Aktuelle Informationen zu den Ausschüttungen finden Sie hier.

Unsere Ausschüttungen zum 01.11.2023

BM, E, ED, EM, M, U und UD

Nachverrechnungen zum 01.11.2023 in den Live- und Wiedergabesparten

Zum 01.11.2023 schütten wir insbesondere Nutzungen aus, die zum Termin der Hauptverteilung in den Live- und Wiedergabesparten zum 01.06.2023 noch nicht ausgeschüttet werden konnten. Die Ausschüttung umfasst ein Volumen von 15,8 Mio. Euro und damit gut das Dreifache der Vorjahressumme (5,1 Mio. Euro). Grund für diesen starken Zuwachs ist die gute Entwicklung des Veranstaltungsmarktes nach den pandemiebedingten Einschränkungen der Jahre zuvor, insbesondere im Bereich der hochpreisigen Veranstaltungen.

Auch diesmal haben wir die Verteilung mit unserem neuen IT-System durchgeführt. Hierüber haben wir bereits im Sommer im Zusammenhang mit den Ausschüttungen informiert. Daher kann es in den Detailaufstellungen zu weiteren Änderungen kommen.

Neu zum 01.11.2023: In Ihren Aufstellungen finden Sie möglicherweise Angaben zu Nutzungen unter der Bezeichnung MD. Mit diesem Kürzel - es handelt sich nicht um eine neue Sparte - weisen wir künftig Nutzungen der „Musikwiedergaben Direktverteilung“ aus, die gemäß § 130 des Verteilungsplans verteilt werden, wie z.B. Musiknutzungen im Ladenfunk, in Telefonwarteschleifen, Klanginstallationen sowie Stadionhymnen. Bisher wurden diese Nutzungen in den Detailaufstellungen unter der Sparte UD geführt.

Bereitstellung Ihrer Detailaufstellungen
Die Detailaufstellungen stehen ab sofort im Onlineportal der GEMA für Sie bereit. Neben der Möglichkeit, Ihre Detailaufstellungen spartenweise im Service Meine Tantiemen anzufordern, stellen wir Ihnen nun zusätzlich im Onlineportal Ihre Ausschüttungsinformationen aus GEMA Download bereit. Diese können Sie als One-Klick-Download im Service Meine Downloads abrufen. Wie gewohnt können Sie für den Abruf dieser Formate auch weiterhin den Service GEMA Download verwenden.  

Eine Band posiert vor einer applaudierenden Menge.
Band steht vor eine Publikum auf der Bühne und jubelt.
BM, E, ED, EM, M, U und UD

Nachverrechnungen zum 01.11.2023 in den Live- und Wiedergabesparten

Zum 01.11.2023 schütten wir insbesondere Nutzungen aus, die zum Termin der Hauptverteilung in den Live- und Wiedergabesparten zum 01.06.2023 noch nicht ausgeschüttet werden konnten. Die Ausschüttung umfasst ein Volumen von 15,8 Mio. Euro und damit gut das Dreifache der Vorjahressumme (5,1 Mio. Euro). Grund für diesen starken Zuwachs ist die gute Entwicklung des Veranstaltungsmarktes nach den pandemiebedingten Einschränkungen der Jahre zuvor, insbesondere im Bereich der hochpreisigen Veranstaltungen.

Auch diesmal haben wir die Verteilung mit unserem neuen IT-System durchgeführt. Hierüber haben wir bereits im Sommer im Zusammenhang mit den Ausschüttungen informiert. Daher kann es in den Detailaufstellungen zu weiteren Änderungen kommen.

Neu zum 01.11.2023: In Ihren Aufstellungen finden Sie möglicherweise Angaben zu Nutzungen unter der Bezeichnung MD. Mit diesem Kürzel - es handelt sich nicht um eine neue Sparte - weisen wir künftig Nutzungen der „Musikwiedergaben Direktverteilung“ aus, die gemäß § 130 des Verteilungsplans verteilt werden, wie z.B. Musiknutzungen im Ladenfunk, in Telefonwarteschleifen, Klanginstallationen sowie Stadionhymnen. Bisher wurden diese Nutzungen in den Detailaufstellungen unter der Sparte UD geführt.

Bereitstellung Ihrer Detailaufstellungen
Die Detailaufstellungen stehen ab sofort im Onlineportal der GEMA für Sie bereit. Neben der Möglichkeit, Ihre Detailaufstellungen spartenweise im Service Meine Tantiemen anzufordern, stellen wir Ihnen nun zusätzlich im Onlineportal Ihre Ausschüttungsinformationen aus GEMA Download bereit. Diese können Sie als One-Klick-Download im Service Meine Downloads abrufen: http://gema.de/onlineportal/meinedownloads 
Wie gewohnt können Sie für den Abruf dieser Formate auch weiterhin den Service GEMA Download verwenden.  

Ankündigung: Verschiebung der Ausschüttungstermine für die Sparten Gemischte Online Plattformen (GOP - Zuschlag bzw. Herstellungsrecht)

Wir möchten darüber informieren, dass die Ausschüttungen der Sparten GOP & GOP VR (Zuschlag) statt am 01.12.2023 am 01.02.2024 stattfindet.
In der Folge verschiebt sich auch die Ausschüttung der Sparten GOP & GOP VR (Herstellungsrecht) vom 01.02.2024 auf den 01.03.2024. Abrechnungszeitraum ist jeweils das Geschäftsjahr 2022. Grund der Verschiebung ist die laufende IT-Systemumstellung. Dies bitten wir zu entschuldigen und bedanken uns für Ihr Verständnis.

Unsere Ausschüttungen zum 01.10.2023

Handy mit Illustration

Online Sparten

Zum 01.10.2023 erhalten Sie eine Ausschüttung für Nutzungen Ihrer Werke in unseren Online Sparten Music on Demand (Streaming & Download), Video on Demand (Streaming & Download) sowie Gemischte Online Plattformen.

Informationen, welche Streaming- und Download-Plattformen mit welchen Nutzungszeiträumen in dieser Verteilung enthalten sind, finden Sie  hier

Neu: Vierteljährliche Ausschüttungen im Online-Bereich ab 2024

Wir freuen uns mitteilen zu können, dass wir im Online-Bereich künftig öfter und damit schneller ausschütten werden: Wir erhöhen die Ausschüttungsfrequenz in den Sparten Music Streaming (MOD S, MOD S VR) und Gemischte Online Plattformen (GOP, GOP VR – nutzungsbezogene Verteilung) von halb- auf vierteljährlich. In den genannten Sparten erhalten Sie Ihre Tantiemen künftig jeweils zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. 

Bitte beachten Sie: Weiterhin gilt eine 3-monatige Reklamationsfrist nach Ausschüttungstermin, nun anknüpfend an die neuen Quartalsausschüttungen.

MOD S, MOD S VR, MOD, MOD D VR

Music on Demand Streaming & Music on Demand Download

Die Music on Demand Sparten beinhalten paneuropäische Nutzungen. Nutzungen außerhalb Paneuropas werden von unseren Schwestergesellschaften lizenziert und in den Auslandssparten A und A VR an unsere Mitglieder verteilt.

Mehr über die Verteilung in unseren Online Sparten Musik erfahren Sie auf gema.de unter Music on Demand.

Iphone Bildschirm mit Apps
Tablet mit Video Store
VOD S, VOD S VR, VOD D, VOD D VR

Video on Demand Streaming & Video on Demand Download

Die Video on Demand Sparten beinhalten ausschließlich Nutzungen innerhalb Deutschlands. Nutzungen außerhalb Deutschlands werden auch hier von unseren Schwestergesellschaften lizenziert und in den Auslandssparten A und A VR an unsere Mitglieder verteilt. 

Werfen Sie einen Blick auf unsere jüngst bereitgestellte Seite auf gema.de zu Video on Demand.

GOP, GOP VR

Gemischte Online Plattformen 

Wird Ihre Musik auf Social-Media-Plattformen wie YouTube, Facebook oder TikTok gespielt, erhalten Sie Ausschüttungen in den Sparten Gemischte Online Plattformen. Zum 01.10.2023 schütten wir, wie gewohnt, die Einnahmen von YouTube auf Basis von Nutzungsmeldungen aus.

Ausführliche Informationen rund um die Sparten der Gemischten Online Plattformen finden Sie auf unserer Seite zur GOP-Verteilung.

Youtube als Mobile App
Plattenspieler wird abgespielt
Phono VR

Tonträger

In der Sparte Phono VR (Vervielfältigung von Musikwerken auf physischen Tonträgern) findet zum 01.10.2023 eine Überhangausschüttung für das 2. Halbjahr 2022 statt. Die Hauptausschüttung für diesen Nutzungszeitraum erfolgte bereits zum 01.07.2023.

Im Bereich der Lizenzierung physischer Tonträger konnte die GEMA seit letztem Jahr in einigen Fällen aufgrund einer notwendigen Systemumstellung keine Lizenzrechnungen erstellen. Noch ausstehende Zahlungen werden in den nächsten Ausschüttungen vorgenommen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
mitgliederservice@gema.de

Mehr über unsere Verteilungssparte Tonträger erfahren Sie hier.

A, A VR

Ausland

In den Auslandssparten A und A VR (Vervielfältigungsrecht) verteilen wir die Einnahmen, die unsere Schwestergesellschaften für Nutzungen des GEMA Repertoires in ihren jeweiligen Ländern erzielen.

