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Was muss ich beachten, wenn ich Videos mit Musik auf Facebook oder Instagram hochlade?

Durch den Lizenzvertrag, den Facebook/Instagram mit uns geschlossen hat, haben wir die Nutzungsrechte eingeräumt. D. h., es darf GEMA pflichtige Musik hochgeladen werden, da Facebook/Instagram einen vertraglich geregelten Lizenzbetrag dafür zahlt. Weder der Urheber/Verlag noch der Channel-Betreiber müssen den Video-Upload bei uns melden. Auch die Lizenzgebühren werden nicht vom Kanalbetreiber, sondern von Facebook/Instagram selbst an uns gezahlt.

Bitte beachten Sie, dass Sie, unabhängig von der Lizenzierung durch uns, gegebenenfalls weitere nötige Rechte direkt bei den Berechtigten einholen müssen. Beispielhaft seien hier das Leistungsschutzrecht (Label) bei der Verwendung von Originalaufnahmen und das Filmherstellungs-/Bearbeitungsrecht (i.d.R. Musikverlag) genannt.

Noch etwas unklar? Nehmen Sie Kontakt auf:

030 1200210-53

Mo - Fr: 07:00 bis 18:00 Uhr