Musik im Krankenhaus bei der GEMA anmelden

3 Ärztinnen laufen im Krankenhaus den Flur entlang

Erhöhen Sie das Wohlbefinden Ihrer Patienten mit Musik und TV

Musik beruhigt die Atmung und den Herzschlag der Patientinnen, stärkt das Immunsystem und erleichtert die Arbeit des Krankenhauspersonals. Die Medizin hat das erkannt und nutzt Musik beispielsweise, um Ängste vor und nach der Behandlung zu lindern. Auch das Fernsehen möchten viele Patienten nicht missen, es ist ein angenehmer Zeitvertreib im Krankenhausalltag. 

Investieren Sie in eine GEMA Lizenz, um die Genesung in Ihrem Krankenhaus zu fördern und Ihre Patientenzufriedenheit zu erhöhen. Ihr Beitrag kommt den Urheberinnen und Urhebern der Musik zugute und sorgt dafür, dass sie von ihrer Arbeit leben können.

Drei Arten, wie Sie Musik im Krankenhaus nutzen können

Für alle öffentlichen Bereiche im Krankenhaus, in denen Sie Musik nutzen, erhalten Sie von uns eine Lizenz. Sie können die Nutzungsarten miteinander kombinieren, um eine umfassende und angenehme Umgebung für Ihre Patientinnen zu schaffen: 

Musik auf Fernseh- und Radiogeräten im Patientenzimmer

Wie können Sie den Aufenthalt Ihrer Patienten angenehmer gestalten und Ihre Genesung beschleunigen? Mit einer Fernsehsendung oder einer Musikshow, die die passende musikalische Untermalung bietet. Musik ist ein integraler Bestandteil des täglichen Fernsehens und Radios. Wenn Sie Ihren Patienten ein Fernsehgerät und/oder ein Radio im Patientenzimmer 
anbieten, handelt es sich um eine öffentliche Musiknutzung, die Sie bei uns anmelden. Dabei spielt es keine Rolle, wie das Signal empfangen wird.
Pflegerin in blauem Kittel spricht mit älterer Patientin im Krankenhausbett, Tageslicht fällt durch Fenster.
So funktioniert's:

Geben Sie Ihre Betten- und Zimmeranzahl mit Empfangsgeräten an

Die Vergütung ist an die Anzahl der Zimmer oder Betten gebunden: 

  • Einzel- oder Mehrbettzimmer mit einem Gerät: Abrechnung nach Mindestvergütung
  • Mehrbettzimmer mit zwei oder mehr Geräten: Abrechnung nach Regelvergütung

Die Anzahl der Betten mit Empfangsgerät ist entscheidend, um die tatsächlich genutzten TV- und Radioprogramme bei den Lizenzkosten zu berücksichtigen. Übrigens: Eine Lizenz von uns deckt alle notwendigen Rechte weiterer Verwertungsgesellschaften und -einrichtungen ab. Sie erhalten aus einer Hand die umfassenden Nutzungsrechte der GEMA, ZWF, GVL, VG Wort und Corint Media – bequem und rechtssicher. 

Die Höhe der Vergütung für Patientenzimmer

Mindestvergütung je Zimmer mit Empfangsgerät (netto pro Jahr)
Bettenvergütung (netto pro Jahr)
GVL (50% des GEMA Betrags))
2,60 EUR
1,24 EUR
GEMA
5,20 EUR
2,48 EUR
Corinth Media
7,50 EUR
5,00 EUR
ZWF
7,35 EUR
4,90 EUR
VG Wort
1,85 EUR
1,23 EUR
Gesamt
24,50 EUR
14,85 EUR

So melden Sie Ihre Musiknutzung im Onlineportal an

  1. Den Preis für Ihre Musiknutzung ermitteln

  2. Im Onlineportal einloggen/registrieren

  3. Daten eingeben und Anmeldung abschließen

Eine Frau steht an einem Empfangstresen und spricht mit einer Mitarbeiterin. Im Hintergrund sitzen Menschen im Wartebereich.

Hintergrundmusik für Aufenthaltsräume - mit und ohne Bewirtschaftung

Ob in der Cafeteria, im Aufenthaltsraum oder in Wartebereichen wie der Notaufnahme – Musik reduziert Stress, fördert Entspannung und verbessert die Privatsphäre. Diese öffentlichen Bereiche werden von Patienten, Mitarbeitenden und Besucherinnen genutzt und profitieren von einer angenehmen Atmosphäre.

Hintergundmusik in Therapie-, Fitness- und Gymnastikräumen

Musik belebt die Sinne und spornt zur gemeinsamen Bewegung an. Mit der passenden Musik führt die Therapie zu einem exzellenten Ergebnis für die Gesundheit Ihrer Patienten. Bei der Radio- und Fernsehwiedergabe im Fitness- sowie Gymnastikbereich hat die Corint Media eigene Tarife. Die Lizenzierung erfolgt je Betriebsstätte. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Corint Media.
Ein Kind und eine Pflegerin bei der Krankengymnastik im Krankenhaus
Eine Frau und ein Mann unterhalten sich mit einem Glas Sekt auf einer Party
Veranstaltungen

Stimmungsvolle Sommerfeste, Konzerte und eine weit geöffnete Tür

Bei Sommerfesten oder Konzerten sorgt Musik für die richtige Stimmung. Am Tag der offenen Tür fühlen sich Ihre Gäste sofort willkommen. Diese Veranstaltungen sind zeitlich begrenzte Ereignisse, bei denen die Musik eine besondere Rolle spielt und daher nicht durch Ihren Hintergrundmusikvertrag abgedeckt ist. Melden Sie Ihre Veranstaltung vorab im Onlineportal an, um die nötigen Lizenzrechte zu erhalten.

Übersicht einzelner Tarife 

Übersicht einzelner Tarife

Radiowiedergabe (Tarif-R), Tonträgerwiedergabe (Tarif M-U), Fernsehwiedergabe (Tarif FS) und Bildtonträgerwiedergabe (Tarif BT) können sind Sie für folgende Räume nutzen:

  • Aufenthaltsräume ohne Bewirtschaftung
  • Cafeteria, Speisesaal
  • Wartezimmer, Notaufnahmen, Verkaufsraum
  • Schwimmbad
  • Fitnessraum, Gymnastikraum
     

Musik in Kursen (WR-KS) gilt zum Beispiel für:

  • Rehakurse
  • Krankengymnastik
  • Fitnesskurse
     

Die Weiterleitung in Patientenzimmer (WR-S-KKH) wird für folgende Paramete angewendet:

  • Fernseh- und/oder Radiowiedergabe
  • 2 oder mehr Geräte in Mehrbettzimmern
  • 1 Gerät in Einzel- und Mehrbettzimmern

 

 

 

 

Warum für Musik im Krankenhaus an die GEMA zahlen?

Sie fragen sich vielleicht, warum Sie als Krankenhaus für Musik an die GEMA zahlen. Wir sind ein Verein und machen mit den Einnahmen keinen Gewinn, sondern schütten diese an unsere über 95.000 Mitglieder aus. Unsere Mitglieder verdienen mit Komponieren, dem Schreiben von Liedtexten oder dem Verlegen von Musik ihren Lebensunterhalt. Dafür möchten Sie fair entlohnt werden. Deshalb gibt es das Urheberrecht. Es schützt Urheberinnen und Verleger mit einem gesetzlich festgelegten Recht auf angemessene Vergütung, wenn ihre Werke öffentlich genutzt werden – wie z. B. in Ihrem Krankenhaus.

Gut zu wissen: Das Urheberrecht gilt unabhängig von der GEMA. Sie haben jedoch einen Vorteil mit uns: Statt jede Urheberin und jeden Urheber einzeln zu kontaktieren und zu bezahlen, wenden Sie sich an uns – und erhalten Zugang zum musikalischen Weltrepertoire. Denn wir vertreten nicht nur die Rechte von über 95.000 GEMA Mitgliedern, sondern auch mehr als zwei Millionen Berechtigen im Ausland.
 

Eine Person mit Kopfhörern sitzt im Sessel und nutzt einen Laptop, Musiknoten schweben darüber.

