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Ich möchte auf meiner Webseite Musik zum Download anbieten. Welcher Tarif gilt und wie melde ich die Musik an?

Wenn Sie auf Ihrer Webseite Musik zum Herunterladen anbieten, greift bei uns der Tarif für Webseiten VR-OD 10 (II.2.b.2 Lizenzpaket Music on Demand Download). Dieser gilt bei reiner Musik (Audios) als auch bei Musikvideos. Anmelden können Sie den Tarif in unserem Onlineportal.

Zusätzlich zur Lizenz für Music on Demand Download können Sie eine weitere günstigere Lizenz für Hörproben mit bis zu 90 Sekunden Spieldauer erwerben (180 € netto/Jahr). Diese vergünstigte Lizenz gilt nur in Verbindung mit dem Angebot des Music on Demand Downloads. Mehr dazu und zu den Abrufzahlen und Preisen erfahren Sie unter Tarif für Webseiten.

Überschreitet die Nutzung die Schwellenwerte des VR-OD 10 (Abrufgrenze:15.000 p.a.; Einnahmengrenze: 24.000€ netto p.a.) findet der Tarif VR-OD 7 Anwendung.

Bitte beachten Sie, dass Sie, unabhängig von der Lizenzierung durch uns, gegebenenfalls weitere nötige Rechte direkt bei den Berechtigten einholen müssen. Beispielhaft seien hier das Leistungsschutzrecht (Label) bei der Verwendung von Originalaufnahmen und das Filmherstellungs-/Bearbeitungsrecht (i.d.R. Musikverlag) genannt.

Noch etwas unklar? Nehmen Sie Kontakt auf:

030 1200210-53

Mo - Fr: 07:00 bis 18:00 Uhr