Die schnelle Hilfe!
In unserem Hilfecenter erhalten Sie schnell, einfach und jederzeit die Antwort auf Ihre Frage – ganz ohne Wartezeit.
Melden Sie Ihre Werke möglichst schon vor Veröffentlichung direkt über unser Onlineportal an, spätestens aber einen Monat nach Ablauf des Nutzungsmonats.
Wenn Ihnen einmal auffällt, dass Ihre Ausschüttung unvollständig oder fehlerhaft ist, haben Sie die Möglichkeit zu reklamieren. Je früher, desto besser. Wie das geht und was Sie dabei beachten müssen, erfahren Sie hier.
Wir schütten in der Sparte Gemischte Online Plattformen dreimal im Jahr aus, jeweils zum 01. April und zum 01. Oktober (Verteilung nach Nutzungsmeldungen) sowie in der Regel zum 1. Dezember (Zuschlagsverteilung).
Aufgrund fehlender und unvollständiger Daten über die Nutzung von Werken auf Social-Media- Plattformen verteilen wir in den Sparten der Gemischten Online Plattformen parallel auf zwei Wegen:
Die GEMA arbeitet weiterhin intensiv daran, das Reporting von YouTube und anderen Plattformen zu verbessern.
Der Zuschlag berechnet sich aus dem Jahresaufkommen der Ausschüttungsberechtigten. Berücksichtigt werden nahezu alle Spartenaufkommen, aber in unterschiedlicher Gewichtung. Dazu wird jede Plattform für sich betrachtet. Erst die Summe aus der nutzungsbezogenen Verteilung GOP und dem GOP-Zuschlag ergibt die Vergütung für die Werknutzungen auf einer Plattform.
Welcher Anteil der Einnahmen einer Plattform nutzungsbezogen und welcher als Zuschlag verteilt wird (sog. Quote), entscheidet der Aufsichtsrat auf Grundlage verfügbarer empirischer Daten.
Ihr Song oder Musikstück kommt in einem YouTube-Video vor. Ermitteln Sie jetzt den ungefähren Geldwert dieser Aufrufe im letzten Jahr.
Im Online-Bereich und vor allem beim Streaming mangelt es an Fairness und Transparenz für die Urheberinnen und Urheber. Der digitale Markt für kreative Inhalte muss insgesamt besser auf die Bedürfnisse der Kreativen zugeschnitten werden und ihnen ein wirtschaftliches Auskommen ermöglichen. Daher setzen wir uns ein für eine bessere Beteiligung der Musikschaffenden an den Einnahmen großer Online-Plattformen. Damit unsere Mitglieder das verdienen, was sie verdienen.
Rufen Sie im GEMA Onlineportal unter Meine Finanzdaten Ihre Kontoauszüge auf.
Darin finden Sie Ihre YouTube-Ausschüttungsbeträge für das jeweilige Geschäftsjahr. Aufgrund unseres dualen Verteilungsmodells schütten wir die klickgenaue und nutzungsbezogene Verteilung unter der Spartenbezeichnung GOP/GOP VR (1. Hj./2. Hj.) aus. Die Zuschlagsverteilung finden Sie unter GOP/GOP VR (Zuschlag YouTube).
Kurz gesagt: Klickgenaue Verteilung + Zuschlagsverteilung = YouTube-Tantiemen insgesamt
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne unter mitgliederservice@gema.de zur Verfügung.
Bei der Zuschlagsverteilung handelt es sichum Ausschüttungen für paneuropäische Nutzungen Ihrer Werke auf YouTube, Facebook, Instagram, TikTok und Triller, für die die GEMA Lizenzeinnahmen, jedoch keine (verwertbaren) Nutzungsmeldungen erhalten hat.
Zuschlag bedeutet dabei: Anhand Ihrer Einkünfte aus anderen Sparten bekommen Sie einen prozentualen Zuschlag ausgeschüttet. Haben Sie z. B. 100 € in den Online Sparten erhalten, bekommen Sie einen Zuschlag von 5,27 €, wie Sie in der Tabelle unten ablesen können.
Die Zuschlagsverteilung erfolgt gemäß § 182e Verteilungsplan als Zuschlag auf das jeweilige Jahresaufkommen der Ausschüttungsberechtigten für das Geschäftsjahr 2020, getrennt nach den Spartengruppen: Aufführung & Wiedergabe (BM, DK, DK VR, E, ED, EM, KI, U, UD); Hörfunk (R, R VR); Fernsehen & Vorführung (FS, FS VR zu 1/10, T, TD, TD VR, T FS, T FS VR, VOD, VOD VR); Vervielfältigung & Verbreitung“ (BT VR, PHONO VR); Online“ (KMOD, KMOD VR, MOD, MOD VR, WEB, WEB VR) sowie Ausland (A, A VR).
Die gerundeten, durchschnittlich-prozentualen Zuschlagssätze betragen für die Einnahmen von 2020:
Sparte Zeitraum | Aufführung | Hörfunk | Fernsehen | Vervielfältigung | Online | Ausland |
GOP 2020 | 0,15 % | 0,33 % | 0,14 % | 0,35 % | 0,49 % | 0,28 % |
GOP VR 2020 | 0,09 % | 0,21 % | 0,09 % | 0,19 % | 0,31 % | 0,18 % |
GOP 2020 | 0,40 % | 1,12 % | 0,48 % | 0,98 % | 1,78 % | 0,94 % |
GOP VR 2020 | 0,24 % | 0,70 % | 0,31 % | 0,51 % | 1,12 % | 0,59 % |
GOP 2020 | 1,72 % | 3,65 % | 1,57 % | 4,03 % | 5,27 % | 3,06 % |
GOP VR 2020 | 1,03 % | 2,29 % | 1,02 % | 2,12 % | 3,34 % | 1,91 % |
In den Sparten GOP und GOP VR wurde jeweils eine Kommission in Höhe von 10 % von der Verteilungssumme abgezogen. In der Sparte GOP sind weitere 10 % für soziale und kulturelle Zwecke gemäß § 30 Abs. 1 des Verteilungsplans abgezogen.
Rufen Sie im GEMA Onlineportal unter Meine Finanzdaten Ihre Kontoauszüge auf. Darin finden Sie Ihre YouTube-Ausschüttungsbeträge für das jeweilige Geschäftsjahr unter der Spartenbezeichnung GOP/GOP VR (1. Hj./2. Hj.) für die klickgenaue Verteilung sowie unter GOP/GOP VR (Zuschlag YouTube) für die Zuschlagsverteilung.
Die dreimonatige Reklamationsfrist für paneuropäische Nutzungen bei YouTube in 2020 beginnt mit der Zuschlagsverteilung per 01.01.2022. Hierbei gelten zwei Besonderheiten, die vom GEMA Aufsichtsrat festgelegt wurden:
Für weitergehende Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Sie erreichen uns unter der Rufnummer +49 (0) 30 21245 600 (Mo-Do 9-17 Uhr, Fr 9-16 Uhr) oder per E-Mail unter mitgliederservice@gema.de
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