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Retten, löschen, bergen, schützen. Und feiern.

So melden Sie Ihre Feuerwehr-Veranstaltung bei der GEMA an

Als Feuerwehr erfüllen Sie eine hoheitliche Aufgabe und leisten einen unschätzbaren Beitrag zur Sicherheit und auch zum gesellschaftlichen Leben. Ihre Feste und Feiern zählen zu den Höhepunkten in der Gemeinde und der Region.

Damit die Urheberinnen und Urheber der gespielten Musikstücke auch einen Grund zum Feiern haben, gibt es uns, die GEMA. Indem Sie Ihre Feuerwehrfeste oder andere Veranstaltung mit Musik bei uns anmelden, sorgen auch Sie dafür, dass Musikschaffende für Ihre Arbeit fair entlohnt werden.

So geht's bei einem Pauschalvertrag

Mit den Feuerwehr-Landesverbänden Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen haben wir Pauschalverträge geschlossen, die zahlreiche Veranstaltungsformate abdecken. Gehört Ihre Feuerwehr zu einem der genannten Landesverbände? Dann melden Sie hier Ihre Veranstaltung an. Anschließend prüfen wir, ob sie durch einen solchen Pauschalvertrag abgegolten ist. Falls nicht, erhalten Sie eine Rechnung.

Ihre Feuerwehr gehört einem anderen Landesverband an? Dann melden Sie Ihre Veranstaltung im Onlineportal an.

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So schnell wie die Feuerwehr – Ihre Anmeldung im Onlineportal

  1. Den Preis für Ihre Veranstaltung ermitteln

  2. Im Onlineportal einloggen/registrieren

  3. Daten eingeben und Anmeldung abschließen

Diese Vorteile bietet Ihnen das GEMA Onlineportal

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Unkomplizierte Anmeldung

Melden Sie Ihre Veranstaltungen im Onlineportal einfacher und schneller an. Mithilfe der Kopierfunktion können Sie z. B. die Angaben aus dem Vorjahr übernehmen. Wenn sich etwas an Ihren Kundendaten oder bei Ihren Veranstaltungen ändert, können Sie das Onlineportal ohne lästigen Papierkram anpassen.

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Übersichtliche Darstellung

Im Onlineportal sind all Ihre Veranstaltungen übersichtlich und transparent aufgelistet. Sie sehen sofort den Bearbeitungsstatus und haben Zugriff auf alle Rechnungen. Nutzen Sie auch die praktische Suchfunktion.

Die wichtigsten GEMA Tarife für Feuerwehren

Die Setlist ist bei Livemusik zwingend nötig

  • Spätestens 6 Wochen nach der Live-Veranstaltung benötigen wir eine Setlist – so wird die Aufstellung der gespielten Musikstücke genannt. Denn nur anhand dieser Liste können wir die Tantiemen gerecht an die Urheber und Urheberinnen der gespielten Musikstücke auszahlen.
  • Indem Sie Ihre Setlist einreichen, vermeiden Sie Zusatzkosten. Außerdem tragen Sie dazu bei, dass die Einnahmen gerecht an die Musikschaffenden verteilt werden. Wenn wir die Setlist (Titelliste) nicht fristgerecht erhalten, stellen wir zusätzlich 10 % der GEMA Vergütung in Rechnung.
Eine Band spielt Musik  auf einer Bühne.
GEMA Onlineportal Konzert vorbei? Setlist einreichen (1)

Ihre Setlist online einreichen – so einfach geht’s

Ihre Setlist reichen Sie ganz einfach im GEMA Onlineportal ein. Eine genaue Anleitung sowie hilfreiche Tipps erhalten Sie in unserem Tutorial.

Unser Tipp für Veranstalter: Delegieren Sie die Setlist-Meldung an die Band. Klicken Sie dazu auf das Symbol mit dem roten Briefumschlag in der Veranstaltungsübersicht. Anschließend erhalten Sie einen Link per E-Mail. Diese E-Mail leiten Sie dann an die Band weiter.

Warum müssen wir als Feuerwehren bei Veranstaltungen an die GEMA zahlen?

Sie fragen sich vielleicht, warum Sie bei Ihren Feuerwehr-Veranstaltungen Geld an die GEMA zahlen. Als Verein machen wir damit keinen Gewinn, sondern schütten die Einnahmen an unsere über 90.000 Mitglieder aus. Sie komponieren, schreiben Liedtexte oder verlegen Musik. Für ihre kreative Leistung möchten sie fair entlohnt werden, wenn ihre Musik öffentlich genutzt wird – wie z. B. bei Ihrer Veranstaltung.

