Alle Infos zur GEMA Anmeldung für Varieté und Zirkus

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Das Leichte, Spielerische, Tänzerische ist harte Arbeit. Ganz wie in der Musik.

Varietés verzaubern ihr Publikum mit einem bunt wechselnden Programm. Artistische, tänzerische und akrobatische Darbietungen setzen sich kunstvoll wie ein Mosaik zusammen. Umrahmt und inszeniert wird jede Vorstellung mit der passenden Musik.

Auch im Zirkus löst eine Attraktion die nächste ab: Artistische Einlagen, atemberaubende Akrobatik, verblüffende Zauberei und lustige Clowns lassen eine eigene Atmosphäre entstehen, in der Licht und Musik für Dramatik sorgen.

Doch so spielerisch es im Varieté und im Zirkus zugeht, hinter jeder Nummer steckt harte Arbeit – ähnlich wie in der Musik. Für Letzteres gibt es uns, die GEMA. Wir sorgen dafür, dass die Schöpfer der gespielten Musikwerke nicht leer ausgehen. Indem Sie als Varieté oder Zirkus Ihre Veranstaltung bei uns anmelden, sorgen also auch Sie dafür, dass Musikschaffende für Ihre Arbeit fair entlohnt werden.

So melden Sie als Varieté oder Zirkus Ihre Veranstaltungen an

Als Varieté melden Sie uns je Aufführung:

  • Datum der Aufführung 
  • Bruttoumsatz
  • Besucherzahlen
  • Differenzbetrag aus dem Umsatz und den Einnahmen durch Essen und Getränke
  • Art der Musikwiedergabe (Livemusik, CD / Mp3 etc.)
  • Dauer der gesamten Musiknutzung in Minuten
  • Angabe in den Setlists, ob der jeweilige Titel live gespielt oder von Tonträgern wiedergegeben wird mit der jeweiligen Dauer der Musiktitel

Als Zirkus melden Sie uns je Aufführung:

  • die Nettoeinnahmen aus dem Kartenverkauf
  • die Gesamtbesucher
  • den Aufführungsort

Nutzen Sie dazu unser Anmeldeformular und senden Sie es uns per E-Mail an kontakt@gema.de oder postalisch an GEMA, Postfach 30 12 40, 10722 Berlin.

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So melden Sie als Varieté oder Zirkus Ihre Veranstaltungen an

Als Varieté melden Sie uns je Aufführung:
  • Datum der Aufführung 
  • Bruttoumsatz
  • Besucherzahlen
  • Differenzbetrag aus dem Umsatz und den Einnahmen durch Essen und Getränke
  • Art der Musikwiedergabe (Livemusik, CD / Mp3 etc.)
  • Dauer der gesamten Musiknutzung in Minuten
  • Angabe in den Setlists, ob der jeweilige Titel live gespielt oder von Tonträgern wiedergegeben wird mit der jeweiligen Dauer der Musiktitel
Als Zirkus melden Sie uns je Aufführung:
  • die Nettoeinnahmen aus dem Kartenverkauf
  • die Gesamtbesucher
  • den Aufführungsort
Nutzen Sie dazu unser Anmeldeformular und senden Sie es uns per E-Mail an kontakt@gema.de oder postalisch an GEMA, Postfach 30 12 40, 10722 Berlin.

 
Eine Frau übt in ihrer Gardarobe für ihre Theateraufführung.

Die wichtigsten Tarife für Varietés im Überblick

Der wichtigste Tarif für Varietés ist der Tarif V, den Sie so anmelden wie oben beschrieben. Andere Tarife, wie etwa für Konzerte/Wortkabarett und Silvesterveranstaltungen, können Sie direkt im Onlineportal berechnen und dort anmelden. Wählen Sie dazu einfach den entsprechenden Tarif aus.

Ihr Varieté findet vor Ort und online statt? Melden Sie beides an.

Varieté-Aufführungen, die sowohl vor Ort als auch online (z. B. über Streaming) stattfinden, melden Sie 2-fach an: einmal als Vor-Ort-und einmal als Online-Veranstaltung. Schließlich wird die verwendete Musik auch 2-fach genutzt. Es handelt sich dabei um Hybride Events.

