Unsere Ausschüttungen zum 01.12.2024

Musiker wird gefilmt und singt
MED, MED VR

Einnahmen für Mediatheken als Zuschlag verteilt  

Seit letztem Jahr verteilen wir Einnahmen für die Onlineangebote der Sendeunternehmen (Mediatheken). Bisher haben wir die Tantiemen als Zuschlag ausgeschüttet, so auch diesjährig zum 01.12.2024 für das Nutzungsjahr 2023. Der Zuschlag basiert auf der Ausschüttung zum 01.07.2024 in den Fernsehsparten FS und FS VR.

Ab 2025 ist geplant, eine nutzungsbezogene Verteilung durchzuführen. Dafür entwickeln wir mit den Fernsehsendern derzeit ein neues Meldeverfahren.

 
Mehr Informationen finden Sie in unserem Begleitschreiben
  
MOD D, MOD S, GOP

Kulturzuschlag Online wird erstmals zum 01.12.2024 verteilt

Mit der Ausschüttung zum 01.12.2024 wird erstmals der „Kulturzuschlag Online“ verteilt. Damit startet offiziell das neue Förderprogramm der GEMA – die „Kulturförderung Online“. Sie kommt Mitgliedern zugute, die Aufkommen in den Sparten Music on Demand (MOD D, MOD S) und Social Media (GOP) im Geschäftsjahr 2023 hatten. Der Nachwuchs steht dabei besonders im Fokus. Um den Einstieg ins Musikbusiness zu unterstützen, erhalten junge Urheber/-innen unter 30 Jahren einen höheren Zuschlag.

Damit stellen wir die Weichen in Richtung Zukunft und fördern konsequent die Diversität und Vielfalt des von der GEMA vertretenen Online-Repertoires. Möchten Sie mehr über die Kulturförderung Online erfahren? Dann schauen Sie gerne auf unserer GEMA-Seite www.gema.de/kulturfoerderungonline vorbei.

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GEMA Download 

Altformate (GDF & CSV) nur noch bis einschließlich Ausschüttung 01.01.2025 verfügbar

Liebe Mitglieder, wir möchten nochmal darauf hinweisen, dass die Altformate aus dem alten GEMA Download, GDF und CSV, im Onlineportal nur noch bis einschließlich der Ausschüttung zum 01.01.2025 bereitgestellt werden.
 
Für alle darauffolgenden Ausschüttungen stehen Ihre Dateien ausschließlich in den bereits bekannten Formaten im Bereich Meine Tantiemen zur Verfügung:
  • CSV (Detailaufstellungen, Kompaktaufstellung, Summenblatt)
  • PDF (basierend auf den Detailaufstellungen)
Möchten Sie mehr über unsere Ausschüttungsinformationen und Dateiformate im Onlineportal erfahren? Dann schauen Sie gerne auf unserer Informationsseite vorbei.

Ankündigung für die Gemischten Online Plattformen

(GOP-Zuschlag bzw. Vergabe des Herstellungsrechts):

Wir möchten darüber informieren, dass die Ausschüttungen der Sparten GOP & GOP VR (Zuschlag GOP sowie Zuschlag Herstellungsrecht) am 01.01.2025 stattfinden.
Abrechnungszeitraum ist jeweils das Geschäftsjahr 2023.

Informationen zu unseren letzten Ausschüttungen

FAQ – häufige Fragen zu den Ausschüttungen

Alle Dateien und Informationen zu Ihren Ausschüttungen sind im Onlineportal im Bereich Meine Tantiemen verfügbar.

Dann registrieren Sie sich bitte wie folgend erklärt: So registrieren Sie sich im GEMA Onlineportal

Es kann sein, dass die Kontoauszüge noch unterwegs sind. Diese stehen erst einige Tage nach der Ausschüttung zu Beginn des neuen Monats zur Verfügung. Ihre Kontoauszüge finden Sie im Onlineportal:

  1. Gehen Sie im Onlineportal einfach auf Meine Finanzdaten.
  2. Im Bereich Meine Kontoauszüge können Sie diese einsehen.

Eine fehlerhafte Ausschüttung können Sie schnell und unkompliziert reklamieren:

  • Sie loggen sich ins Onlineportal ein und nutzen den Service Reklamation.

Laut § 59 GEMA Verteilungsplan müssen Reklamationen konkrete Angaben enthalten, die eine Prüfung zulassen. Das stellen Sie sicher, indem Sie im Onlineportal unter Reklamation die gewünschten Angaben machen.

Der Mitgliederservice steht Ihnen gerne per E-Mail unter mitgliederservice@gema.de zur Verfügung. 

Die schnelle Hilfe!

In unserem Hilfecenter erhalten Sie schnell, einfach und jederzeit die Antwort auf Ihre Frage – ganz ohne Wartezeit.

Schematische Darstellung des Hilfecenters