GEMA Gebühren für Stadtfeste und Weihnachtsmärkte
Einordnung zu GEMA Rechnungen für Stadtfeste und Weihnachtsmärkte
In den letzten Wochen berichtete die Presse über gestiegene GEMA Rechnungen für die Lizenzierung von Musik auf Weihnachtsmärkten, Stadtfesten und ähnlichen Veranstaltungen im Freien (ohne Eintritt). Wir verstehen die Sorgen und Ängste der Veranstalterinnen und Veranstalter und möchten daher aufklären: Wie funktioniert der Tarif für Stadtfeste (U-ST)? Auf dieser Seite haben wir die Antworten auf die häufigsten Fragen zusammengefasst.
Mit den wenigen Weihnachtsmärkten, deren Rechnungsbeträge sich gegenüber 2019 signifikant erhöht haben, ist die GEMA im Austausch. Hier haben wir bereits individuelle Lösungen gefunden. Zudem sind wir in Gesprächen mit dem Deutschen Städtetag.
Auf einen Blick
Tarif U-ST einfach erklärt
Entscheidend für die Lizenzierung von Stadtfesten, Weihnachtsmärkten und Co. ist die Gesamtfläche der Veranstaltung.
Rechenbeispiel
Wir ordnen ein: Die GEMA Lizenzkosten bewegen sich für großes Stadtfeste oder Weihnachtsmärkte im Cent-Bereich pro Besuch.
Preis online ermitteln
Im GEMA Onlineportal können Sie individuell ermitteln, mit welchen Lizenzkosten Sie für Ihr Stadtfest bzw. Ihren Weihnachtsmarkt rechnen müssen.
Kontaktieren Sie uns
Wir bieten individuelle Lösungen für Einzelfälle an, in denen Rechnungsbeträge signifikant gestiegen sind, und beraten Sie gerne persönlich zu bevorstehenden Veranstaltungen.
So funktioniert die Lizenzierung von Volksfesten, Christkindlesmärkten und Co.
Bei Veranstaltungen im Freien mit Musik werden urheberrechtlich geschützte Werke öffentlich aufgeführt. Die GEMA stellt sicher, dass die Urheberinnen und Urheber dafür angemessen entlohnt werden. Das geschieht mit dem Tarif U-ST, den die GEMA mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV) verhandelt.
Entscheidend ist die Gesamtfläche des Festes
Grundlage für die Berechnung nach Tarif U-ST ist die gesamte Veranstaltungsfläche, wie der BGH im Jahr 2011 klargestellt hat – also nicht nur der beschallte Bereich.
Diese Berechnungsgrundlage gilt seit 2011. Die GEMA prüft stichprobenartig, ob die Flächen korrekt gemeldet werden.
GEMA Gebühren für einen Weihnachtsmarkt oder ein Stadtfest im Verhältnis zur Gesamtbesucherzahl
Die GEMA Lizenzkosten am Beispiel des Dresdener Striezelmarktes 2022:
- Veranstaltungsfläche: ca. 10.000 m²
- Besucherzahl gesamt an 32 Öffnungstagen: ca. 2 Millionen (laut Medienberichten)
- Lizenzkosten GEMA: 1.584 € (netto) pro Tag, also insgesamt 50.688 €
Die GEMA Lizenzkosten betragen umgerechnet etwa 2,5 Cent pro Besuch.
Die zu erwartenden Lizenzkosten für Ihre Veranstaltung können Sie einfach und schnell in unserem Onlinportal berechnen. Über untenstehenden Link gelangen Sie zum Preisrechner. Wählen Sie dort die auf Sie zutreffende Option (z. B. „Fest“ oder „Märkte im Freien“) und geben Sie die Informationen zu Ihrer Veranstaltung an. Anschließend erhalten Sie einen voraussichtlichen Preis und können die Veranstaltung direkt online anmelden.
