Unsere Ausschüttungen zum 01.12.2024
Einnahmen für Mediatheken als Zuschlag verteilt
Seit letztem Jahr verteilen wir Einnahmen für die Onlineangebote der Sendeunternehmen (Mediatheken). Bisher haben wir die Tantiemen als Zuschlag ausgeschüttet, so auch diesjährig zum 01.12.2024 für das Nutzungsjahr 2023. Der Zuschlag basiert auf der Ausschüttung zum 01.07.2024 in den Fernsehsparten FS und FS VR.
Ab 2025 ist geplant, eine nutzungsbezogene Verteilung durchzuführen. Dafür entwickeln wir mit den Fernsehsendern derzeit ein neues Meldeverfahren.
Kulturzuschlag Online wird erstmals zum 01.12.2024 verteilt
Mit der Ausschüttung zum 01.12.2024 wird erstmals der „Kulturzuschlag Online“ verteilt. Damit startet offiziell das neue Förderprogramm der GEMA – die „Kulturförderung Online“. Sie kommt Mitgliedern zugute, die Aufkommen in den Sparten Music on Demand (MOD D, MOD S) und Social Media (GOP) im Geschäftsjahr 2023 hatten. Der Nachwuchs steht dabei besonders im Fokus. Um den Einstieg ins Musikbusiness zu unterstützen, erhalten junge Urheber/-innen unter 30 Jahren einen höheren Zuschlag.
Damit stellen wir die Weichen in Richtung Zukunft und fördern konsequent die Diversität und Vielfalt des von der GEMA vertretenen Online-Repertoires. Möchten Sie mehr über die Kulturförderung Online erfahren? Dann schauen Sie gerne auf unserer GEMA-Seite www.gema.de/kulturfoerderungonline vorbei.
Altformate (GDF & CSV) nur noch bis einschließlich Ausschüttung 01.01.2025 verfügbar
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CSV (Detailaufstellungen, Kompaktaufstellung, Summenblatt)
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PDF (basierend auf den Detailaufstellungen)
Ankündigung für die Gemischten Online Plattformen
(GOP-Zuschlag bzw. Vergabe des Herstellungsrechts):
FAQ – häufige Fragen zu den Ausschüttungen
Alle Dateien und Informationen zu Ihren Ausschüttungen sind im Onlineportal im Bereich Meine Tantiemen verfügbar.
Es kann sein, dass die Kontoauszüge noch unterwegs sind. Diese stehen erst einige Tage nach der Ausschüttung zu Beginn des neuen Monats zur Verfügung. Ihre Kontoauszüge finden Sie im Onlineportal:
- Gehen Sie im Onlineportal einfach auf Meine Finanzdaten.
- Im Bereich Meine Kontoauszüge können Sie diese einsehen.
Eine fehlerhafte Ausschüttung können Sie schnell und unkompliziert reklamieren:
- Sie loggen sich ins Onlineportal ein und nutzen den Service Reklamation.
Laut § 59 GEMA Verteilungsplan müssen Reklamationen konkrete Angaben enthalten, die eine Prüfung zulassen. Das stellen Sie sicher, indem Sie im Onlineportal unter Reklamation die gewünschten Angaben machen.