Das Wichtigste zur GEMA für Musikvereine, Gesangvereine und Blasmusikvereine

Mann in Bus

Sie lieben die Musik. Die Musikschaffenden leben davon.

Ob Gesangverein, Blasmusikverein oder Musikverein: Sie alle tragen zur musikalischen Vielfalt im Land bei, erhöhen die Lebensqualität im Ort, leisten oft wertwolle Nachwuchsarbeit und bringen Jung und Alt zusammen. Was Sie vereint: die Liebe zur Musik. Diese Liebe teilen Sie mit den Musikschaffenden, die noch dazu von der Musik leben. Deshalb gibt es uns, die GEMA. Wir sorgen dafür, dass die Schöpferinnen und Schöpfer der gespielten Musikwerke nicht leer ausgehen. Indem Sie Ihre Veranstaltung bei uns anmelden, sorgen Sie dafür, dass sie für Ihre Arbeit fair entlohnt werden.

Als Gesangverein Musik bei der GEMA anmelden

Im Gesangverein kommen Sie mit anderen Menschen zusammen, um gemeinsam zu singen. Freudige Höhepunkte sind die öffentlichen Auftritte, wenn Sie als Chor das Publikum mit Ihren Stimmen verzaubern. Egal ob Konzerte der Unterhaltungsmusik (Tarif U-K) oder der ernsten Musik (Tarif E): Sie melden diese sowie alle sonstigen öffentlichen Veranstaltungen bei der GEMA an. Dabei unterscheiden wir:

Sie sind in einem Verband organisiert:
In dem Fall melden Sie die Veranstaltung Ihrem Verband, der die Anmeldung an uns weiterleitet.

Sie sind in keinem Verband:
Dann melden Sie die Veranstaltung gleich in unserem Onlineportal an.

Als Blasmusikverein Musik bei der GEMA anmelden

Als Blasmusikverein sind Sie aus dem kulturellen und gesellschaftlichen Leben Ihrer Gemeinde nicht wegzudenken. Dabei ist es immer ein besonderes Ereignis, wenn Ihr Blasorchester öffentlich auftritt. Wichtig ist, dass Sie alle Veranstaltungen bei der GEMA anmelden. Dazu zählen z. B. das Neujahrsanblasen (Tarif U-K, Standkonzert nach Besuchern), Festumzüge, Kirchweih, Dorf- oder Stadtfeste, das Kreismusikfestival und das Landesmusikfestival sowie vereinsinterne Veranstaltungen und solche vor geladenen Gästen (alle Tarif U-V).
    
Melden Sie Ihre Veranstaltungen im Onlineportal an. Falls Sie in einem Verband organisiert sind, übernimmt dieser ggfs. anschließend die anfallende Vergütung.

Als Musikverein Musik bei der GEMA anmelden

Es gibt natürlich nicht nur Gesang- und Blasmusikvereine, sondern viele andere Musikvereine in Deutschland. Sie erfüllen wichtige gesellschaftliche und kulturelle Aufgaben, z. B. als Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche, die ein Instrument lernen wollen. Ein zentraler Bestandteil des Vereinslebens sind die Auftritte, etwa bei Festumzügen, bei Veranstaltungen vor geladenen Gästen (beides Tarif U-V), auf Dorf- oder Stadtfesten (Tarif U-ST), auf Konzerten der Unterhaltungs-Musik (Tarif U-K) und der ernsten Musik (Tarif E).

Alle Veranstaltungen melden Sie im GEMA Onlineportal an.  

Hinweis: Sollten Sie Mitglied beim Bund Deutscher Zupfmusiker e. V. sein, erhalten Sie weitere Informationen über Ihren Verband.

20 % Nachlass bei rechtzeitiger Anmeldung

Sind Sie Mitglied in einem Verband, der Gesamtvertragspartner der GEMA ist? In dem Fall erhalten Sie 20 % Nachlass auf die Rechnungssumme, sofern Sie Ihre Veranstaltung rechtzeitig bei uns anmelden, d. h.  bevor sie stattfindet.

So melden Sie Ihre Veranstaltungen im Onlineportal an

  1. Den Preis für Ihre Veranstaltung ermitteln

  2. Im Onlineportal einloggen/registrieren

  3. Daten eingeben und Anmeldung abschließen

Diese Vorteile bietet Ihnen das GEMA Onlineportal

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Unkomplizierte Anmeldung

Im Onlineportal können Sie Ihre Veranstaltungen deutlich einfacher und schneller anmelden. Dank Kopierfunktion übernehmen Sie z. B. die Angaben aus dem Vorjahr. Ändert sich etwas bei Ihren Kundendaten oder Ihren Veranstaltungen, können Sie das ohne lästigen Papierkram anpassen.

