Musik gewerblich nutzen: Firmenfeiern und Unternehmensalltag

Mann in Bus
Die Ideale Mitarbeiterin

Beliebt und flexibel einsetzbar. Musik im Unternehmen.

Musik begleitet viele Unternehmen ganz selbstverständlich durch den Tag. Ob Firmenfeier, Sommerfest, Firmenjubiläum oder Produktpräsentation – sie verleiht Veranstaltungen den passenden Rahmen. Aber auch im täglichen Betrieb kommt Musik an vielen Stellen zum Einsatz, beispielsweise als Hintergrundmusik in Aufenthaltsbereichen, in der Telefonwarteschleife oder auf Ihrer Unternehmenswebsite.

Damit die Schöpferinnen und Schöpfer der gespielten Musikwerke nicht leer ausgehen, gibt es uns, die GEMA. Indem Sie Musik gewerblich nutzen und bei uns anmelden, sorgen also auch Sie dafür, dass Musikschaffende für Ihre Arbeit fair entlohnt werden. 

Mit der GEMA nutzen Sie Musik rechtssicher – ganz gleich, an welcher Stelle sie zum Einsatz kommt.

Musik für Firmenfeiern

Von feierlich bis ausgelassen: Mit Musik zur gewünschten Stimmung.

Ob Weihnachtsfeier, Sommerfest, Firmenjubiläum oder Produktpräsentation – Musik macht Veranstaltungen zu einem besonderen Erlebnis.
 
Die Vergütung richtet sich nach Ihren Gesamtkosten für die Musik (Honorare für Künstlerinnen und Künstler, Aufwendungen für Bühne und Technik, etc.) und die Anzahl Ihrer Gäste. Bei einer Firmenveranstaltung haben Sie oftmals nicht die Möglichkeit, die Kosten für Ihre Veranstaltung auf Ihre Gäste umzulegen. Um diese Kosten zu berücksichtigen, dividieren wir die Netto-Aufwendungen durch die Anzahl der Gäste. Als Raumgröße nehmen wir für jeweils 150 Gäste 100 qm.

Livestream geplant? Wird Ihre Veranstaltung zusätzlich oder ausschließlich online gestreamt? Dafür benötigen Sie eine separate Lizenz. Grundlage für die Berechnung sind die auf den Stream bezogenen Netto-Einnahmen (auch aus Werbung, Sponsoring, Spenden, etc.), die Veranstaltungsdauer und der jeweilige Musikanteil.
Menschen unterhalten sich bei einem Buffet mit diversen Speisen in einem Café.
Drei Personen sitzen an einem Tisch in einem Café, umgeben von Pflanzen und moderner Dekoration.

Musik im Unternehmensalltag.

Musik schafft ein positives Umfeld. Ob in der Telefonwarteschleife, als Hintergrundmusik in Aufenhaltsbereichen, in Empfangs- und Geschäftsräumen oder auf Ihrer Unternehmenswebsite – Musik  unterstützt einen professionellen Unternehmensauftritt und sorgt für eine angenehme Atmosphäre. 

Mit der GEMA erhalten Sie die passenden Nutzungsrechte für diese Musikverwendungen bequem aus einer Hand.  
 

So melden Sie die genutzten Tarife im Onlineportal an

  1. Den Preis für Ihre Firmenfeier, Hintergrundmusik o. Ä. ermitteln*.

  2. Im Onlineportal einloggen/registrieren

  3. Daten eingeben und Anmeldung abschließen

*Sie können im Preisrechner gezielt nach „Firmenfeier“ suchen.

Die passenden Tarife für Ihre Musiknutzung

Warum muss ich eine interne Firmenfeier bei der GEMA anmdelden?

Viele Unternehmen gehen davon aus, dass Firmenveranstaltungen mit eingeladenen Gästen oder ausschließlich Mitarbeitenden als private Veranstaltungen gelten. Aus urheberrechtlicher Sicht ist das jedoch nicht der Fall. 

Eine Musiknutzung gilt als öffentlich, wenn die anwesenden Personen nicht durch eine persönliche Beziehung – beispielsweise als Familie oder enger Freundeskreis – miteinander verbunden sind. Deshalb gelten Firmenveranstaltungen wie Weihnachtsfeiern, Sommerfeste, Jubiläen oder Kundenevents als öffentliche Veranstaltungen und benötigen eine GEMA-Lizenz.

Gruppe von Freunden feiert auf einer Dachterrasse, sitzt auf Stühlen und Liegen, mit Getränken und Snacks.

FAQ – häufige Fragen von Unternehmen an die GEMA

Für das Livestreaming Ihrer Veranstaltung bieten wir Ihnen eine Lizenz im Tarif VR-OD 15 an. Neben der Liveausstrahlung können die Zuschauer den Stream dabei auch anhalten und zurückspulen.

Möchten Sie den Stream über einen längeren Zeitraum abrufbar machen z. B. als Musik auf Ihrer Homepage, können Sie außerdem eine Lizenz im Tarif VR-OD 10  erwerben.
Als Hybride Events bezeichnet man Veranstaltungen, die vor Ort sowie online stattfinden. Das sind 2 unterschiedliche Formen der Öffentlichkeit und somit sind zwei unterschiedliche Tarife betroffen. Daher melden Sie die Veranstaltung vor Ort (U-V  oder M-V ) sowie auch online (VR-OD-15 ) bei uns an.

Im Bereich öffentlicher Aufführungen und Wiedergaben haben wir von folgenden Verwertungsgesellschaften ein sog. Inkassomandat:

  • Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) für die Ansprüche der ausübenden Musiker/-innen
  • Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) für die Rechte der Wortautoren/Journalistinnen
  • Corint-Media (ehemals VG-Media) für die Ansprüche der privaten Rundfunk- und Fernsehsender
In unseren Lizenzabrechnungen werden die Lizenzbeträge für die o. g. Verwertungsgesellschaften jeweils gesondert ausgewiesen.
Einen Nachlass in Höhe von bis zu 20 % erhalten Sie als Musiknutzer/-in, wenn Sie Mitglied bei einem Verband sind, mit dem wir eine Vereinbarung abgeschlossen haben.
 
Voraussetzung für einen Nachlass ist, dass Sie die im Tarif bzw. in der Vereinbarung festgelegten Punkte zur Anmeldung einhalten.
 
Eine Mitgliedschaft können Sie uns über das GEMA Onlineportal mitteilen. Wenn uns die Bestätigung des Verbandes für Ihre Mitgliedschaft rechtzeitig vorliegt, können wir den Gesamtvertragsnachlass berücksichtigen.

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