Unsere Ausschüttungen zum 01.01.2026

Music on Demand Streaming & Social Media Plattformen
Zum 01.01.2026 erhalten Sie eine Ausschüttung für Nutzungen Ihrer Werke in unseren Online-Sparten Music on Demand (Streaming, z.B. Spotify) sowie Social Media (Gemischte Online Plattformen, z.B. YouTube). Welche Plattformen mit welchen Nutzungszeiträumen in dieser Verteilung enthalten sind, finden Sie hier.
Schon gehört? Die GEMA setzt ein kraftvolles Zeichen: Im Jahr 2027 reduziert sie die Kommission für alle Music-On-Demand Verteilungen von 10 auf 7 Prozent – eine Absenkung um 30 Prozent gegenüber dem Ausgangswert. Dadurch wird sie die Online-Ausschüttung an ihre Mitglieder signifikant um mehr als 6 Millionen Euro pro Jahr steigern. Bereits zum 01.01.2026 wird die Online-Kommission auf 9 Prozent gesenkt, ein erster Schritt auf dem Weg zu einer noch wirkungsvolleren Verteilung im digitalen Musikmarkt. Ausführlichere Informationen sind unserer Presseinformation zu entnehmen.
Informationen zur Ausschüttung von Music on Demand (MOD S) finden Sie in folgenden Beiblättern als Download.
Mehr zu den Social Media Plattformen finden auf unserer Seite zur GOP-Verteilung. Ebenfalls empfehlen wir unsere Webseite zu Music on Demand.
Zuschlagsverteilung für Social Media Plattformen
Für YouTube, Facebook/Instagram, TikTok sowie Snapchat haben wir zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10.2025 bereits auf Basis der verwertbaren Nutzungsmeldungen ausgeschüttet. Die Zuschlagsverteilung zum 01.01.2026 deckt den Bereich ab, für den eine werk- und klickbezogene Verteilung nicht möglich war.
Weitere Informationen zur Ausschüttung finden Sie in folgenden Beiblättern als Download. Möchten Sie mehr zu unseren Sparten erfahren, dann schauen Sie gerne auf unserer Themenseite vorbei.

Zuschlagsverteilung aus der Vergabe des Herstellungsrechts (UGC)
Ebenso verteilen wir Einnahmen aus der Vergabe des Herstellungsrechts für nicht-kommerziellen UGC (HR UGC) von YouTube, Facebook/Instagram, TikTok und Snapchat.
Gemeint ist damit das Recht der Verbindung von Bild und Ton. Die Verteilung erfolgt als Zuschlag auf das jeweilige Jahresaufkommen für das Geschäftsjahr 2024. Als Grundlage dienen die Ausschüttungen zum 01.01., 01.04., 01.07., 01.10. in 2025 sowie die Ausschüttung zum 01.01.2026. Alle Mitglieder, die hier eine Auszahlung erhalten, finden dazu genaue Angaben in ihren Kontoauszügen.
Voraussetzung für Ihre Beteiligung an diesen Einnahmen ist, dass die GEMA dieses Recht (HR UGC) für Sie wahrnehmen kann und Sie der entsprechenden Änderung des GEMA-Berechtigungsvertrags 2020 nicht widersprochen haben. Wenn Sie einen Widerspruch zurücknehmen wollen, wenden Sie sich bitte an die Abteilung Mitglieder und Partner unter mitgliederpartner@gema.de.
Mehr zur Verteilung der Social Media Plattformen finden Sie hier.
Ausland
In den Auslandssparten A und A VR verteilen wir die Einnahmen, die unsere Schwestergesellschaften für Nutzungen des GEMA Repertoires in ihren jeweiligen Ländern erzielen.
Welche Länder und Zeiträume zur Ausschüttung gelangen, können Sie unserer Informationsseite zu Ausschüttungstermine und Fristen/Ausland entnehmen.
Gut zu wissen: Die GEMA senkt zum 01.01.2026 die Kommission für Abrechnungen aus dem Ausland deutlich:
- Für Erträge aus Österreich, Schweiz, USA und Großbritannien wird zukünftig keine Kommission abgezogen.
- Für Frankreich, Italien, Spanien, Niederlande, Polen, Dänemark, Tschechien, Belgien, Schweden, Australien, Brasilien, Japan und Südkorea wird die Auslandskommission auf zwei Prozent gesenkt.
- Für alle weiteren Länder wird ein Abzug von sechs Prozent vorgenommen.
Ausführliche Informationen zur Auslandskommission kann unserer Pressemeldung entnommen werden.
Mehr über unsere Verteilungssparte Ausland erfahren Sie hier.