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Übersichtliche Darstellung

All Ihre Veranstaltungen sind übersichtlich und transparent aufgelistet. Mit einem Blick sehen Sie den Bearbeitungsstatus und Sie können auf alle Rechnungen zugreifen. Sehr praktisch ist auch die Suchfunktion.

Die wichtigsten GEMA Tarife für Gesangmusikvereine, Blasmusikvereine und Musikvereine

Ihr Auftritt findet vor Ort und online statt? Melden Sie beides an.

Musikdarbietungen, die sowohl vor Ort als auch online (z. B. über Streaming) stattfinden, melden Sie 2-fach an: einmal als Vor-Ort-und einmal als Online-Veranstaltung. Schließlich wird die verwendete Musik auch 2-fach genutzt. Es handelt sich dabei um Hybride Events.

Vor Ort: Lizenzierung nach dem jeweiligen Tarif, z. B. Tarif U-K und Tarif U-V.

Online: Lizenzierung nach Tarif VR-OD-10 bzw. Tarif VR-OD-15

Eine Frau sitzt an ihrem Schreibtisch und schaut sich ein virtuelles Konzert an.

Warum die Setlist bei Livemusik unbedingt nötig ist

 
Nur mithilfe der Setlist können wir unsere Einnahmen gerecht an die Urheberinnen und Urheber verteilen. Deshalb benötigen wir spätestens 6 Wochen nach der Live-Veranstaltung eine Setlist – so nennt sich die Aufstellung der gespielten Musikstücke.
 
Indem Sie Ihre Setlist einreichen, leisten Sie also einen wertvollen Beitrag, dass unsere Einnahmen gerecht an die Musikschaffenden verteilt werden. Erhalten wir die Setlist (Titelliste) nicht fristgerecht, müssen wir zusätzlich 10 % der GEMA Vergütung in Rechnung stellen.
GEMA Onlineportal Konzert vorbei? Setlist einreichen (1)

Wie Sie Ihre Setlist bequem online einreichen 

Auch Ihre Setlist können Sie im GEMA Onlineportal einreichen. Unser Tutorial zeigt Ihnen, wie einfach das geht.

Gut zu wissen für Veranstalter: Sie können die Setlist-Meldung auch (an die Band) delegieren. Gehen Sie dazu auf das Symbol mit dem roten Briefumschlag in der Veranstaltungsübersicht. Sie erhalten daraufhin einen Link per E-Mail. Die E-Mail können Sie dann (an die Band) weiterleiten.

Mehrere Personen in Anzügen stehen nebeneinander und spielen auf Trompeten.

Preis berechnen und Ihre Musik-Veranstaltung im Onlineportal anmelden

Preis berechnen & Musik anmelden

FAQ — häufige Fragen von Musikvereinen an die GEMA

Um zu klären, ob die genutzte Musik öffentlich ist, ist die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs entscheidend.  

Hilfreich ist diese Zusammenfassung:
Für eine öffentliche Musiknutzung ist eine nicht ganz kleine und unbestimmte Anzahl potenzieller Hörer erforderlich. Dabei ist es nicht entscheidend, ob diese die Musik gleichzeitig (z. B. bei einem Konzert) oder nacheinander (z. B. in einem Geschäft) hören können. Grundsätzlich gilt: Je größer die Zahl der Hörer ist, desto eher ist diese Musiknutzung öffentlich. Werbung mit Flyern, Plakaten oder ähnlichem sowie Eintrittspreise sprechen ebenfalls dafür.

Für Musik, die Sie z. B. auf einer privaten Party, einer Geburtstagsfeier oder zuhause mit Ihren Freunden spielen, müssen Sie also keine GEMA Gebühren bezahlen. Anders sieht die Sache bei Betriebsfesten oder Vereinsfeiern aus, die in der Regel öffentlich sind.

Wichtig für Sie als Musikverein:
Melden Sie neben Festumzügen, Dorf- und Stadtfesten u. Ä. auch alle vereinsinternen Veranstaltungen an, wie etwa Weihnachtsfeiern, Jahreshauptversammlungen oder Ehrungen mit Musik.
Sie haben vergessen, Ihre Veranstaltung bei uns zu melden? Dann holen Sie das am besten schnellstmöglich über kontakt@gema.de nach.

Wenn wir nichts von Ihnen hören? Dann suchen wir selbst nach allen wichtigen Informationen zu Ihrer Veranstaltung und der gespielten Musik, damit die Urheber der Werke für Ihre Kreativität fair bezahlt werden. Dafür werden zusätzliche Kosten für Sie fällig.
Sie erhalten Sie einen Nachlass in Höhe von 20 %, wenn Sie Mitglied bei einem Verband sind (zum Beispiel Bayerischer Blasmusikverband, Blasmusikverband Baden-Württemberg. u. a.), der Gesamtvertragspartner der GEMA ist.
Die Schutzfrist für die Werke beträgt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Bitte beachten Sie jedoch, dass ein Werk durch eine aktuelle Bearbeitung wieder geschützt sein kann. So sind z. B. die Originalwerke von Beethoven und Mozart GEMA frei. Nicht jedoch alle ihre Bearbeitungen/Arrangements, da auch für diese eine Schutzfrist von 70 Jahren gilt.
Selbstverständlich berücksichtigen wir das. Wichtig ist, dass Sie auch Veranstaltungen mit GEMA freier Musik bei uns anmelden. Wir benötigen eine vollständige Setlist (Titelliste) inklusive der Namen der Urheber (Vor- und Nachname). Bitte beachten Sie, dass Band- bzw. Künstlernamen nicht ausreichend sind.

Nur so können wir prüfen, ob die Musik GEMA frei ist. Die Setlist können Sie selbstverständlich auch nach der Veranstaltung einreichen – im Onlineportal unter Meine Setlists. Kennzeichnen Sie die Setlist dabei als GEMA frei.
Ja, eine Meldung über das Portal ist möglich, bitte melden Sie das Konzert ca. 1 Woche vorher bei uns an. Das gespielte Musikprogramm, die Setlist, reichen Sie nach dem Konzert ein. Ohne diese Setlist kann keine Abrechnung erfolgen.
Die Setlist ist eine Aufstellung der genutzten Musikwerke, also eine Titelliste oder ein Programm. Sie wird sowohl für die Lizenzierung des Bühnenwerks oder des Konzertes als auch für die Ausschüttung an die Urheberinnen und Urheber benötigt und muss eingereicht werden. Ohne eine Setlist kann keine Abrechnung erfolgen. Die Setlist können Sie über das Onlineportal einreichen. Um sicherzustellen, dass Sie die Rechte für die von Ihnen verwendete Musik korrekt erwerben, empfehlen wir bei Konzerten der Ernsten Musik und bei Musik in Theateraufführungen sowohl Titel als auch Urheber, Interpretinnen und Bearbeitende mittels nachfolgendem Formular im Onlineportal zu übermitteln.

In der Setlist benötigen wir folgende Angaben von Ihnen:

  • Titel der Musikstücke
  • Urheber/in/Interpret/in und Bearbeiter/in mit deren bürgerlichen Vor- und Nachnamen

Bei Konzerten der Ernsten Musik zusätzlich:

  • Die Anzahl der ausübenden Künstlerinnen und Künstler (Musizierende, Singende)
  • Die Spieldauer des Titels – für die richtige Werkfassung ein wichtiger Hinweis

  • Sofern sie Ihnen vorliegen: die Mitgliedsnummern der Urheberinnen/Urheber und deren Werknummern sowie die Verlage

Wir sind lediglich die Treuhänderin unserer Mitglieder. Schon allein deshalb dürfen wir – rein gesetzlich – auf die faire Entlohnung unserer Mitglieder auch bei Benefizveranstaltungen nicht verzichten. 

Allerdings können wir unter gewissen Voraussetzungen einen Benefiznachlass in Höhe von 10 % gewähren. Bei Veranstaltungen mit Livemusikern beispielsweise dann, wenn die Musiker unentgeltlich auftreten.
Am besten nutzen Sie unser Hilfecenter. Dort finden Sie die Antwort auf Ihre Frage – und die richtigen Ansprechpartner.

Bei Fragen zu pauschalvertragsrelevanten Inhalten, wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Ansprechpartner ihres Verbandes.

FAQ — häufige Fragen von Musikvereinen an die GEMA

Am besten nutzen Sie unser Hilfecenter. Dort finden Sie die Antwort auf Ihre Frage – und die richtigen Ansprechpartner.

Bei Fragen zu pauschalvertragsrelevanten Inhalten, wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Ansprechpartner ihres Verbandes.

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