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Die Sparten teilen sich auf in U (Unterhaltungsmusik – Kollektivverteilung mit verschiedenen Segmenten) und in UD (U-Direktverteilung).
In der Sparte U werden Einnahmen aus Live-Veranstaltungen verteilt, etwa bei Konzerten, Stadtfesten, Festivals oder sonstigen Veranstaltungen jeder Art mit Live-Musik.
Direkt verteilt werden Lizenzeinnahmen von Veranstaltungen mit einem Inkasso von über 500 € (Sparte U, Segmente 9-12) sowie die Einnahmen spezieller Veranstaltungen, z. B. Generalproben, offenes Musizieren, Aufführungen in Krankenhäusern (Sparte UD).
Wir erhalten Lizenzeinnahmen für Live-Veranstaltungen der Unterhaltungsmusik, z. B. Konzerte nach Tarif U-K, sowie für Live-Veranstaltungen mit Hintergrundmusik nach Tarif U-V.
Bei Live-Musik muss für jeden Auftritt eine Musikfolge eingereicht werden. Das erfolgt idealerweise über das Onlineportal unter dem Service Meine Setlists – vom Veranstalter aber auch von den ausübenden Musikerinnen und Musikern.
Veranstaltungen mit Lizenzeinnahmen bis zu 500 € verteilen wir kollektiv. Dazu bilden wir einen einheitlichen Aufführungswert (Punktwert). Der Wert einer Werkaufführung wird dann nach verschiedenen tarif-, aufführungs- oder werkabhängigen Faktoren berechnet.
Bei der Direktverteilung verteilen wir die Lizenzeinnahmen einer Veranstaltung auf die Werke, die uns für diese Veranstaltung gemeldet wurden - nach Abzug von Kosten sowie für soziale und kulturelle Zwecke.
Mehr zur Verteilung in der Sparte U finden Sie in unserem Infoblatt.
Melden Sie Ihre Werke am besten mit Veröffentlichung an, und zwar direkt über unser Onlineportal. Wichtig: Ihr Werk muss bis spätestens zum 31.01. des Folgejahres nach Nutzung angemeldet sein. Nur so kann es in der Jahresverteilung zum 01.06. berücksichtigt werden. Mehr dazu finden Sie unter Werkanmeldung.
Für Nutzungsmeldungen gilt eine Einreichungsfrist bis zum 31.03. auf die Nutzung des Folgejahres. Mehr dazu finden Sie unter Werkanmeldung.
01.06.: Hauptausschüttung in den Sparten U und UD (zusammen mit M, E, ED, EM, BM)
01.11.: Nachverrechnung in den Sparten U und UD (zusammen mit M, E, ED, EM, BM)
Bei der Hauptausschüttung können Sie bis zu 9 Monaten reklamieren (bis 01.03. des Folgejahres). Bei Nachverrechnung der Sparte haben Sie bis zu 3 Monaten Zeit. Wie das geht und was Sie dafür wissen müssen, erfahren Sie unter Reklamationen.
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