Aktuelle Informationen zu den Ausschüttungen finden Sie hier.

Unsere Ausschüttungen zum 01.06.2023

DJ legt Musik auf

Alle wichtigen Informationen zu unseren Verteilungssparten: Live und Wiedergabe

Zum 01.06. und 01.07.2023 schütten wir in den Live- und Wiedergabesparten rund 113 Mio. Euro an unsere Mitglieder und Schwestergesellschaften aus. Das ist ein Plus von rund 116 % gegenüber der Verteilungssumme des Vorjahres.

Der Musik-Veranstaltungsmarkt hat sich im Jahr 2022 von den pandemiebedingten Einbrüchen weitgehend erholt. Obwohl bis ins Frühjahr 2022 noch Einschränkungen vorhanden waren, ist das Vor-Corona-Niveau wieder nahezu erreicht.

Weitere Informationen finden Sie unter Live und Wiedergabe

Veranstaltungen mit Live-Musik (Sparten U/UD, E/ED/EM und BM)

In den Live-Sparten schütten wir rund 76 Mio. Euro an unsere Mitglieder und Schwestergesellschaften aus. Damit hat sich die Ausschüttungssumme im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdreifacht. Für unsere Mitglieder bedeutet dies endlich eine Erholung nach den Corona-Jahren.

Ab dem zweiten Quartal 2022 endeten die pandemiebedingten Einschränkungen und der Veranstaltungsbetrieb nahm wieder Fahrt auf. Dies führte zu einer spürbaren Belebung des kulturellen Lebens und zu einem deutlichen Anstieg von Live-Veranstaltungen.

Weiterführende Informationen haben wir Ihnen in unseren Infoblättern für die Sparten U/UD/M sowie für die Sparten E/ED/EM/BM zusammengestellt. 

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Industrielle eingerichtete Bar.

Musik-Wiedergaben (Sparte M)

Auch der Bereich der Wiedergabe von Musik z.B. als Hintergrundmusik in Gastronomie und Einzelhandel, hat sich erholt und ist mit einem Plus von rund 12 % weiter auf Wachstumskurs.

Indes kam es im ersten Quartal noch zu pandemiebedingten Einschränkungen im Live-Bereich und damit zu zahlreichen Ausfällen von Veranstaltungen, was sich – wie bereits in den letzten beiden Jahren – auch auf die Verteilung in der Sparte M auswirkt.

Vor diesem Hintergrund kommt die von der Mitgliederversammlung beschlossene Sonderregelung für die Verteilung in der Sparte M aufgrund der Corona-Einschränkungen auch für das Geschäftsjahr 2022 zur Anwendung. Die Einnahmen in diesem Bereich werden daher wie in den letzten beiden Jahren zweistufig, zum 01.06. und 01.07.2023, ausgeschüttet. Details hierzu finden Sie unter Sonderregelung Sparte M.


Weiterführende Informationen haben wir Ihnen in unseren Infoblättern für die Sparte M zusammengestellt.

Diskotheken-Wiedergaben (Sparten DK & DK VR)

In 2022 feierten die Clubs und Diskotheken das langersehnte Ende der pandemiebedingten Einschränkungen, die die Branche zwei Jahre lang stark belastet haben. Dies hat auch in den Sparten DK und DK VR zu einer weitgehenden Erholung geführt.

Die Verteilbeträge haben sich mit rund 6 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt, ein sehr erfreuliches Ergebnis für unsere Mitglieder.

Weiterführende Informationen haben wir Ihnen in unseren Infoblättern für die Sparten DK & DK VR zusammengestellt. 
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Daten und Werte mit Vernetzungen.

Die GEMA verteilt mit einem neuen IT-System 

Mit der Ausschüttung zum 01.06.2023 nehmen wir ein neues IT-System in Betrieb, mit dem wir Ihre Ausschüttungsbeträge (Tantiemen) berechnen. Informationen hierzu - und den damit verbundenen Neuerungen - finden Sie hier. 

