Unsere Ausschüttungen zum 01.11.2024

Nachverrechnungen in den Live-& Wiedergabesparten
Zum 01.11.2024 schütten wir insbesondere Nutzungen aus, die zum Termin der Hauptverteilung in den Live- und Wiedergabesparten (01.06.2024) noch nicht ausgeschüttet werden konnten. Die Ausschüttung umfasst in diesem Jahr ein Volumen von rund 11,9 Mio. Euro.
Gerne weisen wir nochmal darauf hin, dass Sie in Ihren Aufstellungen möglicherweise Angaben zu Nutzungen unter der Bezeichnung MD finden. Mit diesem Kürzel - es handelt sich nicht um eine neue Sparte - weisen wir Nutzungen der „Musikwiedergaben Direktverteilung“ aus, die gemäß § 130 des Verteilungsplans verteilt werden. Bis zum 01.11.2022 wurden diese Nutzungen in den Detailaufstellungen unter der Sparte UD geführt.
Zuschlagsverteilung an Bearbeiter für geschützte Werke im Vervielfältigungsrecht
Die GEMA verteilt zum 01.11.2024 erstmalig einen Zuschlag an Bearbeiter für die Nutzung der Rechte der Vervielfältigung und Verbreitung geschützter Werke.
Näheres hierzu finden Sie im Informationsblatt.

Ankündigung für die Gemischten Online Plattformen
(GOP-Zuschlag bzw. Vergabe des Herstellungsrechts):
Wir möchten darüber informieren, dass die Ausschüttungen der Sparten GOP & GOP VR (Zuschlag GOP sowie Zuschlag Herstellungsrecht) am 01.01.2025 stattfinden. Abrechnungszeitraum ist jeweils das Geschäftsjahr 2023.
Unsere Ausschüttungen zum 01.10.2025
GEMA Kulturförderung

Online Sparten
Zum 01.10.2025 erhalten Sie eine Ausschüttung für die Nutzung Ihrer Werke in unseren Online-Bereichen:
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Music on Demand (Streaming & Download)
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Video on Demand (Streaming & Download)
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Social Media Plattformen
Informationen darüber, welche Streaming- und Download-Plattformen sowie welche Nutzungszeiträume in dieser Verteilung berücksichtigt wurden, finden Sie hier.
NEU: Zusammenfassung von Nutzungsdaten
Ab dem Ausschüttungstermin 01.10.24 werden in den Detailaufstellungen der Sparten für Musik Streaming und Social Media (MOD S, MOD S VR und GOP, GOP VR) die Nutzungsdaten der einzelnen Streamingmodelle stärker zusammengefasst: Pro Digital Service Provider (DSP) – z.B. Spotify, Meta etc. – wird dann nur noch zwischen Abo-Varianten und (falls vorhanden) werbefinanziertem Streaming unterschieden. Die Angabe, um welche Streaming Variante eines DSPs es sich handelt, finden Sie weiterhin im Feld Service Type.
Klare Vorteile für unsere Mitglieder:
Durch die Bündelung der Daten kann die für die Verteilung notwendige Anzahl an Abrufen für ein Werk einfacher erreicht werden. Außerdem werden die Detailaufstellungen an dieser Stelle deutlich übersichtlicher.
Die Streamingwerte für die einzelnen Abo- bzw. werbefinanzierten Modelle bleiben von dieser Zusammenfassung unberührt.
Music on Demand: Streaming & Download
Die Music on Demand-Sparten umfassen paneuropäische Nutzungen. Nutzungen außerhalb Paneuropas werden von unseren Schwestergesellschaften lizenziert und in den Auslandssparten A und A VR an unsere Mitglieder ausgeschüttet.
Weitere Informationen zur Ausschüttung finden Sie in folgenden Beiblättern als Download zu MOD S und MOD D sowie zur Verteilung auf gema.de unter Music on Demand.


