Alle Informationen zu Musiknutzungen bei der Bundeswehr

So melden Sie Bundeswehrveranstaltungen mit Musik bei der GEMA an
Musik spielt eine wichtige Rolle bei Veranstaltungen und Zeremonien der Bundeswehr. Sie schafft eine besondere Atmosphäre, fördert das Gemeinschaftsgefühl und verleiht feierlichen Anlässen einen passenden Rahmen. Ob bei öffentlichen Veranstaltungen, militärischen Zeremonien oder internen Feierlichkeiten – Musik ist ein fester Bestandteil des Bundeswehrlebens.
Damit Musik rechtssicher genutzt werden kann, ist die Anmeldung der Musiknutzung bei der GEMA erforderlich. Dies gilt für alle Veranstaltungen der Bundeswehr – unabhängig davon, ob sie öffentlich oder intern stattfinden. Mit der Anmeldung tragen Sie dazu bei, dass Komponistinnen und Komponisten sowie Textdichterinnen und Textdichter für die Nutzung ihrer Werke fair vergütet werden. So erfüllen Sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen, sondern leisten zugleich einen wichtigen Beitrag zur Wertschätzung kreativer Leistungen.
Der GEMA Vertrag mit dem Bundesministerium der Verteidigung
Gehört Ihre Dienststelle zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung und ist nach dem Vertrag der Bundeswehr berechtigt? Dann profitieren Sie bei rechtzeitiger Anmeldung Ihrer Veranstaltung von einem Nachlass von 20 % auf die Rechnungssumme.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihre Veranstaltung auch über den Vertrag mit der GEMA abgedeckt sein.
Der GEMA Vertrag mit dem Bundesministerium der Verteidigung
Gehört Ihre Dienststelle zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung und ist nach dem Vertrag der Bundeswehr berechtigt? Dann profitieren Sie bei rechtzeitiger Anmeldung Ihrer Veranstaltung von einem Nachlass von 20 % auf die Rechnungssumme.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihre Veranstaltung auch über den Vertrag mit der GEMA abgedeckt sein.
So präzise wie die Bundeswehr – Ihre Anmeldung im Onlineportal
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Den Preis für Ihre Veranstaltung ermitteln
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Im Onlineportal einloggen/registrieren
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Daten eingeben und Anmeldung abschließen
Diese Vorteile bietet Ihnen das GEMA Onlineportal
Unkomplizierte Anmeldung
Melden Sie Ihre Veranstaltungen im Onlineportal einfacher und schneller an. Mithilfe der Kopierfunktion können Sie z. B. die Angaben aus dem Vorjahr übernehmen. Wenn sich etwas an Ihren Kundendaten oder bei Ihren Veranstaltungen ändert, können Sie das Onlineportal ohne lästigen Papierkram anpassen.
Übersichtliche Darstellung
Im Onlineportal sind all Ihre Veranstaltungen übersichtlich und transparent aufgelistet. Sie sehen sofort den Bearbeitungsstatus und haben Zugriff auf alle Rechnungen. Nutzen Sie auch die praktische Suchfunktion.
Die wichtigsten GEMA Tarife für die Bundeswehr
Veranstaltung mit Livemusik
Tarif für Veranstaltungen mit Musikern, z. B. Gelöbnis, Feierstunde oder Familienfeier (Tarif U-V)
Veranstaltung mit Tonträgern
Tarif für Tonträgerwiedergabe mit Veranstaltungscharakter, z. B. Tanzveranstaltung, Übergabeappell oder Jahresabschlussfeier (Tarif M-V)
Tarif für Unterhaltungsmusik im Freien ohne Eintritt
Gilt für Veranstaltungen wie z.B. Tag der offenen Tür, Tag der Bundeswehr oder andere Veranstaltungen, die im Freien stattfinden (Tarif U-ST)
Konzerte mit Unterhaltungsmusik
Tarif für Unterhaltungskonzerte, Serenaden, Auftritte der BigBand, Chöre und Ensembles der Bundeswehr, sofern die Bundeswehr (Dienststelle) selbst Veranstalter ist (Tarif U-K)
Messen
Tarif für die Nutzung von Werken des GEMA-Repertoires zur Unterhaltung ohne Veranstaltungscharakter auf Messen und Ausstellungen (Tarif WR-MES)
Die Setlist ist bei Livemusik zwingend nötig
- Spätestens 6 Wochen nach der Live-Veranstaltung benötigen wir eine Setlist – so wird die Aufstellung der gespielten Musikstücke genannt. Denn nur anhand dieser Liste können wir die Tantiemen gerecht an die Urheber und Urheberinnen der gespielten Musikstücke auszahlen.
- Indem Sie Ihre Setlist einreichen, vermeiden Sie Zusatzkosten. Außerdem tragen Sie dazu bei, dass die Einnahmen gerecht an die Musikschaffenden verteilt werden. Wenn wir die Setlist (Titelliste) nicht fristgerecht erhalten, stellen wir zusätzlich 10 % der GEMA Vergütung in Rechnung.