GEMA Gebühren für einen Weihnachtsmarkt
Die GEMA Lizenzkosten am Beispiel des Dresdener Striezelmarktes 2022:
- Veranstaltungsfläche: ca. 10.000 m²
- Besucherzahl gesamt an 32 Öffnungstagen: ca. 2 Millionen (laut Medienberichten)
- Lizenzkosten GEMA: 1.584 € (netto) pro Tag, also insgesamt 50.688 €
Die GEMA Lizenzkosten betragen etwa 2,5 Cent pro Besuch.
Die zu erwartenden Lizenzkosten für Ihre Veranstaltung können Sie einfach und schnell in unserem Onlinportal berechnen. Über untenstehenden Link gelangen Sie zum Preisrechner. Wählen Sie dort die auf Sie zutreffende Option (z. B. „Fest“ oder „Märkte im Freien“) und geben Sie die Informationen zu Ihrer Veranstaltung an. Anschließend erhalten Sie einen voraussichtlichen Preis und können die Veranstaltung direkt online anmelden.
Sie haben Fragen zu Ihrer Rechnung?
Die GEMA ist bereits im Austausch mit Veranstalterinnen und Veranstaltern, deren Lizenzkosten für Weihnachtsmärkte signifikant gestiegen sind. Bei Fragen zu einer Rechnung gemäß Tarif U-ST oder einer bevorstehenden Veranstaltung melden Sie sich bitte über unsere Servicenummer für Kundinnen und Kunden: +49 (0) 30 588 58 999.
Servicezeiten: Montag bis Freitag von 7:00 bis 18:00 Uhr
Häufige Fragen zum Tarif für Weihnachtsmärkte und Stadtfeste
Wenn auf Stadt- und Dorffesten oder auch auf Weihnachtsmärkten Musik erklingt, egal ob live oder von der CD, ist das eine öffentliche Wiedergabe urheberrechtlich geschützter Musikwerke. Das Urheberrecht legt fest, dass die Personen, die diese Musik komponiert und getextet haben, dafür eine angemessene Vergütung erhalten. Dieses Recht vertritt die GEMA für ihre über 90.000 Mitglieder (Komponistinnen, Textdichter, Musikverlage) in Deutschland und für mehr als zwei Millionen Rechteinhaber weltweit.
Für die Veranstalterinnen und Veranstalter hat das viele Vorteile, denn sie können mit einer Lizenz die Rechte an nahezu allen Musikwerken weltweit erwerben („Weltrepertoire“). Die GEMA kümmert sich um die Abwicklung, wie z. B. die Rechteklärung und Ausschüttung der Tantiemen.
Stadtfeste, Straßenfeste, Dorffeste oder Weihnachtsmärkte sind Veranstaltungen im Freien, bei denen Musik ein wesentlicher Bestandteil ist. Für diese, sowie für alle anderen öffentlichen Musiknutzungen, gibt es einen Tarif. Für die genannten Veranstaltungen im Freien (ohne Eintritt) gilt der Tarif für Stadtfeste (U-ST).
Vor der geplanten Durchführung der Veranstaltung melden die Veranstalterinnen und Veranstalter die Musiknutzung bei der GEMA an. Diese Nutzung wird anschließend durch die GEMA lizenziert. Die Kundinnen und Kunden der GEMA können die Lizenz auch einfach online erwerben.
Der Tarif für Stadtfeste U-ST gilt für eintrittsfreie Veranstaltungen im Freien, bei denen öffentlich Musik gespielt wird – egal ob Livemusik, DJ oder Musik von Tonträgern. Darunter fallen unter anderem Stadtfeste, Straßenfeste und Bürgerfeste, Märkte (etwa Mittelaltermärkte), Pfarr- und Gemeindefeste sowie Weihnachtsmärkte. Wichtig dabei ist, dass kein Eintritt erhoben wird und Musik öffentlich gespielt wird.
