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Wie kann ich die Herstellungsrechte für gewerblichen User Generated Content von der GEMA zurückrufen? Gilt da eine Frist?

Wenn die GEMA vorhat, Herstellungsrechte für gewerbliche Nutzungen an eine UGC-Plattform zu lizenzieren, teilen wir Ihnen das auf unserer Website entsprechend mit. Ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung haben Sie vier Wochen Zeit, um Ihre Herstellungsrechte für gewerblichen Content auf dieser Plattform zurückzurufen, damit Sie diese selbst wahrnehmen können.

Sie können grundsätzlich auch jederzeit einen pauschalen Rückruf für sämtliche unter die Definition fallenden Dienste/Plattformen erklären.
Auch als Verlag können Sie für die von Ihnen vertretenen Urhebern/-innen einen Rechterückruf erklären. Falls Sie von mehreren Urhebern/-innen mit der Erklärung des Rechterückrufs beauftragt sind, können Sie den Rückruf für die Werke aller von Ihnen vertretenen Urhebern/-innen gemeinsam erklären oder die Erklärung auf die Werke einzelner Urheber/-innen beschränken. Ein Rechterückruf für einzelne Werke oder Nutzungen ist dagegen nicht möglich.

Die Details der Rechteklärung für das Herstellungsrecht bei UGC-Plattformen sind in Wahrnehmungsbedingungen geregelt, die Sie unter Wahrnehmung des Herstellungsrechts einsehen können.

Noch etwas unklar? Nehmen Sie Kontakt auf:

030 726215-61

Mo - Do: 09:00 bis 17:00 Uhr | Fr: 09:00 bis 16:00 Uhr