Wichtige Fristen für GEMA Mitglieder
Wichtige Fristen
1. Anmelde- und Änderungsfristen Werke und Audiovisuelle Werke (AVWs)
Anmelde- und Änderungsfristen:
Ein Anspruch auf Ausschüttung besteht nur bei rechtzeitiger Werkanmeldung. Eine Anmeldung ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb folgender Fristen bei der GEMA eingeht (§ 36 GEMA-Verteilungsplan).
Veränderungen können im laufenden Geschäftsjahr nur bei rechtzeitiger Mitteilung berücksichtigt werden. Die Mitteilung ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb folgender Fristen bei der GEMA eingeht (§ 41 GEMA-Verteilungsplan):
Die durch die Mitgliederversammlung 2019 neu geregelten Fristen sind fett hervorgehoben.
Nutzungszeitraum | Zahlungstermin | Anmeldefrist für neue Werke endet am*: | Anmeldefrist für Werkänderungen endet am*: | Sparten (Auswahl) |
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Quartal | viertel- bzw. halbjährliche Abrechnung | Ende des auf das jeweilige Nutzungsquartal folgenden Monats | Ende des auf das jeweilige Nutzungsquartal folgenden Monats | Online: Streaming, Downloads, GOP |
01.01.-31.12. eines Jahres | 01.06. des Folgejahres | 31.01. des Folgejahres | 31.01. des Folgejahres | Live (z.B. U-Musik, E-Musik, Bühnenmusik) |
01.01.-31.12. eines Jahres | 01.07. des Folgejahres | 31.01. des Folgejahres | 31.01. des Folgejahres | Hörfunk, Film |
01.01.-31.12. eines Jahres | 01.07. des Folgejahres | 31.01. des Folgejahres | 31.01. des Folgejahres | Fernsehen |
01.01.-31.12. eines Jahres | 01.07. des Folgejahres | 31.01. des Folgejahres | 31.01. des Folgejahres | Fernsehen |
01.01.-30.06. eines Jahres | viertel- bzw. halbjährl. Abrechnung | 31.07. des laufenden Jahres | 31.07. des laufenden Jahres | Tonträger, Bildtonträger |
01.07.-31.12. eines Jahres | viertel- bzw. halbjährl. Abrechnung | 31.01. des Folgejahres | 31.01. des Folgejahres | Tonträger, Bildtonträger |
01.01.-31.12. eines Jahres | 01.04. des Folgejahres | 31.01. des Folgejahres | 31.01. des Folgejahres | Sonstige Sparten |
2. Einreichungsfristen von Nutzungsmeldungen
(§ 56 GEMA-Verteilungsplan sowie Verteilungspläne der Schwestergesellschaften)
Einreichungsfristen von Nutzungsmeldungen für Live-Aufführungen im Inland und Ausland (Musikfolgen) und alle weiteren Nutzungen im Ausland
-
Einreichungsfrist: bis 31.03. des auf die Nutzung folgenden Jahres
3. Reklamationsfristen
(§ 59 GEMA Verteilungsplan)
Nutzungsbereiche Radio (Hörfunk), Fernsehen und Film (Sparten FS/FS VR, TFS/TFS VR, T,TD/TD VR, R/R VR) und Ausland (Sparte A, A VR)
· Reklamationsfrist: 18 Monate nach (Haupt-)Ausschüttungstermin
Nutzungsbereiche Live-Aufführungen und Wiedergaben von Unterhaltungsmusik (Sparten U/M/UD) und Ernster Musik sowie Bühnenmusik (Sparten E/ED/EM/BM)
- Reklamationsfrist: 9 Monate nach (Haupt-)Ausschüttungstermin
Reklamationen in den Bereichen Musik im Gottesdienst (Sparte KI) und Wiedergaben in Diskotheken (Sparte DK/DK VR) sind nicht möglich.
Nutzungsbereiche Vervielfältigung und Verbreitung (Sparten PHO VR/ BT VR) und Online (Sparten MOD /MOD VR, KMOD /KMOD VR, VOD/VOD VR, WEB/WEB VR)
- Reklamationsfrist: 3 Monate nach Ausschüttungstermin
Die Frist für Anteils- und Sparten- oder Bewertungsreklamationen richtet sich nach der Frist der jeweiligen Sparte.
Eine Übersicht der Ausschüttungstermine finden Sie hier.
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