01.07.2022
Unsere Ausschüttungen zum 01.07.2022
Alle wichtigen Informationen auf einen Blick
Fernsehen und Hörfunk
Zum 01.07.2022 verteilt die GEMA in den Fernseh- und Hörfunksparten 228 Mio. Euro an ihre Mitglieder und Schwestergesellschaften.
Die Einnahmen im Bereich Sendung sind gegenüber dem Vorjahr deutlich angestiegen. Gleiches gilt für die Einnahmen aus der sog. öffentlichen Wiedergabe (z. B. in Läden und Restaurants), die ebenso wieder gestiegen sind und teilweise in die Ausschüttungssummen für die Sparten des Senderechts fließen. Insgesamt ist im Sendebereich ein Wachstum von rund 9 % im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen. Dabei sind die individuellen Auswirkungen auf Ihre Ausschüttung jedoch abhängig von den jeweiligen Nutzungszusammenhängen Ihrer Werke (z. B. Länge oder ausstrahlender Sender).
Bereits seit drei Jahren erfolgt diese GEMA-Ausschüttung nun für die Nutzungen der öffentlich-rechtlichen Sender auf Grundlage von Meldungen, die die Sender auf der Basis von Monitoring-Technologie erstellt haben.
Auf der Seite Tantiemenverteilung Inland haben wir aktuelle Informationen zum digitalen Meldeverfahren und zu allen weiteren relevanten Themen der Senderechtsverteilung zusammengestellt.
Kino
Die Einnahmen haben sich in diesem Bereich gegenüber dem Vorjahr erhöht, was zu einer Steigerung der Ausschüttungssumme um 21 % führt. Weiterhin mussten Kinos jedoch bekanntermaßen einen Großteil des Jahres 2021 geschlossen bleiben, so dass das Niveau der Ausschüttungssumme im Vergleich zu früheren Jahren noch deutlich von der Pandemie gekennzeichnet ist.
Ton- und Bildtonträger
Die Ausschüttung in den Sparten für Ton- und Bildtonträger (Phono VR,BT VR) ist im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen. Der Bereich Vinyl hingegen erfreut sich nach wie vor großer Beliebtheit und konnte wiederholt eine deutliche Steigerung erzielen.
Im Bereich der Lizenzierung physischer Tonträger konnte die GEMA seit Jahresbeginn in einigen Fällen aufgrund einer notwendigen Systemumstellung keine Lizenzrechnungen erstellen. Die entsprechenden Ausschüttungen fehlen daher aktuell für die Sparten Phono VR und BT VR und werden voraussichtlich in der Ausschüttung zum 01.01.2023 (mit Ausschüttung noch vor Jahresende) enthalten sein.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: mitgliederservice@gema.de.
Musik-Wiedergaben
Sonderregelung mit zwei Ausschüttungen, zum 01.06. und 01.07.2022
Aufgrund der Corona-Pandemie mussten zahlreiche Live-Veranstaltungen 2021 ausfallen, was sich – wie bereits im letzten Jahr – auch auf die Verteilung in der Sparte M auswirkt. Darum hat die Mitgliederversammlung (MGV) im letzten Jahr beschlossen, die Verteilung in der Sparte M für das Geschäftsjahr 2021 anzupassen:
Ausschüttung in zwei Stufen:
Stufe 1:
Zum 01.06.2022 findet die übliche M-Verteil-ung auf der Grundlage der (verhältnismäßig wenigen) Live-Aufführungen des Jahres 2021 statt. Basierend auf das angepasste Regelwerk wird abweichend vom üblichen Verfahren im Segmentbereich 1 bis 8 kein neuer Punktwert berechnet.
Stattdessen wird der durchschnittliche Punktwert der Sparte M der letzten drei Geschäftsjahre vor Pandemiebeginn (2017-2019) zugrunde gelegt.
Der 20-prozentige M-Zuschlag im Segment-bereich 9 bis 12 (ab einem Inkasso von 500,01 Euro) bleibt unverändert.
Stufe 2:
Zum 01.07.2022 wird der verbleibende Restbetrag der M-Verteilungssumme für das Geschäftsjahr 2021 als prozentualer Zuschlag zu Ihren Ausschüttungen in der Sparte M der Geschäftsjahre 2018 bis 2020 verteilt („M-Zuschlag Corona“). Den konkreten Ausschüttungsbetrag finden Sie in Ihrem Kontoauszug, den Sie zum 01.07.2022 erhalten.
Weiterführende Informationen
Nutzungen im Ausland
In den Auslandssparten A und A VR (Vervielfältigungsrecht) verteilen wir die Einnahmen, die unsere Schwestergesellschaften für Nutzungen des GEMA Repertoires in ihren jeweiligen Ländern erzielen. Die Nutzungen der Werke unserer Mitglieder werden im Ausland zeitversetzt ausgeschüttet. So sind die Auswirkungen der Corona-Lage für die Nutzungsjahre 2020 und 2021 spürbar.
Welche Länder und Zeiträume zum 01.07.2022 zur Ausschüttung gelangen, können Sie hier entnehmen.
Informationen zu unseren letzten Ausschüttungen
FAQ – häufige Fragen zur Ausschüttung
Einen Gesamtüberblick über Ihre Umsätze erhalten Sie im Onlineportal unter dem Service Meine Tantiemen. Dort erfahren Sie außerdem, woher diese stammen (Live, Radio, TV/Film, Digital oder Ausland) und welche Einnahmen Ihre zehn erfolgreichsten Werke gebracht haben. Mehr dazu im Video.
Die Detailaufstellungen (Einzel- und Nutzungsaufstellungen) finden Sie im kostenlosen Online Service GEMA Download.
- Einzelaufstellungen = wie hoch ist der Ausschüttungsbetrag pro Werk
- Nutzungsaufstellungen = wann und wo wurden meine Werke genutzt
Falls Sie noch nicht auf den Service zugreifen können, lassen Sie sich im GEMA Onlineportal freischalten. Details zur Ausschüttung können Sie auch kostenpflichtig per E-Mail anfordern: mitgliederservice@gema.de
Eine fehlerhafte Ausschüttung können Sie schnell und unkompliziert über folgende Wege reklamieren:
- Sie loggen sich ins Onlineportal ein und nutzen den Service Reklamation.
- Für fehlende Live-Veranstaltungen nutzen Sie im Onlineportal den Service Meine Setlists, bei dem Sie die Musikfolgen als Reklamation einreichen können.
Wichtig: Bitte prüfen Sie vorab, ob der betroffene Zeitraum und die Sparte bereits verteilt wurden. Einen Überblick über die Fristen und Sparten finden Sie hier. Reklamieren Sie nur die Nutzungen, die in Ihren Detailaufstellungen (im Onlineportal > GEMA Download) nicht enthalten oder aus anderen Gründen zu beanstanden sind. Laut § 59 GEMA Verteilungsplan müssen Reklamationen konkrete Angaben enthalten, die eine Prüfung zulassen. Das stellen Sie sicher, indem Sie im Onlineportal unter Reklamation die gewünschten Angaben machen. Alles Informationen zum Thema Reklamation finden Sie hier.
Sie haben noch keinen Zugang zum Onlineportal? Registrieren Sie sich als Musikurheber hier. Sie erhalten dann umgehend eine E-Mail mit einem Aktivierungslink zum Setzen Ihres Passwortes. Anschließend füllen Sie den Freischaltungsantrag aus, der Ihnen im Onlineportal angezeigt wird und reichen uns diesen ein. Nach erfolgter Freischaltung informieren wir Sie. Dann können Sie unter GEMA Download den Service starten und die Detailaufstellungen herunterladen.
E-Mail: mitgliederservice@gema.de.
Weitere Informationen zur Einreichung von Reklamationen finden Sie hier.
Es kann sein, dass die Kontoauszüge noch unterwegs sind, sie stehen erst einige Tage nach der Ausschüttung zu Beginn des neuen Monats zur Verfügung. Der Ablauf ist folgendermaßen:
- Die Detailaufstellungen stehen im GEMA Download zur Verfügung.
- Geld fließt.
- Der Kontoauszug wird ausgestellt und übermittelt (per Post oder im Onlineportal).
Sind Sie im Onlineportal angemeldet? Dann finden Sie Ihre Kontoauszüge dort:
- Gehen Sie im Onlineportal einfach auf Meine Finanzdaten.
- Im Bereich Meine Kontoauszüge können Sie diese einsehen.
Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Fragen richten Sie bitte an folgende E-Mail-Adresse: fingerprint@gema.de.
Die in Anspruch genommenen Coronahilfen werden laut Beschluss des Aufsichtsrates frühestens wie folgt verrechnet: GEMA Schutzschirm 2020 ab dem 01.06.2023 sowie GEMA Schutzschirm 2021 ab dem 01.06.2024
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen.