Die GEMA Ausschüttungen zum 01.10.2022
Unsere Ausschüttungen zum 01.11.2022
01.11.2022: Nachverrechnung in Live- und Wiedergabesparten
Zum 01.11.2022 schütten wir insbesondere Nutzungen aus, die zur Hauptverteilung in den Live- und Wiedergabesparten zum 01.06.2022 noch nicht ausgeschüttet werden konnten. Die Ausschüttung umfasst ein Volumen von 5,1 Mio. Euro. Damit liegt die Nachverrechnung unter dem Durchschnittswert der letzten Jahre und zeigt, dass das Geschäftsjahr 2021 zu Hauptverteilung nahezu vollständig verteilt werden konnte.
Unsere Ausschüttungen zum 01.10.2022
Alle wichtigen Informationen auf einen Blick
Online Sparten
Zum 01.10.2022 erhalten Sie eine Ausschüttung für Nutzungen Ihrer Werke in unseren Online Sparten Music on Demand (Streaming & Download), Video on Demand (Streaming & Download) sowie Gemischte Online Plattformen.
Informationen, welche Streaming- und Download-Plattformen mit welchen Nutzungszeiträumen in der Verteilung zum 01.10.2022 enthalten sind, finden Sie hier.
Music on Demand (Streaming & Download)
Die Music on Demand Sparten beinhalten paneuropäische Nutzungen. Nutzungen außerhalb Paneuropas werden von unseren Schwestergesellschaften lizenziert und in den Auslandssparten A und A VR an unsere Mitglieder verteilt.
Mehr über die Verteilung in unseren Online Sparten Music on Demand (Streaming & Download) erfahren Sie hier.
Video on Demand (Streaming & Download)
Die Video on Demand Sparten beinhalten ausschließlich Nutzungen innerhalb Deutschlands. Nutzungen außerhalb Deutschlands werden auch hier von unseren Schwestergesellschaften lizenziert und in den Auslandssparten A und A VR an unsere Mitglieder verteilt.
Gemischte Online Plattformen
Wird Ihre Musik auf Social-Media-Plattformen wie YouTube, Facebook oder TikTok gespielt, erhalten Sie Ausschüttungen in den Sparten Gemischte Online Plattformen (GOP & GOP VR). Zum 01.10.2022 schütten wir, wie gewohnt, die Einnahmen von YouTube auf Basis von Nutzungsmeldungen aus. Ausführliche Informationen rund um die Sparten der Gemischten Online Plattformen finden Sie auf unserer Seite GOP-Verteilung.
Tonträger
In der Sparte Phono VR (Vervielfältigung von Musikwerken auf physischen Tonträgern) findet zum 01.10.2022 eine Überhang-ausschüttung mit geringem Volumen für das 2. Halbjahr 2021 statt. Die Hauptausschüttung für diesen Nutzungszeitraum erfolgte bereits zum 01.07.2022.
Ausland
In den Auslandssparten A und A VR (Vervielfältigungsrecht) verteilen wir die Einnahmen, die unsere Schwestergesellschaften für Nutzungen des GEMA Repertoires in ihren jeweiligen Ländern erzielen. Die Nutzungen der Werke unserer Mitglieder werden im Ausland zeitversetzt ausgeschüttet.
Auswirkungen der Corona-Lage für die Nutzungsjahre 2020 und 2021 sind nach wie vor spürbar. So verzeichnen die Einnahmen aus Italien und Österreich mit einem Rückgang von ca. 20 % deutliche Verluste im Vergleich zum Vorjahr. Welche Länder und Zeiträume zum 01.10.2022 zur Ausschüttung gelangen, können Sie hier entnehmen.
Wertungs- und Schätzungsverfahren, Alterssicherung
- Unterhaltung- und Tanzmusik für Komponierende, Textschaffende, Verlegerinnen/Verleger
- Komponierende, Textschaffende, Verlegerinnen/Verleger in der Sparte E
- Schätzungsverfahren der Bearbeiter
Zum 01.10.2022 verteilt die GEMA in den verschiedenen Wertungsverfahren inkl. der Alterssicherungen sowie im Schätzungsverfahren der Bearbeiter an ihre Mitglieder rund 43 Mio. EUR.
Informationen zu den einzelnen Verfahren finden Sie
- Für die Wertungsverfahren hier.
- Für die Alterssicherung hier.
- Für das Schätzungsverfahren der Bearbeiter hier.
Da die Auswirkungen der Corona-Pandemie für dieses und das kommende Geschäftsjahr nun auch in den Ausschüttungen der Wertungsverfahren spürbar sind, erfolgt mit der diesjährigen Ausschüttung der „Corona-Ausgleich“. Dieser wurde in der Mitgliederversammlung im Mai 2022 beschlossen. Weiterführende Informationen zu diesem Ausgleich erhalten Sie hier.
Informationen zu unseren letzten Ausschüttungen:
FAQ´s – häufige Fragen zu den Ausschüttungen
Einen Gesamtüberblick über Ihre Umsätze erhalten Sie im Onlineportal unter dem Service Meine Tantiemen. Dort erfahren Sie außerdem, woher diese stammen (Live, Radio, TV/Film, Digital oder Ausland) und welche Einnahmen Ihre zehn erfolgreichsten Werke gebracht haben. Mehr dazu im Video.
Die Detailaufstellungen (Einzel- und Nutzungsaufstellungen) finden Sie im kostenlosen Online Service GEMA Download.