Vor Ort: Lizenzierung nach dem jeweiligen Tarif, z. B. Tarif V

Der Tarif für Zirkusunternehmen

Für Zirkusaufführungen gilt der Tarif Z, den Sie so anmelden wie oben beschrieben. Streamen Sie eine Veranstaltung zusätzlich, melden Sie diese 2-fach an.   

„Wohnzimmer-Zirkus“ (Zirkus-Streaming)

Varieté-Aufführungen, die sowohl vor Ort als auch online (z. B. über Streaming) stattfinden, melden Sie 2-fach an: einmal als Vor-Ort-und einmal als Online-Veranstaltung. Schließlich wird die verwendete Musik auch 2-fach genutzt. Es handelt sich dabei um Hybride Events.

Vor Ort: Lizenzierung nach dem jeweiligen Tarif, z. B. Tarif V

Online: Lizenzierung nach VR-OD-15
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Nutzen Sie das GEMA Onlineportal

Im Onlineportal können Sie rund um die Uhr auf Ihr bestehendes GEMA Kundenkonto zugreifen und viele Funktionen nutzen, wie z. B.:

  • Ihre bisherigen Veranstaltungen und Rechnungen einsehen
  • Ihre Kundendaten anpassen
  • Rechnungen ggfs. korrigieren lassen
  • Setlists einreichen
  • künftig auch Ihre Veranstaltungen anmelden (in Planung)

Warum muss ich als Varieté oder Zirkus an die GEMA zahlen?

Sie fragen sich vielleicht, warum Sie als Zirkus oder Varieté Geld an die GEMA zahlen. Als Verein machen wir damit keinen Gewinn, sondern schütten die Einnahmen an unsere über 90.000 Mitglieder aus. Sie komponieren, schreiben Liedtexte oder verlegen Musik. Für ihre kreative Leistung möchten sie fair entlohnt werden, wenn ihre Musik öffentlich genutzt wird – wie z. B. von Ihrem Zirkus oder Varieté.

Das Recht auf eine angemessene Vergütung ist im Urheberrecht gesetzlich festgelegt. Das Urheberrecht gilt übrigens unabhängig von der GEMA. Sie haben jedoch einen Vorteil mit uns: Statt jeden Urheber einzeln zu kontaktieren und zu bezahlen, wenden Sie sich an uns – und erhalten Zugang zum musikalischen Weltrepertoire. Denn wir vertreten nicht nur die Rechte unserer Mitglieder, sondern auch von mehr als zwei Millionen Berechtigten im Ausland.

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Melden Sie Ihre Veranstaltung an und senden Sie uns Ihre Angaben zu

Angaben per E-Mail zusenden

FAQ – häufige Fragen von Varieté- und Zirkusbetrieben an die GEMA

  • Wir berechnen die Vergütung pro Vorstellung/Aufführung nach dem Tarif V bzw. der aktuell geltenden Interimsvereinbarung, die momentan abweichend vom veröffentlichten Tarif V eine Lizenzierung nach 3,5% der Bruttoeinnahmen vorsieht.
  • Varieté-Aufführungen ohne Eintrittsgeld Wir berechnen die Vergütung pro Vorstellung/Aufführung nach dem Tarif V bzw. der aktuell geltenden Interimsvereinbarung, die momentan abweichend vom veröffentlichten Tarif V eine Lizenzierung nach 3,5% der Bruttoeinnahmen vorsieht.
Neben den Basisangaben wie Kundennummer, Kundenname, Meldezeitraum und Angabe der Location benötigen wir nach der jeweiligen Veranstaltung weitere Informationen von Ihnen. Welche Informationen wir von Ihnen pro Veranstaltung benötigen sowie weitere Hinweise zum Ausfüllen des Meldevordrucks finden Sie hier.
  • Wir berechnen die Vergütung pro Vorstellung/Aufführung nach dem Tarif Z.
  • Zirkusaufführungen ohne Eintrittsgeld lizenzieren wir nach dem Mindestsatz je 150 Besucher gem. Tarif Z, sofern es sich nicht um eine Veranstaltung vor geladenen Gästen oder um eine Benefiz-Veranstaltung handelt.
Am einfachsten melden Sie Veranstaltungen mit Menu oder Buffet, wie z. B. Silvesterfeiern oder -bälle, im Onlineportal an. Berechnen Sie erst den Preis und loggen Sie sich dann ein, um die Anmeldung abzuschließen. Falls Sie noch nicht registriert sind, gehen Sie auf Registrierung.

