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Was ist ein Soundfile und in welchen Fällen sollte ich es hochladen?

Ein Soundfile besteht aus:

  • der Audiodatei Ihres Musikwerks (nur 1 Werk pro Audiodatei, kein Voice-over – kein fertiger Spot)
  • den beschreibenden Metadaten zum Werk und zur Aufnahme (Werktitel, Werknummer, Urheber, Auftragskomposition?)
Das Soundfile muss im Format wav (PCM,16 Bit/ 48 bzw. 44,1 kHz) oder mp3 (320 kbps) im Onlineportal hochgeladen werden. Der Upload eines Soundfiles ersetzt nicht die Anmeldung Ihres Werkes bei der GEMA. Die Grundlage für die Dokumentation ist Ihre Werk-Anmeldung.

Bitte melden Sie prinzipiell Ihr Werk bei uns an und laden Sie das dazugehörige Soundfile im Onlineportal hoch. Ganz essenziell ist das Soundfile, sobald Sie erwarten, dass Ihre Komposition in den Bereichen Werbung, TV/Hörfunkprogramme, Clubs- und Diskotheken sowie online genutzt wird.

Für ein erfolgreiches Monitoring Ihres Werks benötigt der Monitoring-Dienstleister Ihre Audiodatei. Dadurch wird ein eindeutiger Fingerprint Ihrer Audiodatei erstellt und lässt ein Tracking in den von Ihnen gewählten Sparten zu. Dies sind Voraussetzungen, um die Nutzungsmeldung zu erstellen.

Noch etwas unklar? Nehmen Sie Kontakt auf:

030 726215-61

Mo - Do: 09:00 bis 17:00 Uhr | Fr: 09:00 bis 16:00 Uhr