Verlegerbeteiligung: Musikverleger

Die Abgabe einer Freistellungserklärung ist weiterhin für jede Werke- oder Vereinbarungsliste zwingend erforderlich. Sie wird vom Verlag direkt online im EBV abgegeben. Dabei wird die Referenznummer der dazugehörigen Werke- oder Vereinbarungsliste übernommen.
Veränderte Freistellungserklärungen werden nicht akzeptiert. T

Get help – quickly!

If you need us, our help centre offers answers to your questions – it is quick and easy to use and accessible to you 24/7 – and there are no waiting times.

Schematic illustration of the help centre