Musik gewerblich nutzen: Firmenfeiern und Unternehmensalltag

Beliebt und flexibel einsetzbar. Musik im Unternehmen.
Musik begleitet viele Unternehmen ganz selbstverständlich durch den Tag. Ob Firmenfeier, Sommerfest, Firmenjubiläum oder Produktpräsentation – sie verleiht Veranstaltungen den passenden Rahmen. Aber auch im täglichen Betrieb kommt Musik an vielen Stellen zum Einsatz, beispielsweise als Hintergrundmusik in Aufenthaltsbereichen, in der Telefonwarteschleife oder auf Ihrer Unternehmenswebsite.
Damit die Schöpferinnen und Schöpfer der gespielten Musikwerke nicht leer ausgehen, gibt es uns, die GEMA. Indem Sie Musik gewerblich nutzen und bei uns anmelden, sorgen also auch Sie dafür, dass Musikschaffende für Ihre Arbeit fair entlohnt werden.
Mit der GEMA nutzen Sie Musik rechtssicher – ganz gleich, an welcher Stelle sie zum Einsatz kommt.
Von feierlich bis ausgelassen: Mit Musik zur gewünschten Stimmung.
Livestream geplant? Wird Ihre Veranstaltung zusätzlich oder ausschließlich online gestreamt? Dafür benötigen Sie eine separate Lizenz. Grundlage für die Berechnung sind die auf den Stream bezogenen Netto-Einnahmen (auch aus Werbung, Sponsoring, Spenden, etc.), die Veranstaltungsdauer und der jeweilige Musikanteil.


Musik im Unternehmensalltag.
Musik schafft ein positives Umfeld. Ob in der Telefonwarteschleife, als Hintergrundmusik in Aufenhaltsbereichen, in Empfangs- und Geschäftsräumen oder auf Ihrer Unternehmenswebsite – Musik unterstützt einen professionellen Unternehmensauftritt und sorgt für eine angenehme Atmosphäre.
So melden Sie die genutzten Tarife im Onlineportal an
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Den Preis für Ihre Firmenfeier, Hintergrundmusik o. Ä. ermitteln*.
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Im Onlineportal einloggen/registrieren
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Daten eingeben und Anmeldung abschließen
Die passenden Tarife für Ihre Musiknutzung
Veranstaltungen mit Livemusik
Tarif für Firmenveranstaltungen mit Livemusik, Eintritt oder sonstigem Kostenbeitrag, z. B. vor geladenen Gästen
Veranstaltungen mit Tonträgern
Hintergrundmusik durch Tonträger
Hintergrundmusik durch Hörfunk
Hintergrundmusik durch Fernsehen
Unternehmensfernsehen
Musik auf Unternehmenswebseiten
Imagefilme oder Werbespots
Warum muss ich eine interne Firmenfeier bei der GEMA anmdelden?
Viele Unternehmen gehen davon aus, dass Firmenveranstaltungen mit eingeladenen Gästen oder ausschließlich Mitarbeitenden als private Veranstaltungen gelten. Aus urheberrechtlicher Sicht ist das jedoch nicht der Fall.
Eine Musiknutzung gilt als öffentlich, wenn die anwesenden Personen nicht durch eine persönliche Beziehung – beispielsweise als Familie oder enger Freundeskreis – miteinander verbunden sind. Deshalb gelten Firmenveranstaltungen wie Weihnachtsfeiern, Sommerfeste, Jubiläen oder Kundenevents als öffentliche Veranstaltungen und benötigen eine GEMA-Lizenz.

FAQ – häufige Fragen von Unternehmen an die GEMA
Möchten Sie den Stream über einen längeren Zeitraum abrufbar machen z. B. als Musik auf Ihrer Homepage, können Sie außerdem eine Lizenz im Tarif VR-OD 10 erwerben.
Im Bereich öffentlicher Aufführungen und Wiedergaben haben wir von folgenden Verwertungsgesellschaften ein sog. Inkassomandat:
- Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) für die Ansprüche der ausübenden Musiker/-innen
- Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) für die Rechte der Wortautoren/Journalistinnen
- Corint-Media (ehemals VG-Media) für die Ansprüche der privaten Rundfunk- und Fernsehsender
Voraussetzung für einen Nachlass ist, dass Sie die im Tarif bzw. in der Vereinbarung festgelegten Punkte zur Anmeldung einhalten.
Eine Mitgliedschaft können Sie uns über das GEMA Onlineportal mitteilen. Wenn uns die Bestätigung des Verbandes für Ihre Mitgliedschaft rechtzeitig vorliegt, können wir den Gesamtvertragsnachlass berücksichtigen.




























