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Welche Rechte habe ich als Urheberin oder Urheber, wenn meine Musik in Videos auf YouTube, Instagram, TikTok & Co. verwendet wird?

Wenn Ihre Musik in einem Video auf Plattformen wie YouTube, Facebook, Instagram, TikTok und co (sogenannte User Generated Content Plattformen, kurz UGC) verwendet wird, unterscheidet das Urheberrecht zwei verschiedene Ansprüche:

  1. Der Plattformbetreiber benötigt eine Lizenz, um ein Video mit Ihrer Musik zeigen zu dürfen (ähnlich wie ein Fernsehsender, bei dem Ihr Werk im Programm vorkommt). Die hierfür erforderlichen Online-Rechte nehmen wir als GEMA für Sie wahr und vergeben die entsprechenden Lizenzen an die Plattformen.
  2. Unabhängig davon benötigt der Ersteller des Videos, welches Ihre Musik enthält, regelmäßig Ihre Einwilligung, um Ihre Musik zu verwenden. Dieses sogenannte „Herstellungsrecht“ nehmen wir als GEMA in vielen Fällen ebenfalls für Sie wahr. Sie haben aber unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, das Herstellungsrecht zurückzurufen und selbst wahrzunehmen.

Noch etwas unklar? Nehmen Sie Kontakt auf:

030 726215-61

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