Unsere Ausschüttungen zum 01.10.2024

Reform Live: Bleiben Sie informiert!

Aktuelles zur Entwicklung einer genreneutralen Verteilung und einer zeitgemäßen Kulturförderung im Live-Bereich finden Sie auf unserer eigens eingerichteten Informationsseite.
Handy mit Illustration

Online Sparten

Zum 01.10.2024 erhalten Sie eine Ausschüttung für Nutzungen Ihrer Werke in unseren Online Sparten Music on Demand (Streaming & Download), Video on Demand (Streaming & Download) sowie Gemischte Online Plattformen.

Welche Streaming- und Download-Plattformen mit welchen Nutzungszeiträumen in dieser Verteilung enthalten sind, finden Sie  hier.

 

NEU: Zusammenfassung von Nutzungsdaten

Ab dem Ausschüttungstermin 01.10.24 werden in den Detailaufstellungen der Sparten für Musik Streaming und Social Media (MOD S, MOD S VR und GOP, GOP VR) die Nutzungsdaten der einzelnen Streamingmodelle stärker zusammengefasst: Pro Digital Service Provider (DSP) – z.B. Spotify, Meta etc. – wird dann nur noch zwischen Abo-Varianten und (falls vorhanden) werbefinanziertem Streaming unterschieden. Die Angabe, um welche Streaming Variante eines DSPs es sich handelt, finden Sie weiterhin im Feld Service Type.

Klare Vorteile für unsere Mitglieder:
Durch die Bündelung der Daten kann die für die Verteilung notwendige Anzahl an Abrufen für ein Werk einfacher erreicht werden. Außerdem werden die Detailaufstellungen an dieser Stelle deutlich übersichtlicher.

Die Streamingwerte für die einzelnen Abo- bzw. werbefinanzierten Modelle bleiben von dieser Zusammenfassung unberührt.

MOD S, MOD S VR, MOD, MOD D VR

Music on Demand Streaming & Music on Demand Download

Die Music on Demand Sparten beinhalten paneuropäische Nutzungen. Nutzungen außerhalb Paneuropas werden von unseren Schwestergesellschaften lizenziert und in den Auslandssparten A und A VR an unsere Mitglieder verteilt.

Ohren gespitzt: Die GEMA verteilt erstmals Einnahmen für die Hörspiel-Nutzungen von Tonies

Aus vielen Kinderzimmern sind sie nicht mehr wegzudenken: Die Tonie-Boxen. Mit kleinen Figuren – sogenannten „Tonies“ – können schon die Kleinsten selbstständig ihr Hörspielvergnügen steuern und in die unterschiedlichen Phantasiewelten und Geschichten eintauchen.

Nun sind die Tonies auch auf der Bühne der GEMA Verteilung angekommen: Wir freuen uns mit der Ausschüttung zum 01.10.24 erstmalig in den Sparten MOD D und MOD D VR Tantiemen für Kinderhörspiele des Anbieters Tonies verteilen zu können. Die Verteilungssumme beträgt rund 7 Mio. Euro und enthält Einnahmen aus dem Nutzungszeitraum der Jahre 2016 bis einschließlich des 1. Quartals 2023.

Alle Mitglieder, die hier eine Ausschüttung erhalten, finden dazu genaue Angaben in ihren Detailaufstellungen im Onlineportal unter Meine Tantiemen.  Die Nutzungen von Tonies werden über die Kennzeichnung „HoD“ (Hörspiel on Demand) im Feld Identifikator bzw. im Feld Katalognummer in den Altformaten erkennbar sein.

Mehr über die Verteilung in unseren Online Sparten Musik erfahren Sie auf gema.de unter Music on Demand.

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Tablet mit Video Store
VOD S, VOD S VR, VOD D, VOD D VR

Video on Demand Streaming & Video on Demand Download

Die Video on Demand Sparten beinhalten ausschließlich Nutzungen innerhalb Deutschlands. Nutzungen außerhalb Deutschlands werden auch hier von unseren Schwestergesellschaften lizenziert und in den Auslandssparten A und A VR an unsere Mitglieder verteilt. 

Werfen Sie einen Blick auf unsere jüngst bereitgestellte Seite auf gema.de zu Video on Demand.