FAQ – häufige Fragen zu Musik von der GEMA in Krankenhäusern

Werden Radio- oder Fernsehsignale zeitgleich, vollständig und unverändert durch Dritte weitergesendet und die dadurch in den Programmen enthaltenen schöpferischen Leistungen gegenüber dem primär Sendenden nochmals, also „zweit-“verwertet, spricht man von Kabelweitersendung.

Dafür wird eine Vergütung an Verwertungsgesellschaften gezahlt. Sowohl Urheberinnen als auch Sendeunternehmen bekommen davon etwas ab: die Urheber aufgrund ihrer Urheberrechte, die Sender aufgrund ihrer Leistungsschutzrechte.

Geltungsbereich:
Der Tarif WR-S KKH gilt für die Musiknutzung durch Sendung i. S. von § 20 i. V. mit § 15 Abs. 2 und 3 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG), soweit nicht spezielle Tarife anzuwenden sind. Dabei ist es unerheblich, ob das Eingangssignal über Kabel, Satellit oder Antenne empfangen wird. Der Tarif WR-S KKH gilt nicht für das Betreiben von Gemeinschaftsantennenanlagen.

  • Die ZWF nimmt die Rechte von Bild- und Filmurhebern sowie von Filmproduzenten wahr.
  • Die GVL vertritt die Interessen und Rechte von ausübenden Künstlerinnen und Tonträgerherstellern. In der  VG Wort haben sich Autorinnen und Verlage zusammengeschlossen, um ihre Rechte wahrzunehmen. 
  • Die Corint Media ist ein europäisches Unternehmen der privaten Medienindustrie, das die Urheber- und Leistungsschutzrechte von Sendeunternehmen und Presseverlegern wahrnimmt.

Die Vergütung richtet sich nach der Anzahl der in Ihrem Krankenhaus (o. Ä.) aufgestellten Betten, an denen ein Gerät zum individuellen Empfang bereitgestellt oder für die ein Gerät zum individuellen Empfang vorgehalten wird. Aufgestellte Betten sind alle betriebsbereit aufgestellten Betten, die zur vollstationären Behandlung von Patientinnen und Patienten bestimmt sind. Von der Vergütung ausgenommen sind nur Betten, für die nachweislich Geräte zum individuellen Empfang weder bereitgestellt noch vorgehalten werden.

Relevant für die Berechnung der Vergütung ist außerdem jedes Bett zur teilstationären oder ambulanten Untersuchung sowie jedes Bett in Untersuchungs- und, wenn für das Bett ein Gerät zum individuellen Empfang bereitgestellt oder vorgehalten wird.

Mitglieder von Organisationen, die mit den entsprechenden Verwertungsgesellschaften einen Gesamtvertrag für diesen Tarif geschlossen haben, erhalten einen Nachlass gemäß der gesamtvertraglichen Vereinbarungen.

Einrichtungen, die einen aktuellen, schriftlichen und begründeten Nachweis über ihre Gemeinnützigkeit im Sinne von § 52 Abgabenordnung (AO) vorlegen, erhalten gemäß § 39 Abs. 3 Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) einen Gemeinwohlnachlass in Höhe von 15 %.

Wir haben die Räume wie folgt kategorisiert:

  • Bereitschaftszimmer, Ärztezimmer = Aufenthaltsraum
  • Gymnastikraum, Sportraum, Ergometerraum u. ä. = Trainingsfläche
  • Schwimmbad, Therapiebecken = Schwimmbad
  • Wartezimmer, Warteraum = Wartezimmer (Praxis)
  • Eingangshalle/-bereich im Krankenhaus = Foyer
  • Therapieraum = Behandlungszimmer
  • Dialysezimmer, Zimmer für Chemotherapie u.ä. mit Radio oder Fernsehen = Patientenzimmer

Was für zusätzliche Kosten fallen bei Fernsehwiedergabe mit Entgelt an? 
Sollten Sie in den Patientenzimmern für die Fernsehwiedergabe ein Entgelt verlangen, wird das in der Lizenzierung berücksichtigt. Der Betrag erhöht sich dann um 10 %. 

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