Asset-Herausgeber

Aktuelle Informationen zu den Ausschüttungen finden Sie hier.

Unsere Ausschüttungen zum 01.02.2023

Alle wichtigen Informationen zu den Ausschüttungen in den Sparten Gemischte Online Plattformen

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GOP VR

Zuschlagsverteilung

Einnahmen aus der Vergabe des Herstellungsrechts für nicht-kommerziellen User-generated content für das Geschäftsjahr 2021

​​​​​Zum 01.02.2023 schütten wir erstmals Einnahmen aus der Vergabe des Herstellungsrechts für nicht-kommerziellen UGC von YouTube und Facebook/Instagram aus. Gemeint ist damit das Recht der Verbindung von Bild und Ton. Für die Wahrnehmung des Herstellungsrechts derartiger Nutzungen wurde der Berechtigungsvertrag erweitert. Voraussetzung für eine Ausschüttung ist, dass Sie der entsprechenden Änderung des GEMA Berechtigungsvertrags 2020 nicht widersprochen haben. Für eine Rücknahme des Widerspruchs wenden Sie sich bitte an die Abteilung Mitglieder und Partner unter mitgliederpartner@gema.de.
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Die Verteilung erfolgt als Zuschlag auf das jeweilige Jahresaufkommen der Ausschüttungsberechtigen für das Geschäftsjahr 2021 in der Sparte GOP VR. Ergänzend finden Sie unser Begleitschreiben.

Ausführliche Informationen zur Verteilung in den Sparten Gemischten Online Plattformen können Sie auf unserer Seite zur GOP-Verteilung abrufen.

Unsere Ausschüttungen zum 01.01.2023

Alle wichtigen Informationen zu den Ausschüttungen in den Sparten Gemischte Online Plattformen, Ton- und Bildtonträger sowie Nutzungen im Ausland

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GOP & GOP VR 

Zuschlagsverteilung in den Sparten Gemischte Online Plattformen 

Zum 01.01.2023 erhalten Sie eine Ausschüttung für Nutzungen Ihrer Werke auf Gemischten Online Plattformen, für die eine werk- und klickbezogene Verteilung nicht möglich war. Die Verteilung erfolgt als Zuschlag. Die Grundlage dafür ist Ihr Gesamtaufkommen in nahezu allen Sparten. Vergütet werden damit Nutzungen auf YouTube, Facebook, Instagram sowie TikTok. Für YouTube haben wir zum 01.04. und 01.10. des Jahres bereits einen Teil der Einnahmen auf der Basis von verwertbaren Nutzungsmeldungen ausgeschüttet.

Der Ausschüttungstermin der Zuschlagsverteilung wurde vom 01.12.2022 auf den 01.01.2023 verschoben. Die Beträge erhalten Sie noch im Kalenderjahr 2022. Mehr dazu finden Sie in den ergänzenden Informationen zur Verteilung.

Ausführliche Informationen rund um die Sparten der Gemischten Online Plattformen finden auf unserer Seite zur GOP-Verteilung.

PHONO VR & BT VR 

Tonträger und Bildtonträger - Vervielfältigungsrecht

Die Ausschüttung in den Sparten für Ton- und Bildtonträger (Phono VR, BT VR) ist dem Markttrend folgend zurückgegangen. Der Bereich Vinyl hingegen konnte erneut eine deutliche Steigerung erzielen.
Im Bereich der Lizenzierung physischer Tonträger konnte die GEMA seit Jahresbeginn in einigen Fällen aufgrund einer notwendigen Systemumstellung keine Lizenzrechnungen erstellen. Die zum 01.07.2022 fehlenden Ausschüttungen sind nun weitgehend enthalten. Noch ausstehende Zahlungen werden in den nächsten Ausschüttungen vorgenommen. 

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A & A Vr 

Ausland

In den Auslandssparten A und A VR (Vervielfältigungsrecht) verteilen wir die Einnahmen, die unsere Schwestergesellschaften für Nutzungen des GEMA Repertoires in ihren jeweiligen Ländern erzielen. Diese Einnahmen schütten wir zeitversetzt an unsere Mitglieder aus. Auswirkungen der Corona-Pandemie in den Nutzungsjahren 2020 und 2021 sind daher nach wie vor spürbar.
 
Welche Länder und Zeiträume zum 01.01.2023 zur Ausschüttung gelangen, können Sie der  Abrechnung Ausland Q4 2022 entnehmen. 

Informationen zu unseren letzten Ausschüttungen

Häufige Fragen zu den Ausschüttungen

Einen Gesamtüberblick über Ihre Umsätze erhalten Sie im Onlineportal unter dem Service Meine Tantiemen. Dort erfahren Sie außerdem, woher diese stammen (Live, Radio, TV/Film, Digital oder Ausland) und welche Einnahmen Ihre zehn erfolgreichsten Werke gebracht haben. Mehr dazu im Video

Die Detailaufstellungen (Einzel- und Nutzungsaufstellungen) finden Sie im kostenlosen Online Service GEMA  Download.

