Ihre GEMA Anmeldung für die Gastronomie
Alle Infos zur GEMA Anmeldung für die Gastronomie
Musik in der Gastronomie: Hebt die Stimmung und den Umsatz.
Ob Restaurant oder Kneipe, Café oder Bar, Gaststätte, Systemgastronomie oder Nachtclub: Musik hebt die Stimmung, sorgt für eine angenehme Atmosphäre und steigert das Wohlbefinden Ihrer Gäste. Mit Musik bleiben diese in der Regel länger sitzen und konsumieren mehr. Aus diesem Grund hat sich z. B. das Genre der Barmusik etabliert – entspannte Klänge, die für den Genuss von mehr Getränken sorgen. Damit die Schöpferinnen und Schöpfer der Musik nicht leer ausgehen, gibt es uns, die GEMA. Bei uns melden Sie die Musik für Ihren gastronomischen Betrieb an, aber auch für besondere Anlässe wie Weihnachtsmärkte oder Straßenfeste.
So können Sie Musik in der Gastronomie nutzen
Mit Hintergrundmusik die gewünschte Atmosphäre erzeugen
Musik in der Kneipe oder Bar gehört für die meisten Gäste einfach dazu. Aber auch im Restaurant und Café lässt sich mit der passenden Hintergrundmusik die gewünschte Atmosphäre erzeugen. Sie wird ein „Teil“ der Einrichtung. Mit Ihrer GEMA Anmeldung können Sie die Musik spielen, die Ihnen und Ihren Gästen gefällt. Nutzen Sie dafür Tonträger (Tarif M-U), Radio (Tarif R) oder das Fernsehen (Tarif FS). Berechnen Sie jetzt den Preis und melden Sie Ihre Hintergrundmusik im GEMA Onlineportal an.
Mit Veranstaltungen ein größeres Publikum ansprechen
Sie planen z. B. eine Barnacht, ein Konzert mit Live-Musik oder einen Abend mit DJ? Mit Veranstaltungen können Sie Aufmerksamkeit erzeugen, ein größeres Publikum ansprechen und Ihre Gäste an sich binden. Wichtig: Veranstaltungen sind nicht über Ihren Hintergrundmusikvertrag abgedeckt, sondern müssen separat angemeldet werden. Berechnen Sie jetzt den Preis und melden Sie Ihre Veranstaltung im GEMA Onlineportal an.
So melden Sie Musik in der Gastronomie im Onlineportal an
Den Preis für Hintergrundmusik/Ihre Veranstaltung ermitteln
Im Onlineportal einloggen/registrieren
Daten eingeben und Anmeldung abschließen
So können Sie bis zu 34,5 % sparen
Hintergrundmusik
Veranstaltungen
Gesamtvertragspartner
Die wichtigsten GEMA Tarife für die Gastronomie im Überblick
Wiedergabe von Fernsehsendungen
Warum muss ich für meinen gastronomischen Betrieb an die GEMA zahlen?
Sie fragen sich womöglich, warum Sie als Salon, Studio oder Shop Geld an die GEMA zahlen. Als Verein machen wir damit keinen Gewinn, sondern schütten die Einnahmen an unsere über 90.000 Mitglieder aus: Komponisten, Textdichterinnen und Musikverleger. Für ihre kreative Leistung möchten sie fair entlohnt werden, wenn ihre Musik öffentlich genutzt wird – wie z. B. in Ihrem gastronomischen Betrieb.
Das Recht auf eine angemessene Vergütung ist im Urheberrecht gesetzlich festgelegt. Das Urheberrecht gilt übrigens unabhängig von der GEMA. Sie haben jedoch einen Vorteil mit uns: Statt jede Urheberin und jeden Urheber einzeln zu kontaktieren und zu bezahlen, wenden Sie sich an uns – und erhalten Zugang zum musikalischen Weltrepertoire. Denn wir vertreten nicht nur die Rechte unserer Mitglieder, sondern auch von mehr als zwei Millionen Berechtigten im Ausland.FAQ – häufige Fragen zur GEMA und Gastronomie
Entscheidend ist, welche Räume mit Musik bespielt werden. Diese fließen in die Berechnung ein. Wir verrechnen die Raumgröße in 100-qm-Schritten:
- 1 qm bis 100 qm
- 101 qm bis 200 qm
- usw.
Voraussetzung für einen Nachlass ist, dass Sie die im Tarif bzw. in der Vereinbarung festgelegten Punkte zur Anmeldung und zum Einreichen der Setlist einhalten.
Eine Mitgliedschaft können Sie uns über das GEMA Onlineportal mitteilen. Wenn uns die Bestätigung des Verbandes für Ihre Mitgliedschaft rechtzeitig vorliegt, können wir den Gesamtvertragsnachlass berücksichtigen.
In der Setlist benötigen wir folgende Angaben von Ihnen:
- Titel der Musikstücke
- Urheberin/Interpret und Bearbeiterin
Bei Konzerten der Ernsten Musik zusätzlich:
die Anzahl der ausübenden Künstler Künstler (Musikerinnen, Sänger)
- die Spieldauer des Titels – für die richtige Werkfassung ein wichtiger Hinweis
- Sofern sie Ihnen vorliegen: die Mitgliedsnummern der Urheberinnen und deren Werknummern sowie die Verlage
Wenn uns die Bestätigung des Verbandes für Ihre Mitgliedschaft rechtzeitig vorliegt, können wir den Gesamtvertragsnachlass berücksichtigen. Sie finden unsere derzeitigen Gesamtvertragspartner auf der Seite Verträge der GSVT-Partner.
Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen an Ihren direkten Ansprechpartner in der Abteilung Key-Account-Management, in München oder kontaktieren Sie uns telefonisch: 030 588 58 999 oder per E-Mail über: kontakt@gema.de.
Hier können Sie einfach einen entsprechenden Vertrag abschließen. Der Vertrag umfasst dann nur die genutzten Monate.
- Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) für die Ansprüche der ausübenden Musiker
- Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) für die Rechte der Wortautoren/Journalisten
- Corint-Media (ehemals VG-Media) für die Ansprüche der privaten Rundfunk-und Fernsehsender
In unseren Lizenzabrechnungen werden die Lizenzbeträge für die o. g. Verwertungsgesellschaften jeweils gesondert ausgewiesen.
Ihre Meinung ist uns wichtig!
Bei der GEMA wissen wir, was Musik wert ist – und wir wollen es noch genauer verstehen. Im Rahmen einer Befragung von Kundinnen und Kunden untersuchen wir die Wirkung von Hintergrundmusik an Verkaufsorten im Handel und in der Gastronomie. Und dafür brauchen wir Sie: Sie erleben täglich, wie Musik die Stimmung in Ihrem Restaurant oder Geschäft beeinflusst. Diese Erfahrungen können uns helfen, die Wirkung von Musik gemeinsam besser zu verstehen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns, wenn Sie sich ein paar Minuten Zeit nehmen und Ihr Wissen mit uns teilen.