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Zum 01.06.2022 findet die übliche M-Verteilung auf der Grundlage der (verhältnismäßig wenigen) Live-Aufführungen des Jahres 2021 statt. Basierend auf das angepasste Regelwerk wird abweichend vom üblichen Verfahren im Segmentbereich 1 bis 8 kein neuer Punktwert berechnet. Stattdessen wird der durchschnittliche Punktwert der Sparte M der letzten drei Geschäftsjahre vor Pandemiebeginn (2017-2019) zugrunde gelegt. Der 20-prozentige M-Zuschlag im Segmentbereich 9 bis 12 (ab einem Inkasso von 500,01 Euro) bleibt unverändert.
Zum 01.07.2022 wird der verbleibende Restbetrag der M-Verteilungssumme für das Geschäftsjahr 2021 als prozentualer Zuschlag zu Ihren Ausschüttungen in der Sparte M der Geschäftsjahre 2018 bis 2020 verteilt („M-Zuschlag Corona“). Den konkreten Ausschüttungsbetrag finden Sie in Ihrem Kontoauszug, den Sie zum 01.07.2022 erhalten.
Erfreulicherweise läuft der Konzertbetrieb derzeit weitgehend ohne Einschränkungen. Dennoch wurde eine entsprechende Fortschreibung dieser Regelung für das Geschäftsjahr 2022 von der Mitgliederversammlung im Mai für den Fall verabschiedet, dass es im weiteren Verlauf dieses Jahres pandemiebedingt wiederum zu flächendeckenden Veranstaltungsverboten kommt.
(Tagesordnung MGV 2022 - Antrag 22, S. 50-52).
Einen Gesamtüberblick über Ihre Umsätze erhalten Sie im Onlineportal unter dem Service Meine Tantiemen. Dort erfahren Sie außerdem, woher diese stammen (Live, Radio, TV/Film, Digital oder Ausland) und welche Einnahmen Ihre zehn erfolgreichsten Werke gebracht haben. Mehr dazu im Video.
Die Detailaufstellungen (Einzel- und Nutzungsaufstellungen) finden Sie im kostenlosen Online Service GEMA Download.
Falls Sie noch nicht auf den Service zugreifen können, lassen Sie sich im GEMA Onlineportal freischalten. Details zur Ausschüttung können Sie auch kostenpflichtig per E-Mail anfordern: mitgliederservice@gema.de
Eine fehlerhafte Ausschüttung können Sie schnell und unkompliziert über folgende Wege reklamieren:
Wichtig: Bitte prüfen Sie vorab, ob der betroffene Zeitraum und die Sparte bereits verteilt wurden. Einen Überblick über die Fristen und Sparten finden Sie hier. Reklamieren Sie nur die Nutzungen, die in Ihren Detailaufstellungen (im Onlineportal > GEMA Download) nicht enthalten oder aus anderen Gründen zu beanstanden sind. Laut § 59 GEMA Verteilungsplan müssen Reklamationen konkrete Angaben enthalten, die eine Prüfung zulassen. Das stellen Sie sicher, indem Sie im Onlineportal unter Reklamation die gewünschten Angaben machen. Alles Informationen zum Thema Reklamation finden Sie hier.
Sie haben noch keinen Zugang zum Onlineportal? Registrieren Sie sich als Musikurheber hier. Sie erhalten dann umgehend eine E-Mail mit einem Aktivierungslink zum Setzen Ihres Passwortes. Anschließend füllen Sie den Freischaltungsantrag aus, der Ihnen im Onlineportal angezeigt wird und reichen uns diesen ein. Nach erfolgter Freischaltung informieren wir Sie. Dann können Sie unter GEMA Download den Service starten und die Detailaufstellungen herunterladen.
Wenn Sie Fragen zu Reklamationen haben, richten Sie bitte diese an die Serviceabteilung unter der
E-Mail: mitgliederservice@gema.de.
Weitere Informationen zur Einreichung von Reklamationen finden Sie hier.
Es kann sein, dass die Kontoauszüge noch unterwegs sind, sie stehen erst einige Tage nach der Ausschüttung zu Beginn des neuen Monats zur Verfügung. Der Ablauf ist folgendermaßen:
Sind Sie im Onlineportal angemeldet? Dann finden Sie Ihre Kontoauszüge dort:
Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Fragen richten Sie bitte an folgende E-Mail-Adresse: fingerprint@gema.de.
Die in Anspruch genommenen Coronahilfen werden laut Beschluss des Aufsichtsrates frühestens wie folgt verrechnet: GEMA Schutzschirm 2020 ab dem 01.06.2023 sowie GEMA Schutzschirm 2021 ab dem 01.06.2024
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen.
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