* Ohne Zuschläge für gesetzliche Vergütungsansprüche. Die im Geschäftsjahr 2020 aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen erzielten Einnahmen werden gesondert zum 1. April 2021 als Zuschlag auf die Ausschüttungen für das Geschäftsjahr 2019 in den betreffenden Sparten verteilt.
** Die Einnahmen aus dem Ausland (beide Rechte) werden nach Eingang laufend zum 1. eines jeden Quartals ausgeschüttet. Informationen zu den Ausschüttungen mit Länderangaben finden Sie auf der GEMA-Homepage unter www.gema.de/auslandsabrechnungen und in virtuos (Magazin der GEMA).
*** In den Sparten MOD D, MOD D VR, MOD S, MOD S VR, VOD D, VOD D VR, VOD S, VOD S VR, GOP, GOP VR werden die Einnahmen aus den Rechten je nach Zahlungseingang und Verarbeitung der Nutzungsmeldungen laufend zum 01.04. und 01.10. ausgeschüttet. Informationen zu den Ausschüttungen mit Angaben zu den Lizenznehmern und Nutzungszeiträumen finden Sie auf der GEMA-Homepage unter www.gema.de/musikurheber/tantiemen/ und in virtuos (Magazin der GEMA).
Nachverrechnungen (u.a. aufgrund von Reklamationen gemäß § 59 des Verteilungsplans) erfolgen jährlich zum 1. November in den Sparten BM, E, ED, EM, M, U, UD.