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Einzelaufstellungen = wie hoch ist der Ausschüttungsbetrag pro Werk
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Nutzungsaufstellungen = wann und wo wurden meine Werke genutzt
Falls Sie noch nicht auf den Service zugreifen können, lassen Sie sich im GEMA Onlineportal freischalten. Details zur Ausschüttung können Sie auch kostenpflichtig per E-Mail anfordern: mitgliederservice@gema.de
Eine fehlerhafte Ausschüttung können Sie schnell und unkompliziert über folgende Wege reklamieren:
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Sie loggen sich ins Onlineportal ein und nutzen den Service Reklamation.
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Für fehlende Live-Veranstaltungen nutzen Sie im Onlineportal den Service Meine Setlists, bei dem Sie die Musikfolgen als Reklamation einreichen können.
Wichtig: Bitte prüfen Sie vorab, ob der betroffene Zeitraum und die Sparte bereits verteilt wurden. Einen Überblick über die Fristen und Sparten finden Sie hier. Reklamieren Sie nur die Nutzungen, die in Ihren Detailaufstellungen (im Onlineportal > GEMA Download) nicht enthalten oder aus anderen Gründen zu beanstanden sind. Laut § 59 GEMA Verteilungsplan müssen Reklamationen konkrete Angaben enthalten, die eine Prüfung zulassen. Das stellen Sie sicher, indem Sie im Onlineportal unter Reklamation die gewünschten Angaben machen. Alles Informationen zum Thema Reklamation finden Sie hier.
Speziell für die Reklamation in den MOD-Sparten gilt: Bitte reklamieren Sie Sachverhalte, in denen die Ausschüttung für ein Werk für die angekündigten Nutzungszeiträume der jeweiligen Digital Providers (kurz: DSPs) nicht enthalten ist, sehr zeitnah (spätestens innerhalb von drei Monaten nach dem jeweiligen Ausschüttungstermin laut § 59 GEMA Verteilungsplan). Um die für die Ausschüttung erforderliche Lizenzierung nachzuholen, muss der Hinderungsgrund, z. B. fehlende oder fehlerhafte Mitglieder-Werkanmeldung, Werkregistrierung oder Werkzuordnung, schnell behoben werden. Allgemein gilt, dass Werkanmeldungen vor oder zur Veröffentlichung eines Werkes, die auch Interpreten- und Labelangaben (ISRC) enthalten, reibungslose Lizenzierungs- und Ausschüttungsprozesse positiv beeinflussen.
Für den Fall, dass die Dashboards der DSPs mehr Nutzungen ausweisen als die unserer Ausschüttung, beachten Sie bitte, dass dort regelmäßig globale und tagesaktuelle Streamingzahlen dargestellt sind. Prüfen Sie daher bitte vorab, ob der betroffene Nutzungszeitraum aus den jeweiligen Nutzungsländern für den betreffenden DSP in der konkreten GEMA Ausschüttung in den Online- bzw. Auslands-Sparten bereits enthalten ist. Streams, die z. B. bei Spotify pro Land, Monat und Service-Type (Free, Student, Family, Duo, Premium) nicht mindestens einen Ausschüttungsbetrag von wenigen Cent ergeben, verteilen wir nicht pro Werk, sondern im Zuschlagsverfahren pro Berechtigten.
Es werden konkrete Angaben für eine Reklamation benötigt, um eine Prüfung zuzulassen. Bitte gehen Sie dafür in das Onlineportal unter Reklamation.
Bei der Einreichung von Reklamationen für die Gemischten Online Sparten (GOP / GOP VR) ist Folgendes zu beachten: Hier gilt die Frist von drei Monaten, die sich nach der Zuschlagsverteilung ausrichtet. Diese findet in der Regel zum 01. Dezember eines Geschäftsjahres statt. In diesem Jahr wurde der Ausschüttungstermin auf den 01. Januar 2023 verschoben. Damit verschiebt sich die Reklamationsfrist auch entsprechend nach hinten.
Sie haben noch keinen Zugang zum Onlineportal? Registrieren Sie sich als Musikurheber hier. Sie erhalten dann umgehend eine E-Mail mit einem Aktivierungslink zum Setzen Ihres Passwortes. Anschließend füllen Sie den Freischaltungsantrag aus, der Ihnen im Onlineportal angezeigt wird und reichen uns diesen ein. Nach erfolgter Freischaltung informieren wir Sie. Dann können Sie unter GEMA Download den Service starten und die Detailaufstellungen herunterladen.
Fragen zur Reklamation richten Sie bitte an die Serviceabteilung unter der E-Mail: mitgliederservice@gema.de.
Weitere Informationen zur Einreichung von Reklamationen finden Sie hier.
Es kann sein, dass die Kontoauszüge noch unterwegs sind, sie stehen erst einige Tage nach der Ausschüttung zu Beginn des neuen Monats zur Verfügung. Der Ablauf ist folgendermaßen:
- Die Detailaufstellungen stehen im GEMA Download zur Verfügung.
- Geld fließt.
- Der Kontoauszug wird ausgestellt und übermittelt (per Post oder im Onlineportal).
Sind Sie im Onlineportal angemeldet? Dann finden Sie Ihre Kontoauszüge dort:
- Gehen Sie im Onlineportal einfach auf Meine Finanzdaten.
- Im Bereich Meine Kontoauszüge können Sie diese einsehen.
Die in Anspruch genommenen Coronahilfen werden laut Beschluss des Aufsichtsrates frühestens wie folgt verrechnet: GEMA Schutzschirm 2020 ab dem 01.06.2023 sowie GEMA Schutzschirm 2021 ab dem 01.06.2024.
Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen.