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Kann ich gegen die Verwendung meiner Werke/Musik in Videos auf YouTube, TikTok und Co. vorgehen?

Ja, wenn sie mit der Verwendung Ihrer Musik in einem Video nicht einverstanden sind, weil Sie sich z.B. in Ihrem Urheberpersönlichkeitsrecht verletzt sehen, können Sie beispielsweise mittels YouTubes „Content ID System“ das Video sperren lassen, in dem Ihre Musik zu hören ist.

Das heißt: Sie als Berechtigte/-r können gegen das Video vorgehen und einen sogenannten „Take-Down“ direkt bei den jeweiligen Plattformen veranlassen. Die Rechte, die wir als GEMA für Sie vertreten, sind davon nicht betroffen.

Noch etwas unklar? Nehmen Sie Kontakt auf:

030 726215-61

Mo - Do: 09:00 bis 17:00 Uhr | Fr: 09:00 bis 16:00 Uhr