Video on Demand: Streaming & Download
Die Video on Demand-Sparten beinhalten ausschließlich Nutzungen innerhalb Deutschlands. Nutzungen außerhalb Deutschlands werden auch hier von unseren Schwestergesellschaften lizenziert und in den Auslandssparten A und A VR an unsere Mitglieder verteilt.
Weitere Informationen zur Ausschüttung finden Sie in folgendem Beiblatt als Download zu VOD S und VOD D sowie zur Verteilung auf unserer Spartenseite zu Video on Demand. Werfen Sie gerne einen Blick darauf!
Social Media Plattformen
Wird Ihre Musik auf Social Media Plattformen wie YouTube, Facebook oder TikTok gespielt, erhalten Sie Ausschüttungen in den Sparten Gemischte Online Plattformen. Zum 01.10.2025 schütten wir, wie gewohnt, die Einnahmen von YouTube, Facebook und TikTok auf Basis von Nutzungsmeldungen aus.
Weitere Informationen zur Ausschüttung finden Sie in folgendem Beiblatt als Download zu GOP und GOP VR sowie zur Verteilung von Social Media Plattformen auf unserer Seite zur GOP-Verteilung.


Kulturförderung Online
Als Teil des neuen Förderprogramms „Kulturförderung Online“ wird zum 01.10.2025 zum zweiten Mal der „Kulturzuschlag Online“ ausgezahlt - insgesamt mehr als 3 Mio. Euro. Der Zuschlag erfolgt einmal jährlich und richtet sich an alle Mitglieder, die im Geschäftsjahr 2024 ein Aufkommen in den Sparten Music on Demand und Social Media hatten.
Erstmals wird auch die individuelle Werkförderung (Basisförderung) im Rahmen des Kulturfonds Online vergeben – mit einem Fördervolumen von rund 1 Mio. Euro. Im Juni 2025 konnten Anträge eingereicht werden, von denen 400 Werke durch eine unabhängige Jury zur Förderung ausgewählt wurden. Pro Werk erhalten die Beteiligten 2.500 Euro. Die nächste Runde der Antragstellung startet bereits im November 2025.
Möchten Sie mehr zur Kulturförderung Online und ihren einzelnen Fördermöglichkeiten erfahren, dann schauen Sie gerne auf www.gema.de/kulturfoerderungonline.
Tonträger
Die letzte reguläre Ausschüttung der Sparte Phono VR führten wir Anfang Juli, zum 01.07.2025, durch. Die nächste Ausschüttung erfolgt dann in der neuen Sparte:
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Musik auf Trägern – Vervielfältigungsrecht (MT VR)
Diese Änderung geht aus der Neuregelung des Bereichs Vervielfältigung und Verbreitung für Trägermedien hervor, die mit Antrag 23 in der Mitgliederversammlung 2024 beschlossen wurde.
Den nächsten Ausschüttungstermin für Tonträger werden wir voraussichtlich im Frühjahr 2026 bekanntgeben.
Mehr über unsere Verteilungssparte erfahren Sie hier.


Ausland
In den Auslandssparten A und A VR verteilen wir die Einnahmen, die unsere Schwestergesellschaften für Nutzungen des GEMA Repertoires in ihren jeweiligen Ländern erzielen.
Bei der letzten Ausschüttung zum 01.07.2025 hatten wir bereits darauf hingewiesen, dass die Verteilung für Frankreich aufgrund offener Steuerfragen noch nicht erfolgen kann. Leider besteht diese Verzögerung weiterhin.
Welche Länder und Zeiträume zum 01.10.2025 zur Ausschüttung gelangen, können Sie unserer Informationsseite zu Ausschüttungstermine und Fristen/Ausland entnehmen.
Mehr über unsere Verteilungssparte Ausland erfahren Sie hier.
Wertungsverfahren und Alterssicherung
Mit dem 01.10.2025 schüttet die GEMA rund 56 Mio. Euro in den Wertungsverfahren inkl. der Alterssicherung für das Geschäftsjahr 2024 an ihre Mitglieder aus.
Die finanziellen Mittel für diese Ausschüttung stammen überwiegend aus den sozialen und kulturellen Mitteln. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Mittel im gesamten Bereich der Förderung gesunken. Insbesondere liegt dies zum einen am Rückgang der Abzüge für soziale und kulturelle Zwecke im Bereich MOD/GOP. Zum anderen war die Zuweisung aus Zinserträgen, Aufnahmegebühren, Mitgliedsbeiträgen, Konventionalstrafen und sonstigen nicht verteilbaren Mitteln gemäß § 30 Abs. 2 und 3 Verteilungsplan geringer.
NEU: Alle Informationen zur Verteilung in Wertung und Alterssicherung stehen ab sofort im GEMA Onlineportal für Sie bereit. Mehr dazu auch unter Verteilungsinformationen zur Wertung & Alterssicherung sowie weitere Informationen zur Wertung und Alterssicherung finden Sie auf folgender Themenseite.
