Asset-Herausgeber

Aktuelle Informationen zu den Ausschüttungen finden Sie hier.

Unsere Ausschüttungen zum 01.11.2023

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E, ED, EM, BM, U, UD & M

01.11.2022: Nachverrechnung in Live- und Wiedergabesparten

Zum 01.11.2022 schütten wir insbesondere Nutzungen aus, die zur Hauptverteilung in den Live- und Wiedergabesparten zum 01.06.2022 noch nicht ausgeschüttet werden konnten. Die Ausschüttung umfasst ein Volumen von 5,1 Mio. Euro. Damit liegt die Nachverrechnung unter dem Durchschnittswert der letzten Jahre und zeigt, dass das Geschäftsjahr 2021 zu Hauptverteilung nahezu vollständig verteilt werden konnte.

Unsere Ausschüttungen zum 01.10.2023

Handy mit Illustration

Online Sparten

Zum 01.10.2023 erhalten Sie eine Ausschüttung für Nutzungen ihrer Werke in unseren Online Sparten Music on Demand (Streaming & Download), Video on Demand (Streaming & Download) sowie Gemischte Online Plattformen.

Informationen, welche Streaming- und Download-Plattformen mit welchen Nutzungszeiträumen in dieser Verteilung enthalten sind, finden Sie  hier

Neu: Vierteljährliche Ausschüttungen im Online-Bereich ab 2024

Wir freuen uns mitteilen zu können, dass wir im Online-Bereich künftig öfter und damit schneller ausschütten werden: Wir erhöhen die Ausschüttungsfrequenz in den Sparten Music Streaming (MOD S, MOD S VR) und Gemischte Online Plattformen (GOP, GOP VR – nutzungsbezogene Verteilung) von halb- auf vierteljährlich.
In den genannten Sparten erhalten Sie Ihre Tantiemen künftig jeweils zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. 

Bitte beachten Sie: Weiterhin gilt eine 3-monatige Reklamationsfrist nach Ausschüttungstermin, nun anknüpfend an die neuen Quartalsausschüttungen.

Music on Demand Streaming (MOD S, MOD S VR) & Music on Demand Download (MOD D, MOD D VR)

Die Music on Demand Sparten beinhalten paneuropäische Nutzungen. Nutzungen außerhalb Paneuropas werden von unseren Schwestergesellschaften lizenziert und in den Auslandssparten A und A VR an unsere Mitglieder verteilt.

Mehr über die Verteilung in unseren Online Sparten Musik erfahren Sie auf gema.de unter Music on Demand.

Iphone Bildschirm mit Apps
Tablet mit Video Store

Video on Demand Streaming (VOD S, VOD S VR) & Video on Demand Download (VOD D, VOD D VR)

Die Video on Demand Sparten beinhalten ausschließlich Nutzungen innerhalb Deutschlands. Nutzungen außerhalb Deutschlands werden auch hier von unseren Schwestergesellschaften lizenziert und in den Auslandssparten A und A VR an unsere Mitglieder verteilt. 

Werfen Sie einen Blick auf unsere jüngst bereitgestellte Seite auf gema.de zu Video on Demand.

Gemischte Online Plattformen (GOP & GOP VR)

Wird Ihre Musik auf Social-Media-Plattformen wie YouTube, Facebook oder TikTok gespielt, erhalten Sie Ausschüttungen in den Sparten Gemischte Online Plattformen. Zum 01.10.2023 schütten wir, wie gewohnt, die Einnahmen von YouTube auf Basis von Nutzungsmeldungen aus.

Ausführliche Informationen rund um die Sparten der Gemischten Online Plattformen finden Sie auf unserer Seite zur GOP-Verteilung.

Youtube als Mobile App
Plattenspieler wird abgespielt

Tonträger (Phono VR)

In der Sparte Phono VR (Vervielfältigung von Musikwerken auf physischen Tonträgern) findet zum 01.10.2023 eine Überhangausschüttung für das 2. Halbjahr 2022 statt. Die Hauptausschüttung für diesen Nutzungszeitraum erfolgte bereits zum 01.07.2023.

Im Bereich der Lizenzierung physischer Tonträger konnte die GEMA seit letztem Jahr in einigen Fällen aufgrund einer notwendigen Systemumstellung keine Lizenzrechnungen erstellen. Noch ausstehende Zahlungen werden in den nächsten Ausschüttungen vorgenommen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
mitgliederservice@gema.de

Mehr über unsere Verteilungssparten Tonträger und Bildtonträger erfahren Sie hier.

Ausland (A, A VR)

In den Auslandssparten A und A VR (Vervielfältigungsrecht) verteilen wir die Einnahmen, die unsere Schwestergesellschaften für Nutzungen des GEMA Repertoires in ihren jeweiligen Ländern erzielen.