GOP, GOP VR

Gemischte Online Plattformen 

Wird Ihre Musik auf Social-Media-Plattformen wie YouTube, Facebook oder TikTok gespielt, erhalten Sie Ausschüttungen in den Sparten Gemischte Online Plattformen. Zum 01.10.2024 schütten wir, wie gewohnt, die Einnahmen von YouTube, Facebook und TikTok auf Basis von Nutzungsmeldungen aus.

Ausführliche Informationen rund um die Sparten der Gemischten Online Plattformen finden Sie auf unserer Seite zur GOP-Verteilung.

Youtube als Mobile App
Plattenspieler wird abgespielt
Phono VR

Tonträger

In der Sparte Phono VR (Vervielfältigung von Musikwerken auf physischen Tonträgern) findet zum 01.10.2024 eine Überhangausschüttung für das 2. Halbjahr 2023 statt. Die Hauptausschüttung für diesen Nutzungszeitraum erfolgte bereits zum 01.07.2024.

Mehr über unsere Verteilungssparte Tonträger erfahren Sie hier.

A, A VR

Ausland

In den Auslandssparten A und A VR (Vervielfältigungsrecht) verteilen wir die Einnahmen, die unsere Schwestergesellschaften für Nutzungen des GEMA Repertoires in ihren jeweiligen Ländern erzielen.

Mehr über unsere Verteilungssparte Ausland erfahren Sie hier

Weltkugel mit Lichtern

Wertungsverfahren und Alterssicherung

  • Unterhaltungs- und Tanzmusik für Komponist-/innen, Textschaffende, Verlegerschaft
  • Ernste Musik für Komponist-/innen, Textschaffende, Verlegerschaft

Zum 01.10.2024 verteilt die GEMA in den verschiedenen Wertungsverfahren inkl. der Alterssicherungen für das Geschäftsjahr 2023 an ihre Mitglieder rund 64 Mio. EUR.

Weiterführende Informationen zu den Wertungsverfahren sowie zur Alterssicherung

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Wir haben den Service GEMA Download geschlossen

Alle Dateien und Informationen zu Ihren Ausschüttungen sind von nun an ausschließlich im Onlineportal im Bereich Meine Tantiemen verfügbar.

Möchten Sie mehr über unsere Ausschüttungsinformationen und Dateiformate im Onlineportal erfahren? Dann schauen Sie gerne auf unserer Informationsseite vorbei.

Informationen zu unseren letzten Ausschüttungen

FAQs – häufige Fragen zu den Ausschüttungen

Einen Gesamtüberblick über Ihre Umsätze erhalten Sie im Onlineportal unter dem Service Meine Tantiemen. Dort erfahren Sie außerdem, woher diese stammen (Live, Radio, TV/Film, Digital oder Ausland) und welche Einnahmen Ihre zehn erfolgreichsten Werke gebracht haben. Mehr dazu im Video.

Die Detailaufstellungen (Einzel- und Nutzungsaufstellungen) finden Sie im kostenlosen Online Service GEMA Download.

  • Einzelaufstellungen = wie hoch ist der Ausschüttungsbetrag pro Werk
  • Nutzungsaufstellungen = wann und wo wurden meine Werke genutzt

Falls Sie noch nicht auf den Service zugreifen können, lassen Sie sich im GEMA Onlineportal freischalten. Details zur Ausschüttung können Sie auch kostenpflichtig per E-Mail anfordern: mitgliederservice@gema.de

Eine fehlerhafte Ausschüttung können Sie schnell und unkompliziert über folgende Wege reklamieren:

  • Sie loggen sich ins Onlineportal ein und nutzen den Service Reklamation.
  • Für fehlende Live-Veranstaltungen nutzen Sie im Onlineportal den Service Meine Setlists, bei dem Sie die Musikfolgen als Reklamation einreichen können.

Wichtig: Bitte prüfen Sie vorab, ob der betroffene Zeitraum und die Sparte bereits verteilt wurden. Einen Überblick über die Fristen und Sparten finden Sie hier. Reklamieren Sie nur die Nutzungen, die in Ihren Detailaufstellungen (im Onlineportal > GEMA Download) nicht enthalten oder aus anderen Gründen zu beanstanden sind. Laut § 59 GEMA Verteilungsplan müssen Reklamationen konkrete Angaben enthalten, die eine Prüfung zulassen. Das stellen Sie sicher, indem Sie im Onlineportal unter Reklamation die gewünschten Angaben machen. Alles Informationen zum Thema Reklamation finden Sie hier.