Sie haben keine technische Möglichkeit, Ihre Veranstaltung online anzumelden? Dann sind wir gerne für Sie da. Rufen Sie uns unter 030 58 99 99 58 an und wir helfen Ihnen weiter. 
Selbstverständlich berücksichtigen wir das. Wichtig ist, dass Sie auch Veranstaltungen mit GEMA freier Musik bei uns anmelden. Wir benötigen eine vollständige Setlist (Titelliste) inklusive der Namen der Urheber (Vor- und Nachname). Bitte beachten Sie, dass Band- bzw. Künstlernamen nicht ausreichend sind.

Nur so können wir prüfen, ob die Musik GEMA frei ist. Die Setlist können Sie selbstverständlich auch nach der Veranstaltung einreichen – im Onlineportal unter Meine Setlists. Sie können die Setlist dabei als GEMA frei kennzeichnen.
Nutzen Sie nur einen geringen Anteil geschützter Musik, benötigen wir ebenfalls eine entsprechend vollständig ausgefüllte Setlist (Titelliste). Selbstverständlich stellen wir Ihnen nur die Musikminuten in Rechnung, welche zum GEMA Repertoire gehören. Für GEMA freie Musikstücke wird keine Vergütung fällig.

Die Setlist können Sie – im Onlineportal unter Meine Setlists – auch nach der Veranstaltung einreichen.

Sollte es sich tatsächlich um GEMA freie Musik handeln, fällt hier lediglich eine Vergütung für die GVL an – Gesellschaft für die Verwertung von Leistungsschutzrechten; diese beträgt 20 % von der eigentlich anfallenden GEMA Vergütung.

In dem Fall benötigen wir eine vollständige Setlist (Titelliste) inklusive der Namen der Urheber (Vor- und Nachname), um die Musiktitel zu prüfen. Bitte beachten Sie, dass Band- bzw. Künstlernamen nicht ausreichen.

Die Schutzfrist für die Werke beträgt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Bitte beachten Sie jedoch, dass ein Werk durch eine aktuelle Bearbeitung wieder geschützt sein kann. So sind z. B. die Originalwerke von Beethoven und Mozart GEMA frei. Nicht jedoch alle ihre Bearbeitungen/Arrangements, da auch für diese eine Schutzfrist von 70 Jahren gilt.
Sie haben vergessen, Ihre Veranstaltung bei uns zu melden? Dann holen Sie das am besten schnellstmöglich über kontakt@gema.de nach.

Wenn wir nichts von Ihnen hören? Dann suchen wir selbst nach allen wichtigen Informationen zu Ihrer Veranstaltung und der gespielten Musik, damit die Urheber der Werke für Ihre Kreativität fair bezahlt werden. Dafür werden zusätzliche Kosten für Sie fällig.
Als Veranstalter müssen Sie uns innerhalb von 4 Wochen nach Monatsende alle zur Lizenzierung notwendigen Informationen für die Vorstellungen des Vormonats zur Verfügung zu stellen (Wortlaut Tarif V und Z).
Wenn Sie einen Jahresvertrag für Ihre Musiknutzung abschließen, erhalten Sie gestaffelte Nachlässe in Höhe von 10 % bzw. 14,5 %. Einzelheiten finden Sie dazu im Tarif V bzw. Tarif Z.

Zusätzlich erhalten Sie einen Nachlass in Höhe von 20 %, wenn Sie Mitglied bei einem Verband sind (zum Beispiel Verband Deutscher Circusunternehmen e. V., Verband Deutscher Varietétheater e. V. u. a.), der Gesamtvertragspartner der GEMA ist. Ihre Verbands-Mitgliedschaft können Sie uns über das Onlineportal mitteilen.
Auch hier gilt der Tarif Z.
Am besten nutzen Sie unser Hilfecenter. Dort finden Sie die Antwort auf Ihre Frage – und die richtigen Ansprechpartner.

FAQ – häufige Fragen von Varieté- und Zirkusbetrieben an die GEMA

Am besten nutzen Sie unser Hilfecenter. Dort finden Sie die Antwort auf Ihre Frage – und die richtigen Ansprechpartner.

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