Aktuelle Informationen zu den Ausschüttungen finden Sie hier.

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Reklamationen im Verteilungsbereich Ausland

Diese Sparten gehören dazu:

  • Aufführungsrecht Ausland (A)
  • Vervielfältigungsrecht Ausland (A VR)

Das ist wichtig für Sie

Sie haben Ihre Werke rechtzeitig angemeldet, sie wurden genutzt und trotzdem haben Sie keine oder zu wenig Tantiemen erhalten?

Reklamieren Sie ganz einfach über unser Onlineportal im Service Reklamation. Hier fragen wir Sie Schritt für Schritt nach allen wichtigen Informationen.


Wichtiger Tipp, bevor Sie reklamieren:

Gerade, wenn Ihre Musik im Ausland gespielt wurde, dauert es oft etwas länger, bis wir Ihre Tantiemen auszahlen können.

Warum das so ist?

Die Verwertungsgesellschaften in den einzelnen Ländern berechnen die Tantiemen nach ihren eigenen Verteilungsregeln und wir zahlen sie danach als Vertragspartnerin an Sie aus. Das ist aufwendiger und dauert daher etwas länger.

Über unsere Ausschüttungstermine können Sie ganz leicht herausfinden, für welche Sparte wir bereits Tantiemen ausgezahlt haben. Darüber hinaus finden Sie in unseren Aufstellungen zur Tantiemenverteilung Ausland Informationen zum Land und Nutzungszeitraum.

Vielleicht stellen Sie dabei auch fest, dass wir Ihnen Tantiemen für den Zeitraum bzw. die Sparte noch gar nicht ausgezahlt haben, weil der Termin für die Ausschüttung in der Zukunft liegt.

Im Onlineportal fragen wir schrittweise nach den Details, die wir brauchen, um uns um Ihre Reklamation zu kümmern. Vorab können Sie hier schon einen Blick darauf werfen.

Diese Infos benötigen wir von Ihnen

Diese Informationen benötigen wir:

Liveaufführungen

  • Datum, Uhrzeit der Veranstaltung

  • Name und Anschrift des Veranstalters 

  • Name und Anschrift des Veranstaltungsortes (und ggf. des Raums)

  • Name des Interpreten/der Band

  • Titelliste der aufgeführten Werke (inkl. Werknummer, falls bekannt)

  • Bei Bühnenmusik: Name des Theaterstücks


Radio

  • Titel des Werks und/oder Werknummer

  • Name eines Komponisten

  • Name des Senders

  • Datum (und Uhrzeit) der Ausstrahlung/Sendezeitraum bei Jingles

  • Titel der Sendung

    Bei Werbung zusätzlich:

  • Titel des Werbespots

  • Bezeichnung des beworbenen Produktes und Motiv

  • Sendezeitraum

  • Sie haben Schaltpläne? Das hilft uns sehr!


Fernsehauftrags- und Fremdproduktionen

  • Titel des Werks und/oder Werknummer

  • Titel der Sendung/des Films

  • Name des Senders

  • Datum (und Uhrzeit) der Ausstrahlung

  • AVW-Nummer (sofern bekannt), AVW = audiovisuelles Werk

    Bei Werbung zusätzlich:

  • Titel des Werbespots

  • Bezeichnung des beworbenen Produktes und Motiv

  • Sendezeitraum

  • Sie haben Schaltpläne? Das hilft uns sehr!


Kino

  • Titel des Werks und/oder Werknummer

  • Name eines Komponisten

  • Titel des Films

  • Aufführungszeitraum

  • Anzahl der Aufführungen

  • AVW-Nummer (sofern bekannt), AVW = audiovisuelles Werk

Online
(für Nutzungen außerhalb des ICE-Verbunds bzw. Video-on-Demand, wie z. B. Netflix o. Ä. außerhalb Deutschlands)

  • Name der Onlineplattform (DSP), z.B. Spotify oder YouTube

  • Veröffentlichungsdatum (VÖ) auf der Onlineplattform (DSP)

  • Direkter Link zum Werk innerhalb der Onlineplattform (DSP), (nicht bei Video-on-Demand, wie z.B. Netflix)

