgern ist ebenfalls nicht durch den Tarif WR-AS geregelt. Hier müssen gegebenenfalls weitere Lizenzen erworben werden.
Wichtig: Das Landgericht Berlin hat in seinem Urteil vom 01.10.2019 (AZ. 15 O 524/18) bestätigt, dass die Weiterleitung von TV- und Rundfunksignalen in Bewohnerzimmer einer öffentlichen Wiedergabe entspricht.
Tarifübersicht Seniorenheime
Ihre Anmeldung können Sie gern mit dem folgenden Fragebogen durchführen:
Anmeldeformular