Welche Länder und Zeiträume zum 01.10.2023 zur Ausschüttung gelangen, können Sie hier finden. 

Mehr über unsere Verteilungssparte Ausland erfahren Sie hier

Weltkugel mit Lichtern

Wertungs- und Schätzungsverfahren, Alterssicherung

- Unterhaltung- und Tanzmusik für Komponisten, Textschaffende, Verleger
- Komponisten, Textschaffende, Verleger in der Sparte E
- Schätzungsverfahren der Bearbeiter
 

Zum 01.10.2023 verteilt die GEMA in den verschiedenen Wertungsverfahren inkl. der Alterssicherungen sowie im Schätzungsverfahren der Bearbeiter für das Geschäftsjahr 2022 an ihre Mitglieder rund 54 Mio. EUR.

Die Ausschüttung für das Schätzungsverfahren erfolgt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung im Mai 2023 letztmalig für das aktuelle Geschäftsjahr 2022. 

Ebenfalls letztmalig erfolgt für das Geschäftsjahr 2022 die Ausschüttung des „Corona-Ausgleichs“. Dieser Ausgleich wurde aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Ausschüttungen in den Wertungsverfahren in der Mitgliederversammlung im Mai 2022 beschlossen.

Weiterführende Informationen zu den Wertungsverfahren sowie zur Alterssicherung finden Sie hier

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Schon gewusst? Neues auf der Musikbranche

Ob im Stream oder auf Platte: Musik ist etwas wert 

„Kein Tag ohne Musik“, diesem Motto halten knapp 2/3 der Befragten einer Studie des BVMI die Treue. Dank Musikstreaming-Plattformen wie Spotify, amazon music oder YouTube war es war noch nie so einfach, Musik zu jeder Zeit und an jedem Ort zu hören. Kein Wunder also, dass der digitale Musikmarkt im Jahr 2022 sogar 4/5 des gesamten Umsatzes von Musikverkäufen in Deutschland ausmachte. Der Verkauf physischer Tonträger macht nur noch knapp 18 % des Gesamtumsatzes aus, obwohl sich die Retroplatte wieder großer Beliebtheit erfreut. 26 % der Befragten wollen mit dem Vinylkauf vorrangig ihre Lieblingskünstler/-innen unterstützen. Pop macht dabei in beiden Bereichen – Vinyl wie Streaming – knapp ¼ der gehörten Songs aus. Während die Vinylverkäufe zu über 50 % im Rock-Genre siedeln, gewinnt im Onlinebereich vor allem das HipHop/ Rap-Genre an Hörer/-innen.

Besonders erfreulich: immer mehr Musikliebende sind dazu bereit, für Musik zu bezahlen. Jede/-r dritte Deutsche streamt ihre/seine Musik im Bezahlabo – eine gute Nachricht für Musikschaffende auf der ganzen Welt! (Quelle: BVMI Report 2022, IFPI Report 2022)

Informationen zu unseren letzten Ausschüttungen

FAQ´s – häufige Fragen zu den Ausschüttungen

Einen Gesamtüberblick über Ihre Umsätze erhalten Sie im Onlineportal unter dem Service Meine Tantiemen. Dort erfahren Sie außerdem, woher diese stammen (Live, Radio, TV/Film, Digital oder Ausland) und welche Einnahmen Ihre zehn erfolgreichsten Werke gebracht haben. Mehr dazu im Video.

Die Detailaufstellungen (Einzel- und Nutzungsaufstellungen) finden Sie im kostenlosen Online Service GEMA Download.

  • Einzelaufstellungen = wie hoch ist der Ausschüttungsbetrag pro Werk
  • Nutzungsaufstellungen = wann und wo wurden meine Werke genutzt

Falls Sie noch nicht auf den Service zugreifen können, lassen Sie sich im GEMA Onlineportal freischalten. Details zur Ausschüttung können Sie auch kostenpflichtig per E-Mail anfordern: mitgliederservice@gema.de

Eine fehlerhafte Ausschüttung können Sie schnell und unkompliziert über folgende Wege reklamieren:

  • Sie loggen sich ins Onlineportal ein und nutzen den Service Reklamation.
  • Für fehlende Live-Veranstaltungen nutzen Sie im Onlineportal den Service Meine Setlists, bei dem Sie die Musikfolgen als Reklamation einreichen können.