Das Recht auf eine angemessene Vergütung ist im Urheberrecht gesetzlich festgelegt. Das Urheberrecht gilt übrigens unabhängig von der GEMA. Sie haben jedoch einen Vorteil mit uns: Statt jede Urheberin und jeden Urheber einzeln zu kontaktieren und zu bezahlen, wenden Sie sich an uns – und erhalten Zugang zum musikalischen Weltrepertoire. Denn wir vertreten nicht nur die Rechte unserer Mitglieder, sondern auch von mehr als zwei Millionen Berechtigten im Ausland.

GEMA Gesamtvertrag mit dem Deutschen Feuerwehrverband

Mit dem Deutschen Feuerwehrverband haben wir einen Gesamtvertrag abgeschlossen. Deshalb erhalten Sie 20 % Nachlass, sofern Sie Ihre Musiknutzung spätestens 3 Tage vor der Durchführung anmelden.

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Preis berechnen und Ihre Feuerwehr-Veranstaltung im Onlineportal anmelden

Preis berechnen & Musik anmelden

FAQ — häufige Fragen von Feuerwehren zur GEMA

In unserem Tutorial erfahren Sie, wie Sie sich im Onlineportal einloggen oder neu registrieren können. Um Ihre Kundennummer mit dem Onlineportal zu verknüpfen, benötigen Sie neben der Kundennummer auch einen Code. Falls Sie noch keinen Code haben, erfahren Sie im Video auch, wie Sie Ihren individuellen Code bequem anfordern können. Der Code wird Ihnen dann per Post an Ihre Hauptadresse geschickt.

Sie melden Ihre Veranstaltung im Onlineportal an und erhalten dann Ihre Kundennummer mit Ihrer ersten Rechnung. Gehen Sie dazu auf Preis berechnen & Musik anmelden.

Wichtig: Als Feuerwehr ordnen wir Sie der Branche Staat & Verwaltung zu. Bitte wählen Sie daher bei Ihrer ersten Veranstaltungsmeldung in unserem Onlineportal aus der Liste der Branchen "Staat und Verwaltung". Damit ermöglichen Sie eine zeitnahe Bearbeitung Ihrer Anmeldung.

Wie Sie Ihre Kundendaten ändern, erfahren Sie in unserem Hilfecenter unter Kundendaten ändern. Achten Sie bitte auf die vollständige Erfassung Ihrer Kundendaten. Geben Sie insbesondere bei Privatadressen Ihren Vor- und Nachnamen als Adresszusatz an, damit der Postbote die Post zustellen kann.

Die Meldefrist für eine mit dem Pauschalvertrag des Landesfeuerwehrverbandes abgegoltene Veranstaltung beträgt 5 Tage vor der Veranstaltung. Für alle weiteren Veranstaltungen gilt eine Frist von 3 Tagen.

Für Interessierte noch der rechtliche Hintergrund: Es besteht sogar eine gesetzliche Pflicht, die Musiknutzung vor Stattfinden anzumelden. Das gilt ja auch sonst im Wirtschaftsleben: Wer Rechte nutzen will, muss sie vorher erwerben.

Sie melden die Anzahl der Kapellen/Spielmannszüge und die Anzahl der Lautsprecherwagen. Am einfachsten können Sie das online erledigen.

Bitte geben Sie den Zweck eines Umzugs (z. B. zum Jubiläum der Feuerwehr) immer mit an. Wir prüfen für Sie, ob diese Musiknutzung ggf. über die Vereinbarung Ihres Gesamtvertragspartners abgegolten ist.

Bitte geben Sie immer das vollständige Eintrittsgeld an. Teilen Sie uns jedoch mit, dass in diesem Eintrittsgeld ein Anteil für Speisen und Getränke enthalten ist.

Kurz bevor Sie die Anmeldung über unser Onlineportal abschließen, finden Sie ein Feld für Anmerkungen. Erläutern Sie dort gerne, welche Kosten Ihnen für Speisen und Getränke entstehen. Für die Berechnung der Vergütung ziehen wir dann bei bis zu 75,00 € Eintritt pauschal 2/3 des Eintrittsgeldes ab.

Liegt das Eintrittsgeld höher als 75,00 €, benötigen wir von Ihnen bitte alle Belege zu den Kosten für Speisen und Getränke (Verzehranteil).

Beispiel: Feuerwehrball mit Buffet kostet 30 €. Hier legen wir 10 € als Eintrittsgeld zugrunde.

