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Grundsätzlich verteilen wir Einnahmen aus der Kino-Sparte (T) kollektiv.
Konkret bedeutet das:
Wichtig: Um bei der Verteilung berücksichtigt zu werden, müssen Sie oder die Produktionsfirma den Film als audiovisuelle Produktion oder durch sogenannte Cue Sheets bei Auslandsproduktionen anmelden.
In den Sparten TD und TD VR verteilen wir Einnahmen, die wir für Musik in Wirtschaftsfilmen erhalten. Diese Filme werden für Messen, Verkaufs-niederlassungen oder ähnlich eng begrenzte Zwecke hergestellt und vervielfältigt. Weiterhin gehören auch öffentlich und unentgeltlich vorgeführte Lehr-, Fortbildungs-, Aufklärungs- sowie Dokumentationsfilme zu den Sparten.
Diese Filme lizenzieren wir nach dem Tarif T-W-AV. Einnahmen aus diesen Lizenzen werden – abzüglich der Verwaltungskosten und der Abzüge für soziale und kulturelle Zwecke – pro Lizenz direkt auf die im Film genutzten Werke verteilt und an die jeweiligen Berechtigten ausgeschüttet.
Wichtig: Um bei der Verteilung berücksichtigt zu werden, müssen Sie oder die Produktionsfirma den Film als audiovisuelle Produktion anmelden.
Melden Sie Ihre Werke immer spätestens mit Veröffentlichung an – am besten direkt über unser Onlineportal unter dem Service Werkanmeldung. Wichtig: Ihr Werk muss bis spätestens zum 31.01. des Folgejahres nach Nutzung angemeldet sein, um in der Jahresverteilung zum 01.06. berücksichtigt zu werden.
Zum 01.07. schütten wir jeweils die Einnahmen des Vorjahres aus.
Sie haben 18 Monate nach der Hauptausschüttung Zeit zu reklamieren. Wie das geht und was
Sie dafür wissen müssen, erfahren Sie unter Reklamationen.
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