Quellensteuer (Frankreich)
Liebe Mitglieder,
wir möchten Sie informieren, dass zum 01.01.2026 weiterhin keine Ausschüttung für Frankreich erfolgen wird. Hintergrund ist eine Steuerprüfung bei unserer französischen Schwestergesellschaft SACEM. Aufgrund der behördlichen Prüfung erhält die GEMA derzeit keine Zahlungen aus Frankreich.
Bitte beachten Sie: Es gibt aufgrund der unklaren Sachlage in Frankreich noch kein Verfahren, um die Quellensteuer zu vermeiden. Für die Ausschüttungen ab dem Jahr 2021 besteht zudem das Risiko, dass es aufgrund der rückwirkenden Anwendung der Quellensteuer zu einer Rückbelastung bei Ihnen kommen könnte. Darauf möchten wir hinweisen.
Wir bedauern die entstandenen Unannehmlichkeiten. Wir arbeiten eng mit der SACEM zusammen, um möglichst schnell eine Lösung herbeizuführen. Selbstverständlich halten wir Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.
Sie haben Fragen? Dann wenden Sie sich gerne an unsere Service-Abteilung unter der E-Mailadresse: mitgliederservice@gema.de. Bitte verwenden Sie die Stichworte: Quellensteuer SACEM.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Geduld!
Häufige Fragen zu den Ausschüttungen
Einen Gesamtüberblick über Ihre Umsätze erhalten Sie im Onlineportal unter dem Service Meine Tantiemen. Dort erfahren Sie außerdem, woher diese stammen (Live, Radio, TV/Film, Digital oder Ausland) und welche Einnahmen Ihre zehn erfolgreichsten Werke gebracht haben. Mehr dazu im Video.
Die Detailaufstellungen (Einzel- und Nutzungsaufstellungen) finden Sie im kostenlosen Online Service GEMA Download.
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Einzelaufstellungen = wie hoch ist der Ausschüttungsbetrag pro Werk
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Nutzungsaufstellungen = wann und wo wurden meine Werke genutzt
Eine fehlerhafte Ausschüttung können Sie schnell und unkompliziert über folgende Wege reklamieren:
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Sie loggen sich ins Onlineportal ein und nutzen den Service Reklamation.
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Für fehlende Live-Veranstaltungen nutzen Sie im Onlineportal den Service Meine Setlists, bei dem Sie die Musikfolgen als Reklamation einreichen können.
Wichtig: Bitte prüfen Sie vorab, ob der betroffene Zeitraum und die Sparte bereits verteilt wurden. Einen Überblick über die Fristen und Sparten finden Sie hier. Reklamieren Sie nur die Nutzungen, die in Ihren Detailaufstellungen (im Onlineportal > GEMA Download) nicht enthalten oder aus anderen Gründen zu beanstanden sind. Laut § 59 GEMA Verteilungsplan müssen Reklamationen konkrete Angaben enthalten, die eine Prüfung zulassen. Das stellen Sie sicher, indem Sie im Onlineportal unter Reklamation die gewünschten Angaben machen. Alle Informationen zum Thema Reklamation finden Sie hier.Speziell für die Reklamation in den MOD-Sparten gilt: Bitte reklamieren Sie Sachverhalte, in denen die Ausschüttung für ein Werk für die angekündigten Nutzungszeiträume der jeweiligen Digital Service Providers (kurz: DSPs) nicht enthalten sind, sehr zeitnah (spätestens innerhalb von drei Monaten nach dem jeweiligen Ausschüttungstermin laut § 59 GEMA Verteilungsplan). Um die für die Ausschüttung erforderliche Lizenzierung nachzuholen, muss der Hinderungsgrund, z. B. fehlende oder fehlerhafte Mitglieder-Werkanmeldung, Werkregistrierung oder Werkzuordnung, schnell behoben werden. Allgemein gilt, dass Werkanmeldungen vor oder zur Veröffentlichung eines Werkes, die auch Interpreten- und Labelangaben (ISRC) enthalten, reibungslose Lizenzierungs- und Ausschüttungsprozesse positiv beeinflussen.
Für den Fall, dass die Dashboards der DSPs mehr Nutzungen ausweisen als die unserer Ausschüttung, beachten Sie bitte, dass dort regelmäßig globale und tagesaktuelle Streamingzahlen dargestellt sind. Prüfen Sie daher bitte vorab, ob der betroffene Nutzungszeitraum aus den jeweiligen Nutzungsländern für den betreffenden DSP in der konkreten GEMA Ausschüttung in den Online- bzw. Auslands-Sparten bereits enthalten ist. Streams, die z. B. bei Spotify pro Land, Monat und Service-Type (Free, Student, Family, Duo, Premium) nicht mindestens einen Ausschüttungsbetrag von wenigen Cent ergeben, verteilen wir nicht pro Werk, sondern im Zuschlagsverfahren pro Berechtigten.
Es werden konkrete Angaben für eine Reklamation benötigt, um eine Prüfung zuzulassen. Bitte gehen Sie dafür in das Onlineportal unter Reklamation.
Es kann sein, dass die Kontoauszüge noch unterwegs sind, sie stehen erst einige Tage nach der Ausschüttung zu Beginn des neuen Monats zur Verfügung. Der Ablauf ist folgendermaßen:
1. Die Detailaufstellungen stehen im GEMA Download zur Verfügung.
2. Geld fließt.
3. Der Kontoauszug wird ausgestellt und übermittelt (per Post oder im Onlineportal).
Sind Sie im Onlineportal angemeldet? Dann finden Sie Ihre Kontoauszüge dort:
- Gehen Sie im Onlineportal einfach auf Meine Finanzdaten.
- Im Bereich Meine Kontoauszüge können Sie diese einsehen.