  • Einzelaufstellungen = wie hoch ist der Ausschüttungsbetrag pro Werk

  • Nutzungsaufstellungen = wann und wo wurden meine Werke genutzt

Falls Sie noch nicht auf den Service zugreifen können, lassen Sie sich im Onlineportal freischalten. Details zur Ausschüttung können Sie auch kostenpflichtig per E-Mail anfordern: mitgliederservice@gema.de

Eine fehlerhafte Ausschüttung können Sie schnell und unkompliziert über folgende Wege reklamieren:

  • Sie loggen sich ins Onlineportal ein und nutzen den Service Reklamation.

  • Für fehlende Live-Veranstaltungen nutzen Sie im Onlineportal den Service Meine Setlists, bei dem Sie die Musikfolgen als Reklamation einreichen können.

    Wichtig: Bitte prüfen Sie vorab, ob der betroffene Zeitraum und die Sparte bereits verteilt wurden. Einen Überblick über die Fristen und Sparten finden Sie hier. Reklamieren Sie nur die Nutzungen, die in Ihren Detailaufstellungen (im Onlineportal > GEMA Download) nicht enthalten oder aus anderen Gründen zu beanstanden sind. Laut § 59 GEMA Verteilungsplan müssen Reklamationen konkrete Angaben enthalten, die eine Prüfung zulassen. Das stellen Sie sicher, indem Sie im Onlineportal unter Reklamation die gewünschten Angaben machen. Alle Informationen zum Thema Reklamation finden Sie hier.

    Speziell für die Reklamation in den MOD-Sparten gilt: Bitte reklamieren Sie Sachverhalte, in denen die Ausschüttung für ein Werk für die angekündigten Nutzungszeiträume der jeweiligen  Digital Service Providers (kurz: DSPs) nicht enthalten sind, sehr zeitnah (spätestens innerhalb von drei Monaten nach dem jeweiligen Ausschüttungstermin laut § 59 GEMA Verteilungsplan). Um die für die Ausschüttung erforderliche Lizenzierung nachzuholen, muss der Hinderungsgrund, z. B. fehlende oder fehlerhafte Mitglieder-Werkanmeldung, Werkregistrierung oder Werkzuordnung, schnell behoben werden. Allgemein gilt, dass Werkanmeldungen vor oder zur Veröffentlichung eines Werkes, die auch Interpreten- und Labelangaben (ISRC) enthalten, reibungslose Lizenzierungs- und Ausschüttungsprozesse positiv beeinflussen.

    Für den Fall, dass die Dashboards der DSPs mehr Nutzungen ausweisen als die unserer Ausschüttung, beachten Sie bitte, dass dort regelmäßig globale und tagesaktuelle Streamingzahlen dargestellt sind. Prüfen Sie daher bitte vorab, ob der betroffene Nutzungszeitraum aus den jeweiligen Nutzungsländern für den betreffenden DSP in der konkreten GEMA Ausschüttung in den Online- bzw. Auslands-Sparten bereits enthalten ist. Streams, die z. B. bei Spotify pro Land, Monat und Service-Type (Free, Student, Family, Duo, Premium) nicht mindestens einen Ausschüttungsbetrag von wenigen Cent ergeben, verteilen wir nicht pro Werk, sondern im Zuschlagsverfahren pro Berechtigten.

    Es werden konkrete Angaben für eine Reklamation benötigt, um eine Prüfung zuzulassen. Bitte gehen Sie dafür in das Onlineportal unter Reklamation

Es kann sein, dass die Kontoauszüge noch unterwegs sind, sie stehen erst einige Tage nach der Ausschüttung zu Beginn des neuen Monats zur Verfügung. Der Ablauf ist folgendermaßen:

1. Die Detailaufstellungen stehen im GEMA Download zur Verfügung.
2. Geld fließt.
3. Der Kontoauszug wird ausgestellt und übermittelt (per Post oder im Onlineportal).

Sind Sie im Onlineportal angemeldet? Dann finden Sie Ihre Kontoauszüge dort:

  1. Gehen Sie im Onlineportal einfach auf Meine Finanzdaten.
  2. Im Bereich Meine Kontoauszüge können Sie diese einsehen.
Fragen zur Reklamation richten Sie bitte an die Serviceabteilung unter der E-Mail: mitgliederservice@gema.de.
Weitere Informationen zur Einreichung von Reklamationen finden Sie hier.

Die schnelle Hilfe!

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Schematische Darstellung des Hilfecenters