Speziell für die Reklamation in den MOD-Sparten gilt: Bitte reklamieren Sie Sachverhalte, in denen die Ausschüttung für ein Werk für die angekündigten Nutzungszeiträume der jeweiligen Digital Providers (kurz: DSPs) nicht enthalten sind, sehr zeitnah (spätestens innerhalb von drei Monaten nach dem jeweiligen Ausschüttungstermin laut § 59 GEMA Verteilungsplan). Um die für die Ausschüttung erforderliche Lizenzierung nachzuholen, muss der Hinderungsgrund, z. B. fehlende oder fehlerhafte Mitglieder-Werkanmeldung, Werkregistrierung oder Werkzuordnung, schnell behoben werden. Allgemein gilt, dass Werkanmeldungen vor oder zur Veröffentlichung eines Werkes, die auch Interpreten- und Labelangaben (ISRC) enthalten, reibungslose Lizenzierungs- und Ausschüttungsprozesse positiv beeinflussen. 

Für den Fall, dass die Dashboards der DSPs mehr Nutzungen ausweisen als die unserer Ausschüttung, beachten Sie bitte, dass dort regelmäßig globale und tagesaktuelle Streamingzahlen dargestellt sind. Prüfen Sie daher bitte vorab, ob der betroffene Nutzungszeitraum aus den jeweiligen Nutzungsländern für den betreffenden DSP in der konkreten GEMA Ausschüttung in den Online- bzw. Auslands-Sparten bereits enthalten ist. Streams, die z. B. bei Spotify pro Land, Monat und Service-Type (Free, Student, Family, Duo, Premium) nicht mindestens einen Ausschüttungsbetrag von wenigen Cent ergeben, verteilen wir nicht pro Werk, sondern im Zuschlagsverfahren pro Berechtigten.

Laut § 59 GEMA Verteilungsplan, müssen Reklamationen konkrete Angaben enthalten, die eine Prüfung zulassen. Das stellen Sie sicher, indem Sie im Onlineportal unter Reklamation die gewünschten Angaben machen.

Bei der Einreichung von Reklamationen für die Gemischten Online Sparten (GOP / GOP VR) ist Folgendes zu beachten: Hier gilt die Frist von drei Monaten, die sich nach der Zuschlagsverteilung ausrichtet. Diese findet in der Regel zum 01. Dezember eines Geschäftsjahres statt. In diesem Jahr wurde der Ausschüttungstermin auf den 01. Januar 2023 verschoben. Damit verschiebt sich die Reklamationsfrist auch entsprechend nach hinten. 

Sie haben noch keinen Zugang zum Onlineportal? Registrieren Sie sich als Musikurheber hier. Sie erhalten dann umgehend eine E-Mail mit einem Aktivierungslink zum Setzen Ihres Passwortes. Anschließend füllen Sie den Freischaltungsantrag aus, der Ihnen im Onlineportal angezeigt wird und reichen uns diesen ein. Nach erfolgter Freischaltung informieren wir Sie. Dann können Sie unter GEMA Download den Service starten und die Detailaufstellungen herunterladen.

Wenn Sie Fragen zu Reklamationen haben, richten Sie bitte diese an die Serviceabteilung unter der
E-Mail: mitgliederservice@gema.de.

Weitere Informationen zur Einreichung von Reklamationen finden Sie hier.

Es kann sein, dass die Kontoauszüge noch unterwegs sind, sie stehen erst einige Tage nach der Ausschüttung zu Beginn des neuen Monats zur Verfügung. Der Ablauf ist folgendermaßen:

  1. Die Detailaufstellungen stehen im GEMA Download zur Verfügung.
  2. Geld fließt.
  3. Der Kontoauszug wird ausgestellt und übermittelt (per Post oder im Onlineportal).

Sind Sie im Onlineportal angemeldet? Dann finden Sie Ihre Kontoauszüge dort:

  1. Gehen Sie im Onlineportal einfach auf Meine Finanzdaten.
  2. Im Bereich Meine Kontoauszüge können Sie diese einsehen.

Die in Anspruch genommenen Coronahilfen werden laut Beschluss des Aufsichtsrates frühestens wie folgt verrechnet: GEMA Schutzschirm 2020 ab dem 01.06.2023 sowie GEMA Schutzschirm 2021 ab dem 01.06.2024.

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