Welche Länder und Zeiträume zum 01.10.2023 zur Ausschüttung gelangen, können Sie hier finden. 

Mehr über unsere Verteilungssparte Ausland erfahren Sie hier

Weltkugel mit Lichtern

Wertungs- und Schätzungsverfahren, Alterssicherung

- Wertungsverfahren der Unterhaltungs- und Tanzmusik für Komponisten, Textschaffende, Verleger
- Wertungsverfahren in der Sparte E für Komponisten, Textschaffende, Verleger
- Alterssicherung und Schätzungsverfahren der Bearbeiter
 

Zum 01.10.2023 verteilt die GEMA in den verschiedenen Wertungsverfahren inkl. der Alterssicherungen sowie im Schätzungsverfahren der Bearbeiter für das Geschäftsjahr 2022 an ihre Mitglieder rund 54 Mio. EUR.

Die Ausschüttung für das Schätzungsverfahren erfolgt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung im Mai 2023 letztmalig für das aktuelle Geschäftsjahr 2022. 

Ebenfalls letztmalig erfolgt für das Geschäftsjahr 2022 die Ausschüttung des „Corona-Ausgleichs“. Dieser Ausgleich wurde aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Ausschüttungen in den Wertungsverfahren in der Mitgliederversammlung im Mai 2022 beschlossen.

Weiterführende Informationen zu den Wertungsverfahren sowie zur Alterssicherung finden Sie hier

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Schon gewusst? Neues aus der Musikbranche

Ob im Stream oder auf Platte: Musik ist etwas wert 

„Kein Tag ohne Musik“, diesem Motto halten knapp ⅔ der Befragten einer Studie des BVMI die Treue.
Dank Musikstreaming-Plattformen wie Spotify, amazon music oder YouTube war es war noch nie so einfach, Musik zu jeder Zeit und an jedem Ort zu hören. Kein Wunder also, dass der digitale Musikmarkt im Jahr 2022 sogar ⅘ des gesamten Umsatzes von Musikverkäufen in Deutschland ausmachte. Der Verkauf physischer Tonträger macht nur noch knapp 18 % des Gesamtumsatzes aus, obwohl sich die Retroplatte wieder großer Beliebtheit erfreut. 26 % der Befragten wollen mit dem Vinylkauf vorrangig ihre Lieblingskünstler/-innen unterstützen. Pop macht dabei in beiden Bereichen – Vinyl wie Streaming – knapp ¼ der gehörten Songs aus. Während die Vinylverkäufe zu über 50 % im Rock-Genre siedeln, gewinnt im Onlinebereich vor allem das HipHop/ Rap-Genre an Hörer/-innen.

Besonders erfreulich: immer mehr Musikliebende sind dazu bereit, für Musik zu bezahlen. Jede/-r dritte Deutsche streamt ihre/seine Musik im Bezahlabo – eine gute Nachricht für Musikschaffende auf der ganzen Welt! (Quellen: BVMI Report 2022, IFPI Report 2022)

Informationen zu unseren letzten Ausschüttungen

FAQs – häufige Fragen zu den Ausschüttungen

Einen Gesamtüberblick über Ihre Umsätze erhalten Sie im Onlineportal unter dem Service Meine Tantiemen. Dort erfahren Sie außerdem, woher diese stammen (Live, Radio, TV/Film, Digital oder Ausland) und welche Einnahmen Ihre zehn erfolgreichsten Werke gebracht haben. Mehr dazu im Video.

Die Detailaufstellungen (Einzel- und Nutzungsaufstellungen) finden Sie im kostenlosen Online Service GEMA Download.

  • Einzelaufstellungen = wie hoch ist der Ausschüttungsbetrag pro Werk
  • Nutzungsaufstellungen = wann und wo wurden meine Werke genutzt

Falls Sie noch nicht auf den Service zugreifen können, lassen Sie sich im GEMA Onlineportal freischalten. Details zur Ausschüttung können Sie auch kostenpflichtig per E-Mail anfordern: mitgliederservice@gema.de

Eine fehlerhafte Ausschüttung können Sie schnell und unkompliziert über folgende Wege reklamieren:

  • Sie loggen sich ins Onlineportal ein und nutzen den Service Reklamation.
  • Für fehlende Live-Veranstaltungen nutzen Sie im Onlineportal den Service Meine Setlists, bei dem Sie die Musikfolgen als Reklamation einreichen können.

Wichtig: Bitte prüfen Sie vorab, ob der betroffene Zeitraum und die Sparte bereits verteilt wurden. Einen Überblick über die Fristen und Sparten finden Sie hier. Reklamieren Sie nur die Nutzungen, die in Ihren Detailaufstellungen (im Onlineportal > GEMA Download) nicht enthalten oder aus anderen Gründen zu beanstanden sind. Laut § 59 GEMA Verteilungsplan müssen Reklamationen konkrete Angaben enthalten, die eine Prüfung zulassen. Das stellen Sie sicher, indem Sie im Onlineportal unter Reklamation die gewünschten Angaben machen. Alles Informationen zum Thema Reklamation finden Sie hier.