Wichtig: Bitte prüfen Sie vorab, ob der betroffene Zeitraum und die Sparte bereits verteilt wurden. Einen Überblick über die Fristen und Sparten finden Sie hier. Reklamieren Sie nur die Nutzungen, die in Ihren Detailaufstellungen (im Onlineportal > GEMA Download) nicht enthalten oder aus anderen Gründen zu beanstanden sind. Laut § 59 GEMA Verteilungsplan müssen Reklamationen konkrete Angaben enthalten, die eine Prüfung zulassen. Das stellen Sie sicher, indem Sie im Onlineportal unter Reklamation die gewünschten Angaben machen. Alles Informationen zum Thema Reklamation finden Sie hier.

Speziell für die Reklamation in den MOD-Sparten gilt: Bitte reklamieren Sie Sachverhalte, in denen die Ausschüttung für ein Werk für die angekündigten Nutzungszeiträume der jeweiligen Digital Providers (kurz: DSPs) nicht enthalten sind, sehr zeitnah (spätestens innerhalb von drei Monaten nach dem jeweiligen Ausschüttungstermin laut § 59 GEMA Verteilungsplan). Um die für die Ausschüttung erforderliche Lizenzierung nachzuholen, muss der Hinderungsgrund, z. B. fehlende oder fehlerhafte Mitglieder-Werkanmeldung, Werkregistrierung oder Werkzuordnung, schnell behoben werden. Allgemein gilt, dass Werkanmeldungen vor oder zur Veröffentlichung eines Werkes, die auch Interpreten- und Labelangaben (ISRC) enthalten, reibungslose Lizenzierungs- und Ausschüttungsprozesse positiv beeinflussen. 

Für den Fall, dass die Dashboards der DSPs mehr Nutzungen ausweisen als die unserer Ausschüttung, beachten Sie bitte, dass dort regelmäßig globale und tagesaktuelle Streamingzahlen dargestellt sind. Prüfen Sie daher bitte vorab, ob der betroffene Nutzungszeitraum aus den jeweiligen Nutzungsländern für den betreffenden DSP in der konkreten GEMA Ausschüttung in den Online- bzw. Auslands-Sparten bereits enthalten ist. Streams, die z. B. bei Spotify pro Land, Monat und Service-Type (Free, Student, Family, Duo, Premium) nicht mindestens einen Ausschüttungsbetrag von wenigen Cent ergeben, verteilen wir nicht pro Werk, sondern im Zuschlagsverfahren pro Berechtigten.

Laut § 59 GEMA Verteilungsplan, müssen Reklamationen konkrete Angaben enthalten, die eine Prüfung zulassen. Das stellen Sie sicher, indem Sie im Onlineportal unter Reklamation die gewünschten Angaben machen.

Bei der Einreichung von Reklamationen für die Gemischten Online Sparten (GOP / GOP VR) ist Folgendes zu beachten: Hier gilt die Frist von drei Monaten, die sich nach der Zuschlagsverteilung ausrichtet. Diese findet in der Regel zum 01. Dezember eines Geschäftsjahres statt. In diesem Jahr wurde der Ausschüttungstermin auf den 01. Januar 2023 verschoben. Damit verschiebt sich die Reklamationsfrist auch entsprechend nach hinten. 

Sie haben noch keinen Zugang zum Onlineportal? Registrieren Sie sich als Musikurheber hier. Sie erhalten dann umgehend eine E-Mail mit einem Aktivierungslink zum Setzen Ihres Passwortes. Anschließend füllen Sie den Freischaltungsantrag aus, der Ihnen im Onlineportal angezeigt wird und reichen uns diesen ein. Nach erfolgter Freischaltung informieren wir Sie. Dann können Sie unter GEMA Download den Service starten und die Detailaufstellungen herunterladen.

Wenn Sie Fragen zu Reklamationen haben, richten Sie bitte diese an die Serviceabteilung unter der
E-Mail: mitgliederservice@gema.de.

Weitere Informationen zur Einreichung von Reklamationen finden Sie hier.

Es kann sein, dass die Kontoauszüge noch unterwegs sind, sie stehen erst einige Tage nach der Ausschüttung zu Beginn des neuen Monats zur Verfügung. Der Ablauf ist folgendermaßen:

  1. Die Detailaufstellungen stehen im GEMA Download zur Verfügung.
  2. Geld fließt.
  3. Der Kontoauszug wird ausgestellt und übermittelt (per Post oder im Onlineportal).

Sind Sie im Onlineportal angemeldet? Dann finden Sie Ihre Kontoauszüge dort:

  1. Gehen Sie im Onlineportal einfach auf Meine Finanzdaten.
  2. Im Bereich Meine Kontoauszüge können Sie diese einsehen.

Die in Anspruch genommenen Coronahilfen werden laut Beschluss des Aufsichtsrates frühestens wie folgt verrechnet: GEMA Schutzschirm 2020 ab dem 01.06.2023 sowie GEMA Schutzschirm 2021 ab dem 01.06.2024.

Die schnelle Hilfe!

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