  • Nutzungszeitraum

  • Anzahl Streams oder Views im Nutzungszeitraum

  • Titel des Films (bei Video-on-Demand, wie z.B. Netflix)

  • Titel des Werks

  • Werknummer

  • GEMA Werkanmeldedatum

  • International Standard Recording Code (ISRC)

  • AVW-Nummer (sofern bekannt), AVW = audiovisuelles Werk, (nur bei Video-on-Demand, wie z.B. Netflix)

  • Interpret (nicht bei Video-on-Demand, wie z.B. Netflix)

Tonträger/Bildtonträger

  • Titel des Tonträgers

  • Erscheinungsdatum

  • Tonträgerart, z.B. CD, Vinyl, DVD

  • Name und Anschrift des Herstellers

  • Stückzahl

  • Titel des Werks

  • Werknummer

  • Interpret

Frist für Reklamationen:
18 Monate nach Ausschüttungstermin

Diese Infos benötigen wir von Ihnen

Diese Informationen benötigen wir:

Liveaufführungen

  • Datum, Uhrzeit der Veranstaltung

  • Name und Anschrift des Veranstalters 

  • Name und Anschrift des Veranstaltungsortes (und ggf. des Raums)

  • Name des Interpreten/der Band

  • Titelliste der aufgeführten Werke (inkl. Werknummer, falls bekannt)

  • Bei Bühnenmusik: Name des Theaterstücks


Radio

  • Titel des Werks und/oder Werknummer

  • Name eines Komponisten

  • Name des Senders

  • Datum (und Uhrzeit) der Ausstrahlung/Sendezeitraum bei Jingles

  • Titel der Sendung

    Bei Werbung zusätzlich:

  • Titel des Werbespots

  • Bezeichnung des beworbenen Produktes und Motiv

  • Sendezeitraum

  • Sie haben Schaltpläne? Das hilft uns sehr!


Fernsehauftrags- und Fremdproduktionen

  • Titel des Werks und/oder Werknummer

  • Titel der Sendung/des Films

  • Name des Senders

  • Datum (und Uhrzeit) der Ausstrahlung

  • AVW-Nummer (sofern bekannt), AVW = audiovisuelles Werk

    Bei Werbung zusätzlich:

  • Titel des Werbespots

  • Bezeichnung des beworbenen Produktes und Motiv

  • Sendezeitraum

  • Sie haben Schaltpläne? Das hilft uns sehr!


Kino

  • Titel des Werks und/oder Werknummer

  • Name eines Komponisten

  • Titel des Films

  • Aufführungszeitraum

  • Anzahl der Aufführungen

  • AVW-Nummer (sofern bekannt), AVW = audiovisuelles Werk

Online
(für Nutzungen außerhalb des ICE-Verbunds bzw. Video-on-Demand, wie z. B. Netflix o. Ä. außerhalb Deutschlands)

  • Name der Onlineplattform (DSP), z.B. Spotify oder YouTube

  • Veröffentlichungsdatum (VÖ) auf der Onlineplattform (DSP)

  • Direkter Link zum Werk innerhalb der Onlineplattform (DSP), (nicht bei Video-on-Demand, wie z.B. Netflix)

  • Nutzungszeitraum

  • Anzahl Streams oder Views im Nutzungszeitraum

  • Titel des Films (bei Video-on-Demand, wie z.B. Netflix)

  • Titel des Werks

  • Werknummer

  • GEMA Werkanmeldedatum

  • International Standard Recording Code (ISRC)

  • AVW-Nummer (sofern bekannt), AVW = audiovisuelles Werk, (nur bei Video-on-Demand, wie z.B. Netflix)

  • Interpret (nicht bei Video-on-Demand, wie z.B. Netflix)

Tonträger/Bildtonträger

  • Titel des Tonträgers

  • Erscheinungsdatum

  • Tonträgerart, z.B. CD, Vinyl, DVD

  • Name und Anschrift des Herstellers

  • Stückzahl

  • Titel des Werks

  • Werknummer

  • Interpret

Frist für Reklamationen:
18 Monate nach Ausschüttungstermin

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Hier können Sie die wichtigsten Infos zu Reklamationen im Verteilungsbereich Ausland als PDF herunterladen: 

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