Der Tarif für Stadtfeste U-ST gilt somit beispielsweise nicht für Veranstaltungen mit Eintrittsgeld, Live-Konzerte, Veranstaltungen in Zelten (z. B. Bierzelt) oder Trachten- und Spielmannsumzüge. In diesen Fällen berechnet sich die Lizenzsumme anhand anderer Tarife. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten zum Tarif für Veranstaltungen (U-V), zum Konzert-Tarif (U-K) und in unserer Tarifübersicht.
Der Tarif für Stadtfeste U-ST wird, so wie alle anderen Tarife auch, mit Branchenverbänden regelmäßig neu verhandelt und angepasst. Die Verhandlungen für den Tarif U-ST übernimmt die Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV), deren Mitglied auch der Deutsche Städtetag ist. Die Anpassung und Neuverhandlung von Tarifen ist ein ganz normaler Vorgang und wird notwendig, wenn sich beispielsweise Musiknutzungsgewohnheiten verändern, neue Marktgegebenheiten gelten oder auch Effekte wie die Inflation greifen.
Der Tarif für Stadtfeste U-ST wird von Branchenverbänden sowie von Kundinnen und Kunden seit Jahren als angemessen anerkannt und erfolgreich in der Praxis umgesetzt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil (I ZR 175/10) vom 27. Oktober 2011 die Berechnungsgrundlage für den Tarif definiert. Im Urteil heißt es:
„Die Höhe der Vergütung [ist] auch bei Freiluftveranstaltungen nach der Größe der Veranstaltungsfläche – gerechnet vom ersten bis zum letzten Stand und von Häuserwand zu Häuserwand – zu bestimmen.” Dies sei „nicht als willkürlich und unangemessen anzusehen.“ (Rn. 28)
Weiter heißt es: „Die Musik auf den Bühnen bei solchen Festen [prägt] die gesamte Veranstaltung. Die Musikdarbietungen richten sich an alle Besucher auf der gesamten Veranstaltungsfläche. Da das Publikum vor den Musikbühnen ständig wechselt, hören im Laufe der Zeit in der Summe mehr Zuhörer die Musik, als vor der Bühne Platz fänden.” (Rn. 30)
Es ist richtig, dass es in den vergangenen Wochen vereinzelt zu Reklamationen aufgrund signifikant gestiegener Lizenzkosten bei Weihnachtsmärkten mit großen Veranstaltungsflächen kam, die nach dem Tarif U-ST lizenziert wurden.
In der Vergangenheit haben wir auf Basis der von den Kundinnen und Kunden gemeldeten Nutzungsflächen lizenziert. Wir haben uns auf korrekte Angaben verlassen und keine Prüfung vorgenommen. Nach der Coronapandemie, während der aufgrund behördlicher Schließungen keine Stadtfeste und Weihnachtsmärkte stattfinden konnten, haben wir begonnen, die Flächen über Tools wie „Planimeter“ und „Google Maps“ zu messen. Wir haben dabei deutliche Diskrepanzen festgestellt. Schon aufgrund der Gleichbehandlung aller Kundinnen und Kunden haben wir diese Diskrepanz bei der Berechnung der Lizenzhöhe berücksichtigt. Daher ist es in Einzelfällen zu Steigerungen der Lizenzkosten gekommen.
Dies hätten wir umfassend kommunizieren müssen. Das ist nicht in dem gewohnten Maße erfolgt und das bedauern wir.
Mit den betroffenen Kundinnen und Kunden hat die GEMA sehr schnell Gespräche aufgenommen, um eine angemessene Übergangslösung zu finden oder eine bereits gefundene Lösung umzusetzen.
Der Tarif für Stadtfeste wurde zuletzt 2018 mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV) verhandelt, deren Mitglied auch die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände ist. Im Ergebnis wurden zusätzliche kleinere Staffeln in den Gesamtnutzungsflächen integriert: bis 100m², bis 200m² und bis 300m². Ab 300 m² berechnet sich die Lizenzsumme linear in 500m² Schritten.
Preisliche Tarifanpassungen finden jedes Jahr statt. Sie bewegen sich im Bereich von 2 bis 5 % und folgen der allgemeinen Teuerungsquote. Auch diese Anpassungen werden mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter besprochen.
2022 gab es keine erneute Verhandlung mit der BVMV.
In der Vergangenheit haben wir auf Basis der von den Kundinnen und Kunden gemeldeten Nutzungsflächen lizenziert. Wir haben uns auf korrekte Angaben der Veranstalterinnen und Veranstalter verlassen und keine Prüfung vorgenommen. Nach der Coronapandemie, in der aufgrund behördlicher Schließungen keine Stadtfeste und Weihnachtsmärkte stattfinden konnten, haben wir begonnen, die Flächen über Tools wie „Planimeter“ und „Google Maps“ zu messen. Wir haben dabei deutliche Diskrepanzen festgestellt. Schon aufgrund der Gleichbehandlung aller Kundinnen und Kunden haben wir diese Diskrepanz bei der Berechnung der Lizenzhöhe berücksichtigt. Daher ist es in Einzelfällen zu solchen Steigerungen der Lizenzkosten gekommen.
Dies hätten wir umfassend kommunizieren müssen. Das ist nicht in dem gewohnten Maße erfolgt und das bedauern wir.
Bei den Reklamationen handelt es sich um Einzelfälle. Die GEMA hat rund 3.350 Rechnungen für Weihnachtsmärkte versendet, die 2022 nach dem Tarif für Stadtfeste lizenziert wurden. Davon haben rund 135 Kundinnen und Kunden aufgrund signifikanter Preissteigerungen reklamiert. In nur etwa 35 dieser Fälle handelt es sich um Steigerungen im fünfstelligen Bereich.
Mit den wenigen betroffenen Kundinnen und Kunden hat die GEMA sehr schnell Gespräche aufgenommen, um eine angemessene Übergangslösung zu finden. Mit ersten Kundinnen und Kunden haben wir bereits gute Löungen gefunden und diese umgesetzt.
Die zu erwartenden Lizenzkosten für Ihre Veranstaltung können Sie einfach und schnell im GEMA Onlineportal berechnen. Wählen Sie im Preisrechner die auf Sie zutreffende Option (z. B. „Fest“ oder „Märkte im Freien“) und geben Sie die Informationen zu Ihrer Veranstaltung an. Anschließend erhalten Sie einen voraussichtlichen Preis und können die Veranstaltung direkt online anmelden. Bitte achten Sie darauf, die Fläche korrekt anzugeben: Grundlage für die Lizenz ist die komplette Veranstaltungsfläche (vom ersten Stand bis zum letzten Stand, von Hauswand zu Hauswand) – auch wenn nur ein Teil der Fläche beschallt wird.
Wir hätten unsere Kundinnen und Kunden umfassender darüber informieren müssen, dass der bestehende Tarif aus dem Jahr 2018 konsequent angewendet wird, wir parallel dazu eine Überprüfung der gemeldeten und tatsächlichen Flächen vorgenommen haben und 2022 auf Basis dieser Berechnungen lizenzieren werden. Das ist nicht zeitnah und im gewohnten Maße erfolgt.
Sicher haben auch die für uns alle enormen Herausforderungen der Coronapandemie dazu beigetragen, dass die Kommunikation zum Tarif U-ST in den vergangenen Jahren weniger umfassend erfolgte, als dies normalerweise der Fall ist. Die gesamte Veranstaltungsbranche musste schlagartig mit den dramatischen wirtschaftlichen Auswirkungen umgehen. Auch vor diesem Hintergrund begrüßen wir es sehr, dass wir sehr schnell in einen intensiven Dialog mit dem Deutschen Städtetag sowie mit unseren Kundinnen und Kunden treten konnten.