Die neue Hilfe ist da!
Kennen Sie schon das neue Hilfecenter? Hier finden Sie die Antwort auf Ihre Frage – und die richtigen Ansprechpartner.
Am einfachsten und schnellsten melden Sie Ihre Musik und Veranstaltungen im Onlineportal an. Das ist bei den meisten Tarifen möglich. Wichtig: Für die Nutzung des Onlineportals benötigen Sie eine Kundennummer und einen Code. Beides können Sie telefonisch im GEMA Kundencenter unter 030 58 99 99 58 oder per E-Mail an kontakt@gema.de erfragen bzw. anfordern.
Musik in Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit (Tarif WR-KJA) und Musik auf Internetseiten (Tarif VR-OD 10).
Formular Musik in der Kinder- und Jugendarbeit
Formular Musik auf Internetseiten
Wir prüfen immer, ob die angemeldete Veranstaltung mit dem bestehenden Pauschalvertrag abgegolten ist.
Dazu benötigen wir alle relevanten Angaben, wie z.B. Besucherzahl, Eintrittshöhe, Kartenumsatz und Veranstaltungsfläche.
70 Jahre nach dem Tod des Urhebers wird die Musik lizenzfrei oder GEMA frei (wie man auch sagt). Solange liegen die Urheberrechte bei den Erben. Aber auch wenn das Musikwerk GEMA frei ist, können unter Umständen noch Rechte bestehen, wie z. B. die eines Bearbeiters oder Rechte von ausübenden Künstlern oder Unternehmen an einer konkreten Aufnahme.
Veranstaltungen mit GEMA freier Musik sind im Onlineportal nicht sichtbar. Auf Ihre Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigungs-Mail. Die Veranstaltungsdaten werden in unseren Unterlagen hinterlegt.
Damit wir Ihre Veranstaltung prüfen können, benötigen wir alle relevanten Angaben, wie z. B. Besucherzahl, Eintrittshöhe, Kartenumsatz und Veranstaltungsfläche.
Nur mit einer Setlist können wir erfassen, welche Musikwerke bei einem Liveauftritt gespielt wurden. Damit ermitteln wir, welche Komponistinnen, Textdichter und Musikverlage für den Liveauftritt Tantiemen erhalten. Als Veranstalter sorgen Sie so dafür, dass wirklich die Urheberinnen und Urheber entlohnt werden, deren Werke auf Ihrer Veranstaltung gespielt wurden.
Reichen Sie Ihre Setlist im Onlineportal einfach über den Service Meine Setlists ein.
Die Angabe der Werke im Kommentarfeld erzeugt keine Setlist. Diese benötigen wir aber dringend zur Prüfung und Ausschüttung an die Urheberinnen und Urheber.
Sofern ein Pauschalvertrag für Musik in Gottesdiensten sowie alle gottesdienstähnlichen Veranstaltungen wie Andachten, kirchliche Hochzeiten oder Trauerfeiern besteht, müssen Sie die genannten Veranstaltungen nicht anmelden.
Nicht unbedingt. Die Mitglieder der Band können als Urheberinnen und Urheber bei der GEMA oder auch einer ausländischen Schwestergesellschaft angemeldet sein. Es ist daher zwingend notwendig, dass Sie eine Setlist einreichen und wir diese prüfen können.
Wir prüfen immer, ob die angemeldete Veranstaltung mit dem bestehenden Pauschalvertrag abgegolten ist. Ist dies nicht der Fall, erhält die Kirchengemeinde eine Rechnung.
Ein Gesamtvertrag räumt einen Nachlass ein, wenn Sie Ihre Veranstaltung korrekt und vor Durchführung bei uns anmelden.
In einem Pauschalvertrag wird ein Volumen an Veranstaltungen und auch die Art der Veranstaltungen vereinbart. Hierfür zahlt der Pauschalvertragspartner eine vereinbarte Jahrespauschale an uns.
Zwischen uns und den Katholischen Organisationen besteht nur ein Gesamtvertrag. D. h., Ihnen werden 20 % Nachlass eingeräumt, wenn Sie Ihre Veranstaltungen rechtzeitig anmelden.
Ein Kurzporträt über die VG Musikedition erhalten Sie unter VG Musikedition.
Ja. Bitte verwenden Sie den Fragebogen Musiknutzungen auf Internetseiten (Onlinesendungen) und senden den ausgefüllten Fragebogen an kontakt@gema.de.
Antworten zum Login und zur Registrierung erhalten Sie im Hilfecenter unter Login & Registrierung. Ihre Kundennummer können Sie sich ganz problemlos zusenden lassen, indem Sie in unserem Kundencenter unter 030 1200210-54 montags bis freitags von 07:00 bis 18:00 Uhr anrufen oder diese per E-Mail über kontakt@gema.de anfordern.
Wie Sie Ihre Kundendaten ändern, erfahren Sie in unserem Hilfecenter unter Kundendaten ändern.
Auch hier sind Sie im Hilfecenter richtig. Dort finden Sie die Antwort auf Ihre Frage – und die richtigen Ansprechpartner.
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