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Bereits seit drei Jahren erfolgt die Ausschüttung der GEMA in den Sparten des Senderechts für Nutzungen der öffentlich-rechtlichen Sender ARD, ZDF und Deutschlandradio (Fernsehen und Hörfunk) auf der Grundlage von Meldungen, die die Sender mit Unterstützung von Monitoring-Technologie erstellt haben.
In intensiven Analysen, Austausch- und Arbeitstreffen haben die GEMA und die öffentlich-rechtlichen Sender die bestehenden Herausforderungen des Monitoring-gestützten Meldeverfahrens herausgearbeitet. Im Ergebnis
wurden die Erfordernisse und nächsten Schritte zur Optimierung und Weiterentwicklung identifiziert.
Sender und GEMA haben gemeinsam das Ziel, in intensiver Zusammenarbeit
auf die Verbesserung der Melde- und Ausschüttungsqualität zugunsten der Musikschaffenden hinzuwirken. Wichtige Themenfelder sind dabei u.a. der Prozess zum Upload von Soundfiles und die Optimierung der Erkennungsqualität beim Monitoring-Dienstleister BMAT.
Unter anderem bei Sounddesigns und Jingles im Bereich der öffentlich-rechtlichen Hörfunkwellen konnten deutliche Verbesserungen erzielt werden, indem intensiv an der Sendesignal-Abtastung gearbeitet wurde. Das Resultat ist messbar: Die Qualität der Meldungen ist hier seit September 2021 signifikant gestiegen.
Wenn Sie mehr über Musikerkennung durch Monitoring der Sender und zum Soundfile Upload der GEMA erfahren möchten, schauen Sie bitte hier.
Bei einer fehlenden oder fehlerhaften Ausschüttung Ihrer Musiknutzungen, können Sie hier nachlesen, was bei einer Reklamation wichtig ist und wie Sie diese schnell und einfach bei uns einreichen können.
Anträge auf Verrechnung im Senderecht (Hörfunk oder Fernsehen) für Sender unter Programmverrechnungsgrenze richten Sie bitte an die zuständige Abteilung Verteilung Senderechte (vts@gema.de). Bitte berücksichtigen Sie hierbei die Bestimmungen
gemäß § 94 des Verteilungsplans der GEMA.
Hauptverteilung in den Sparten U, UD, M,
E, ED, EM, BM, KI, DK und DK VR
Zuschlagsverteilung in der Sparte M (Sonderregelung gemäß § 129 Verteilungsplan der GEMA „M-Zuschlag Corona“)
Nachverrechnung in den Sparten U, UD, M,
E, ED, EM, BM
Bitte beachten Sie, dass Werkaufführungen in den Live-Sparten nur dann zum jeweiligen Verteilungstermin berücksichtigt werden können, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Anträge auf Direktverteilung für mechanische Wiedergaben richten Sie bitte an die zuständige Abteilung Verteilung Aufführungsrechte: vtar@gema.de. Bitte berücksichtigen Sie hierbei die Bestimmung im Verteilungsplan der GEMA gemäß §130.
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