Bei Livemusik-Veranstaltungen – also bei Veranstaltungen mit Band/Musikern – müssen Sie eine Setlist für jeden Veranstaltungsteil einreichen, somit bei Tanzveranstaltungen und Umzügen mit Livemusik und auch bei Ihren Konzerten.

Bei reinen Tonträgerveranstaltungen müssen Sie keine Setlist einreichen. Um eine Tonträgerveranstaltung handelt es sich, wenn ausschließlich Musik von Tonträgern, also z. B. von CDs oder MP3-Dateien, gespielt wird.

Sie können sich das Abtippen und Einreichen der gespielten Lieder ersparen, indem Sie einen sog. Veranstaltungslink für eine bestimmte Livemusik-Veranstaltung erzeugen.

Den Veranstaltungslink erhalten Sie im Onlineportal

  1. Gehen Sie in den Bereich Meine Veranstaltungen
  2. Wählen Sie die entsprechende Veranstaltung aus und klicken Sie auf das Symbol mit dem roten Briefumschlag.

Sie erhalten einen Link an Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse. Diesen Link können Sie dann per E-Mail an die Band oder den Musiker weiterleiten. Ein Klick auf diesen Link führt die Musiker dann direkt in den Einreichungsprozess von Meine Setlists

Nachdem die Band die Setlist über den Veranstaltungslink eingereicht hat, erhalten Sie als Veranstalter automatisch eine Bestätigungs-E-Mail mit den wichtigsten Setlist-Informationen.

Die Angabe der Werke im Kommentarfeld erzeugt keine Setlist. Diese benötigen wir aber dringend zur Prüfung und Ausschüttung an die Urheberinnen und Urheber.

Als Veranstalter haben Sie die Pflicht, innerhalb von 6 Wochen nach der Veranstaltung eine Setlist für die Livemusik einzureichen. Das können Sie bequem in unserem Onlineportal unter Meine Setlists erledigen.

Unser Tipp für Sie:
Reichen Sie zeitnah alle Setlists für Ihre Livemusik-Veranstaltungen, Umzüge und Konzerte ein. So vermeiden Sie Zusatzkosten im Falle einer Nachberechnung (10 % zusätzlich zur tariflichen Vergütung). Diese wird fällig, wenn zur entsprechenden Rechnungsposition eines Livemusik-Tarifes keine Setlist vorliegt.

Einen Nachlass in Höhe von 20 % erhalten Sie als Musiknutzer, wenn Sie Mitglied bei einem Gesamtvertragspartner sind, mit dem wir eine Vereinbarung abgeschlossen haben.

Voraussetzung für diesen Nachlass ist, dass Sie Ihre Veranstaltung rechtzeitig 3 Tage vor Stattfinden und vollständig anmelden.

Der Nachlass ist für Sie selbst nicht im Onlineportal auswählbar. Wir prüfen für Sie jedoch noch vor dem Rechnungsversand, ob Sie für Ihre Veranstaltung den Nachlass erhalten.

Ein Hinweis für Feuerwehr-Fördervereine: die privatrechtlich organisierten Fördervereine gehören im Gegensatz zu den öffentlich-rechtlichen Feuerwehrvereinen nicht zum Bundes- oder zu den Landesfeuerwehrverbänden.

Oftmals meldet der Festwirt nur die Zeltveranstaltungen bei uns an, aber nicht die Umzüge und die Konzerte. Klären Sie daher bitte rechtzeitig davor mit dem Festwirt, wer bei der GEMA die Umzüge und Konzerte meldet, damit die Meldung nicht vergessen wird.

Wir prüfen regelmäßig Veranstaltungen und öffentliche Orte. Wird dort Musik gespielt, die nicht davor bei uns angemeldet wurde, wird eine Nachzahlung fällig. Außerdem können weitere Kosten auf Sie zukommen.

Schließlich möchten wir die finanziellen Mehraufwände, die uns entstehen, weder unseren Mitgliedern noch Musiknutzern anlasten, die korrekt ihre Musiknutzungen anmelden und ihren Rechnungsbetrag zahlen.

FAQ — häufige Fragen von Feuerwehren zur GEMA

Wir prüfen regelmäßig Veranstaltungen und öffentliche Orte. Wird dort Musik gespielt, die nicht davor bei uns angemeldet wurde, wird eine Nachzahlung fällig. Außerdem können weitere Kosten auf Sie zukommen.

Schließlich möchten wir die finanziellen Mehraufwände, die uns entstehen, weder unseren Mitgliedern noch Musiknutzern anlasten, die korrekt ihre Musiknutzungen anmelden und ihren Rechnungsbetrag zahlen.

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