Zuschlagsverteilung in den Sparten Gemischte Online Plattformen (GOP & GOP VR)
Zum 01.01.2022 erhalten Sie eine Ausschüttung für Nutzungen Ihrer Werke auf Gemischten Online Plattformen, für die eine werk- und klickbezogene Verteilung nicht möglich war. Die Verteilung erfolgt als Zuschlag. Die Grundlage dafür ist Ihr Gesamtaufkommen in nahezu allen Sparten. Vergütet werden damit Nutzungen auf YouTube, Facebook und Instagram sowie erstmalig auch für TikTok und Triller. Für YouTube haben wir zum 01.04. und 01.10. des Jahres bereits einen Teil der Einnahmen auf der Basis von verwertbaren Nutzungsmeldungen ausgeschüttet.
Der Ausschüttungstermin der Zuschlagsverteilung wurde pandemiebedingt vom 01.12.2021 auf den 01.01.2022 verschoben. Die Beträge erhalten Sie noch im Kalenderjahr 2021. Mehr dazu finden Sie in den ergänzenden Informationen zur Verteilung, die Sie auch per Email Anfang Januar von uns erhalten.
Ausführliche Informationen rund um die Sparten der Gemischten Online Plattformen finden auf unserer neuen Seite zur GOP-Verteilung.