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Wie werden die Einnahmen aus der Vergabe des Herstellungsrechts an UGC-Plattformen verteilt?

Die Lizenzsummen, die die GEMA von den UGC-Plattformen erhält, beinhalten unter anderem die Vergütung für das Herstellungsrecht und die Vergütung für das Vervielfältigungsrecht. Beide Einnahmen werden von der GEMA an die Mitglieder in der Sparte GOP VR entsprechend verteilt.

Um die Gelder detailgetreu verteilen zu können, benötigen wir von den UGC-Plattformen genaue Angaben, welche Werke wie oft genutzt wurden. Diese Angaben erhalten wir bisher nicht von allen UGC-Plattformen, daher hat die Mitgliederversammlung der GEMA ein duales Verteilungsmodell verabschiedet. Das bedeutet, die Einnahmen werden aufgeteilt:
 
  1. Klick-genaue Verteilung
    Einen Teil der Gelder verteilen wir anhand der Nutzungsdaten, die wir von den Plattformen bekommen.
  2. Zuschlag
    Den Rest der Einnahmen schütten wir als sogenannten Zuschlag aus. Die Höhe des Zuschlags ergibt sich aus Ihren Einkünften in anderen Sparten. Die Details regelt der Verteilungsplan.
Klick-genaue Verteilung + Zuschlagsverteilung ergeben die Tantiemen, die Sie als GEMA Mitglied erhalten.

Mehr erfahren Sie auf unserer Seite zur Verteilung auf Gemischten Online Plattformen (GOP).

Noch etwas unklar? Nehmen Sie Kontakt auf:

030 726215-61

Mo - Do: 09:00 bis 17:00 Uhr | Fr: 09:00 bis 16:00 Uhr