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Ist die Musiknutzung online abgedeckt, wenn ich mit der GEMA bereits einen Lizenzvertrag für mein Fitnessstudio/Tanzstudio abgeschlossen habe?

In der Regel sind Onlinenutzungen nicht mit den bestehenden Verträgen für die Musiknutzung vor Ort im Studio abgedeckt. Die Lizenzierung erfolgt über den Tarif VR-OD 10, sofern es sich um eine On-Demand-Nutzung handelt. 

Weitere Informationen zur Anmeldung Ihres Studios finden Sie hier