Ihre Setlist online einreichen – so einfach geht’s
Ihre Setlist reichen Sie ganz einfach im GEMA Onlineportal ein. Eine genaue Anleitung sowie hilfreiche Tipps erhalten Sie in unserem Tutorial.
Unser Tipp für Veranstalter: Delegieren Sie die Setlist-Meldung an die Band. Klicken Sie dazu auf das Symbol mit dem roten Briefumschlag in der Veranstaltungsübersicht. Anschließend erhalten Sie einen Link per E-Mail. Diese E-Mail leiten Sie dann an die Band weiter.
Warum ist für die Musiknutzung der Bundeswehr eine GEMA-Vergütung erforderlich?
Mit der Vergütung der Musiknutzung leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Förderung kreativen Schaffens. Die Einnahmen aus der Musiknutzung werden von der GEMA an diejenigen verteilt, die Musik erschaffen und verlegen: Komponistinnen und Komponisten, Textdichterinnen und Textdichter sowie Musikverlage. So erhalten sie eine faire Vergütung für die Nutzung ihrer Werke und für die kreative Leistung, die hinter jeder musikalischen Komposition steht.

FAQ — häufige Fragen von der Bundeswehr zur GEMA
In unserem Tutorial erfahren Sie, wie Sie sich im Onlineportal einloggen oder neu registrieren können. Um Ihre Kundennummer mit dem Onlineportal zu verknüpfen, benötigen Sie neben der Kundennummer auch einen Code. Falls Sie noch keinen Code haben, erfahren Sie im Video auch, wie Sie Ihren individuellen Code bequem anfordern können. Der Code wird Ihnen dann per Post an Ihre Hauptadresse geschickt.
Sie melden Ihre Veranstaltung im Onlineportal an und erhalten dann Ihre Kundennummer mit Ihrer ersten Rechnung. Gehen Sie dazu auf Preis berechnen & Musik anmelden.
Wichtig: Die Organisationseinheiten der Bundeswehr ordnen wir der Branche Staat und Verwaltung zu. Bitte wählen Sie daher bei Ihrer ersten Veranstaltungsmeldung in unserem Onlineportal aus der Liste der Branchen "Staat und Verwaltung". Damit ermöglichen Sie eine zeitnahe Bearbeitung Ihrer Anmeldung.
Bei Veranstaltungen mit Livemusik, also mit Musikerinnen, Musikern oder Bands, ist für jeden Veranstaltungsteil, innerhalb von 6 Wochen nach der Veranstaltung, eine Setlist einzureichen. Dies gilt beispielsweise für Tanzveranstaltungen, Umzüge mit Livemusik sowie Konzerte.
Bei Veranstaltungen, bei denen ausschließlich Musik von Tonträgern wie CDs, MP3-Dateien oder anderen digitalen Medien wiedergegeben wird, ist keine Setlist erforderlich.
Für Veranstaltungen mit Livemusik ist die Einreichung einer Setlist erforderlich. Liegt für eine Rechnungsposition eines Livemusik-Tarifs keine Setlist vor, kann eine Nachberechnung erfolgen. In diesem Fall wird ein Zuschlag in Höhe von 10 % auf die tarifliche Vergütung erhoben.
Um Zusatzkosten zu vermeiden, reichen Sie die Setlists Ihrer Livemusik-Veranstaltungen und Konzerte bitte zeitnah und vollständig ein.
Einen Nachlass in Höhe von 20 % erhalten Sie als Musiknutzer, wenn Sie Mitglied bei einem Gesamtvertragspartner sind, mit dem wir eine Vereinbarung abgeschlossen haben.
Voraussetzung für diesen Nachlass ist, dass Sie Ihre Veranstaltung rechtzeitig vor Stattfinden und vollständig anmelden.
Der Nachlass ist für Sie selbst nicht im Onlineportal auswählbar. Wir prüfen für Sie jedoch noch vor dem Rechnungsversand, ob Sie für Ihre Veranstaltung den Nachlass erhalten.
Interne Veranstaltungen sind nicht automatisch von einer Anmeldepflicht befreit. Ob eine Anmeldung erforderlich ist oder die Veranstaltung durch den Pauschalvertrag abgedeckt wird, hängt von den jeweiligen Rahmenbedingungen ab. Gerne prüfen wir dies für Sie.
FAQ — häufige Fragen von Feuerwehren zur GEMA
Wir prüfen regelmäßig Veranstaltungen und öffentliche Orte. Wird dort Musik gespielt, die nicht davor bei uns angemeldet wurde, wird eine Nachzahlung fällig. Außerdem können weitere Kosten auf Sie zukommen.
Schließlich möchten wir die finanziellen Mehraufwände, die uns entstehen, weder unseren Mitgliedern noch Musiknutzern anlasten, die korrekt ihre Musiknutzungen anmelden und ihren Rechnungsbetrag zahlen.





