Speziell für die Reklamation in den MOD-Sparten gilt: Bitte reklamieren Sie Sachverhalte, in denen die Ausschüttung für ein Werk für die angekündigten Nutzungszeiträume der jeweiligen Digital Providers (kurz: DSPs) nicht enthalten sind, sehr zeitnah (spätestens innerhalb von drei Monaten nach dem jeweiligen Ausschüttungstermin laut § 59 GEMA Verteilungsplan). Um die für die Ausschüttung erforderliche Lizenzierung nachzuholen, muss der Hinderungsgrund, z. B. fehlende oder fehlerhafte Mitglieder-Werkanmeldung, Werkregistrierung oder Werkzuordnung, schnell behoben werden. Allgemein gilt, dass Werkanmeldungen vor oder zur Veröffentlichung eines Werkes, die auch Interpreten- und Labelangaben (ISRC) enthalten, reibungslose Lizenzierungs- und Ausschüttungsprozesse positiv beeinflussen. 

Für den Fall, dass die Dashboards der DSPs mehr Nutzungen ausweisen als die unserer Ausschüttung, beachten Sie bitte, dass dort regelmäßig globale und tagesaktuelle Streamingzahlen dargestellt sind. Prüfen Sie daher bitte vorab, ob der betroffene Nutzungszeitraum aus den jeweiligen Nutzungsländern für den betreffenden DSP in der konkreten GEMA Ausschüttung in den Online- bzw. Auslands-Sparten bereits enthalten ist. Streams, die z. B. bei Spotify pro Land, Monat und Service-Type (Free, Student, Family, Duo, Premium) nicht mindestens einen Ausschüttungsbetrag von wenigen Cent ergeben, verteilen wir nicht pro Werk, sondern im Zuschlagsverfahren pro Berechtigten.

Laut § 59 GEMA Verteilungsplan, müssen Reklamationen konkrete Angaben enthalten, die eine Prüfung zulassen. Das stellen Sie sicher, indem Sie im Onlineportal unter Reklamation die gewünschten Angaben machen.

Bei der Einreichung von Reklamationen für die Gemischten Online Sparten (GOP / GOP VR) ist Folgendes zu beachten: Hier gilt die Frist von drei Monaten, die sich nach der Zuschlagsverteilung ausrichtet. Diese findet in der Regel zum 01. Dezember eines Geschäftsjahres statt. In diesem Jahr wurde der Ausschüttungstermin auf den 01. Januar 2023 verschoben. Damit verschiebt sich die Reklamationsfrist auch entsprechend nach hinten. 

Sie haben noch keinen Zugang zum Onlineportal? Registrieren Sie sich als Musikurheber hier. Sie erhalten dann umgehend eine E-Mail mit einem Aktivierungslink zum Setzen Ihres Passwortes. Anschließend füllen Sie den Freischaltungsantrag aus, der Ihnen im Onlineportal angezeigt wird und reichen uns diesen ein. Nach erfolgter Freischaltung informieren wir Sie. Dann können Sie unter GEMA Download den Service starten und die Detailaufstellungen herunterladen.

Wenn Sie Fragen zu Reklamationen haben, richten Sie bitte diese an die Serviceabteilung unter der
E-Mail: mitgliederservice@gema.de.

Weitere Informationen zur Einreichung von Reklamationen finden Sie hier.

Es kann sein, dass die Kontoauszüge noch unterwegs sind, sie stehen erst einige Tage nach der Ausschüttung zu Beginn des neuen Monats zur Verfügung. Der Ablauf ist folgendermaßen:

  1. Die Detailaufstellungen stehen im GEMA Download zur Verfügung.
  2. Geld fließt.
  3. Der Kontoauszug wird ausgestellt und übermittelt (per Post oder im Onlineportal).

Sind Sie im Onlineportal angemeldet? Dann finden Sie Ihre Kontoauszüge dort:

  1. Gehen Sie im Onlineportal einfach auf Meine Finanzdaten.
  2. Im Bereich Meine Kontoauszüge können Sie diese einsehen.

Die in Anspruch genommenen Coronahilfen werden laut Beschluss des Aufsichtsrates frühestens wie folgt verrechnet: GEMA Schutzschirm 2020 ab dem 01.06.2023 sowie GEMA Schutzschirm 2021 ab dem 01.06.2024.

Die schnelle Hilfe!

In unserem Hilfecenter erhalten Sie schnell, einfach und jederzeit die Antwort auf Ihre Frage – ganz ohne Wartezeit.

Schematische Darstellung des Hilfecenters