GEMA Reklamation – Verteilungsbereich Ausland
Reklamationen im Verteilungsbereich Ausland
Diese Sparten gehören dazu:
- Aufführungsrecht Ausland (A)
- Vervielfältigungsrecht Ausland (A VR)
Das ist wichtig für Sie
Reklamieren Sie ganz einfach über unser Onlineportal im Service Reklamation. Hier fragen wir Sie Schritt für Schritt nach allen wichtigen Informationen.
Wichtiger Tipp, bevor Sie reklamieren:
Gerade, wenn Ihre Musik im Ausland gespielt wurde, dauert es oft etwas länger, bis wir Ihre Tantiemen auszahlen können.
Warum das so ist?
Die Verwertungsgesellschaften in den einzelnen Ländern berechnen die Tantiemen nach ihren eigenen Verteilungsregeln und wir zahlen sie danach als Vertragspartnerin an Sie aus. Das ist aufwendiger und dauert daher etwas länger.
Über unsere Ausschüttungstermine können Sie ganz leicht herausfinden, für welche Sparte wir bereits Tantiemen ausgezahlt haben. Darüber hinaus finden Sie in unseren Aufstellungen zur Tantiemenverteilung Ausland Informationen zum Land und Nutzungszeitraum.
Vielleicht stellen Sie dabei auch fest, dass wir Ihnen Tantiemen für den Zeitraum bzw. die Sparte noch gar nicht ausgezahlt haben, weil der Termin für die Ausschüttung in der Zukunft liegt.
Im Onlineportal fragen wir schrittweise nach den Details, die wir brauchen, um uns um Ihre Reklamation zu kümmern. Vorab können Sie hier schon einen Blick darauf werfen.
Diese Infos benötigen wir von Ihnen
Diese Informationen benötigen wir:
Liveaufführungen
Datum, Uhrzeit der Veranstaltung
Name und Anschrift des Veranstalters
Name und Anschrift des Veranstaltungsortes (und ggf. des Raums)
Name des Interpreten/der Band
Titelliste der aufgeführten Werke (inkl. Werknummer, falls bekannt)
Bei Bühnenmusik: Name des Theaterstücks
Radio
Titel des Werks und/oder Werknummer
Name eines Komponisten
Name des Senders
Datum (und Uhrzeit) der Ausstrahlung/Sendezeitraum bei Jingles
Titel der Sendung
Bei Werbung zusätzlich:Titel des Werbespots
Bezeichnung des beworbenen Produktes und Motiv
Sendezeitraum
Sie haben Schaltpläne? Das hilft uns sehr!
Fernsehauftrags- und Fremdproduktionen
Titel des Werks und/oder Werknummer
Titel der Sendung/des Films
Name des Senders
Datum (und Uhrzeit) der Ausstrahlung
AVW-Nummer (sofern bekannt), AVW = audiovisuelles Werk
Bei Werbung zusätzlich:Titel des Werbespots
Bezeichnung des beworbenen Produktes und Motiv
Sendezeitraum
Sie haben Schaltpläne? Das hilft uns sehr!
Kino
Titel des Werks und/oder Werknummer
Name eines Komponisten
Titel des Films
Aufführungszeitraum
Anzahl der Aufführungen
AVW-Nummer (sofern bekannt), AVW = audiovisuelles Werk
Online
(für Nutzungen außerhalb des ICE-Verbunds bzw. Video-on-Demand, wie z. B. Netflix o. Ä. außerhalb Deutschlands)
Name der Onlineplattform (DSP), z.B. Spotify oder YouTube
Veröffentlichungsdatum (VÖ) auf der Onlineplattform (DSP)
Direkter Link zum Werk innerhalb der Onlineplattform (DSP), (nicht bei Video-on-Demand, wie z.B. Netflix)
Nutzungszeitraum
Anzahl Streams oder Views im Nutzungszeitraum
Titel des Films (bei Video-on-Demand, wie z.B. Netflix)
Titel des Werks
Werknummer
GEMA Werkanmeldedatum
International Standard Recording Code (ISRC)
AVW-Nummer (sofern bekannt), AVW = audiovisuelles Werk, (nur bei Video-on-Demand, wie z.B. Netflix)
Interpret (nicht bei Video-on-Demand, wie z.B. Netflix)
Tonträger/Bildtonträger
Titel des Tonträgers
Erscheinungsdatum
Tonträgerart, z.B. CD, Vinyl, DVD
Name und Anschrift des Herstellers
Stückzahl
Titel des Werks
Werknummer
Interpret
Frist für Reklamationen:
18 Monate nach Ausschüttungstermin
Kompakt verpackt
Hier können Sie die wichtigsten Infos zu Reklamationen im Verteilungsbereich Ausland als PDF herunterladen: