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Aktuelle Themen, Neuigkeiten, Interviews und Meldungen – hier finden Sie alles, was für unsere Mitglieder, Kundinnen und Kunden gerade besonders von Interesse ist.
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Wir lieben Musik! Deswegen berichten wir an dieser Stelle regelmäßig über aktuelle Entwicklungen in der Musikbranche und beleuchten Themen, die sonst eher abseits des Rampenlichts stattfinden.

Mit den GEMA News stellen wir sicher, dass unsere Mitglieder, Kundinnen und Kunden jederzeit auf dem aktuellen Stand sind.

Für Medienvertreterinnen und Journalisten haben wir in unserem Mediencenter alle wichtigen Presseinformationen rund um die GEMA gesammelt.

Ein älteres Paar posiert auf rotem Teppich vor Fotografen mit Kameras.
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Interviews, Hintergründe, Storys und Hitlisten aus der Welt der Musik

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GEMA News

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Aktuelle Pressemitteilungen

  • GEMA veröffentlich Konzertzahlen 2025: Livemusik in Deutschland setzt Aufwärtstrend fort – Wachstum bleibt ungleich verteilt

    Über 267.000 Konzerte und rund 74,5 Millionen Besucherinnen und Besucher: Die deutsche Konzertlandschaft ist 2025 weiter gewachsen. Während kleine Veranstaltungen jedoch nur knapp über dem Niveau von 2019 liegen, haben sich mittlere und größere Konzerte deutlich dynamischer entwickelt.

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  • Fred Jay Preis 2027: Die GEMA sucht herausragende Textdichterinnen und Textdichter

    Die Nominierungsphase ist eröffnet: Bis zum 20. September 2026 sind die rund 100.000 GEMA Mitglieder eingeladen, ihre Vorschläge für die Auszeichnung einzureichen. Gesucht sind Textdichterinnen und Textdichter, deren Werke die deutschsprachige Musikkultur maßgeblich prägen.

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  • Gericht entscheidet pro Musikschaffende: GEMA setzt sich gegen SUNO durch und definiert Maßstäbe für internationales Urheberrecht

    Die GEMA hat im Rechtsstreit gegen SUNO, eine US-amerikanische Anbieterin von KI-generierten Audioinhalten, einen weiteren wegweisenden Erfolg erzielt. Das Landgericht München stellte fest, dass SUNO durch das Training mit weltbekannten Songs aus dem Repertoire der GEMA in den USA, aber auch durch deren Speicherung und Wiedergabe in Europa gegen geltendes amerikanisches und deutsches Urheberrecht verstößt. Damit bestätigt das Gericht die Position der GEMA: Die Verwertung sowie die Wiedergabe der Musikstücke aus dem GEMA Repertoire unterliegen einer Lizenzpflicht und die Anbieter müssen den Urheberinnen und Urhebern eine Vergütung zahlen. Die Entscheidung ist der zweite gerichtliche Erfolg der GEMA in einem Verfahren gegen KI-Anbieter. Bereits im November 2025 hatte das Landgericht zugunsten der GEMA in einem Rechtsstreit gegen OpenAI geurteilt. 

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