Informationen zu unseren letzten Ausschüttungen

Informationen zu unseren letzten Ausschüttungen

FAQ – häufige Fragen zur Ausschüttung

Einen Gesamtüberblick über Ihre Umsätze erhalten Sie im Onlineportal unter dem Service Meine Tantiemen. Dort erfahren Sie außerdem, woher diese stammen (Live, Radio, TV/Film, Digital oder Ausland) und welche Einnahmen Ihre zehn erfolgreichsten Werke gebracht haben. Mehr dazu im Video.

Die Detailaufstellungen (Einzel- und Nutzungsaufstellungen) finden Sie im kostenlosen Online Service GEMA Download.

  • Einzelaufstellungen = wie hoch ist der Ausschüttungsbetrag pro Werk
  • Nutzungsaufstellungen = wann und wo wurden meine Werke genutzt

Falls Sie noch nicht auf den Service zugreifen können, lassen Sie sich im GEMA Onlineportal freischalten. Details zur Ausschüttung können Sie auch kostenpflichtig per E-Mail anfordern: mitgliederservice@gema.de

Eine fehlerhafte Ausschüttung können Sie schnell und unkompliziert über folgende Wege reklamieren:

  • Sie loggen sich ins Onlineportal ein und nutzen den Service Reklamation.
  • Für fehlende Live-Veranstaltungen nutzen Sie im Onlineportal den Service Meine Setlists, bei dem Sie die Musikfolgen als Reklamation einreichen können.

Wichtig: Bitte prüfen Sie vorab, ob der betroffene Zeitraum und die Sparte bereits verteilt wurden. Einen Überblick über die Fristen und Sparten finden Sie hier. Reklamieren Sie nur die Nutzungen, die in Ihren Detailaufstellungen (im Onlineportal > GEMA Download) nicht enthalten oder aus anderen Gründen zu beanstanden sind. Laut § 59 GEMA Verteilungsplan müssen Reklamationen konkrete Angaben enthalten, die eine Prüfung zulassen. Das stellen Sie sicher, indem Sie im Onlineportal unter Reklamation die gewünschten Angaben machen. Alles Informationen zum Thema Reklamation finden Sie hier.

Sie haben noch keinen Zugang zum Onlineportal? Registrieren Sie sich als Musikurheber hier. Sie erhalten dann umgehend eine E-Mail mit einem Aktivierungslink zum Setzen Ihres Passwortes. Anschließend füllen Sie den Freischaltungsantrag aus, der Ihnen im Onlineportal angezeigt wird und reichen uns diesen ein. Nach erfolgter Freischaltung informieren wir Sie. Dann können Sie unter GEMA Download den Service starten und die Detailaufstellungen herunterladen.

Wenn Sie Fragen zu Reklamationen haben, richten Sie bitte diese an die Serviceabteilung unter der
E-Mail: mitgliederservice@gema.de.

Weitere Informationen zur Einreichung von Reklamationen finden Sie hier.

Es kann sein, dass die Kontoauszüge noch unterwegs sind, sie stehen erst einige Tage nach der Ausschüttung zu Beginn des neuen Monats zur Verfügung. Der Ablauf ist folgendermaßen:

  1. Die Detailaufstellungen stehen im GEMA Download zur Verfügung.
  2. Geld fließt.
  3. Der Kontoauszug wird ausgestellt und übermittelt (per Post oder im Onlineportal).

Sind Sie im Onlineportal angemeldet? Dann finden Sie Ihre Kontoauszüge dort:

  1. Gehen Sie im Onlineportal einfach auf Meine Finanzdaten.
  2. Im Bereich Meine Kontoauszüge können Sie diese einsehen.
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Es kommt auf die Verteilungssparte an, auf den Aufführungskontext und auch auf die Höhe der Lizenzsumme, die die Veranstaltenden an die GEMA zahlen. Näheres unter: www.gema.de/tantiemen

Die in Anspruch genommenen Coronahilfen werden laut Beschluss des Aufsichtsrates frühestens wie folgt verrechnet: GEMA Schutzschirm 2020 ab dem 01.06.2023 sowie GEMA Schutzschirm 2021 ab dem 01.06.2024. 

Die schnelle Hilfe!

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