Asset-Herausgeber

Alle Infos zu den Ausschüttungen zum 1. Januar und 1. Februar 2023 finden Sie hier.

Unsere Ausschüttungen zum 01.06.2022

Alle wichtigen Informationen zu: Live- und Wiedergabesparten

Zum 01.06. und 01.07.2022 schütten wir in den Live- und Wiedergabesparten rund 52 Mio. Euro an unsere Mitglieder und Schwestergesellschaften aus. Das Geschäftsjahr 2021 war als zweites Pandemie-Jahr in Folge erneut durch einen großflächigen Ausfall von Veranstaltungen, vor allem von Live-Events, geprägt. Wiederholt sind die Einbußen in diesem Lizenzbereich gravierend. Entsprechend gering ist das Verteilungsvolumen – schmerzhaft spürbar für viele unserer GEMA Mitglieder.

Durch weitgehende Öffnung in Gastronomie und Einzelhandel kann der Bereich Wiedergabe erfreulicherweise wieder deutliche Zuwächse aufweisen und nähert sich bereits den vor-pandemischen Ertragszahlen an.
Über alle Live- und Wiedergabesparten hinweg wird gegenüber dem Vorjahr zwar ein leichtes Plus von rund 4 % der Verteilungssumme des Vorjahres erreicht, in Summe jedoch ist das Vor-Corona-Niveau noch weit entfernt. Die Auswirkungen fallen in den einzelnen Sparten und für die jeweiligen Berechtigten individuell durchaus unterschiedlich aus.

Weitere Informationen finden Sie unter  Tantiemenverteilung Inland.
DJ legt Musik auf

Musik-Wiedergaben (Sparte M) – Sonderregelung mit zwei Ausschüttungen, zum 01.06. und 01.07.2022

Aufgrund der Corona-Pandemie mussten zahlreiche Live-Veranstaltungen 2021 ausfallen, was sich – wie bereits im letzten Jahr – auch auf die Verteilung in der Sparte M auswirkt. Darum hat die Mitgliederversammlung (MGV) im letzten Jahr beschlossen, die Verteilung in der Sparte M für das Geschäftsjahr 2021 anzupassen:

Ausschüttung in zwei Stufen:

Stufe 1:

Zum 01.06.2022 findet die übliche M-Verteilung auf der Grundlage der (verhältnismäßig wenigen) Live-Aufführungen des Jahres 2021 statt. Basierend auf das angepasste Regelwerk wird abweichend vom üblichen Verfahren im Segmentbereich 1 bis 8 kein neuer Punktwert berechnet. Stattdessen wird der durchschnittliche Punktwert der Sparte M der letzten drei Geschäftsjahre vor Pandemiebeginn (2017-2019) zugrunde gelegt. Der 20-prozentige M-Zuschlag im Segmentbereich 9 bis 12 (ab einem Inkasso von 500,01 Euro) bleibt unverändert.

Stufe 2:

Zum 01.07.2022 wird der verbleibende Restbetrag der M-Verteilungssumme für das Geschäftsjahr 2021 als prozentualer Zuschlag zu Ihren Ausschüttungen in der Sparte M der Geschäftsjahre 2018 bis 2020 verteilt („M-Zuschlag Corona“).

Den konkreten Ausschüttungsbetrag finden Sie in Ihrem Kontoauszug, den Sie zum 01.07.2022 erhalten.

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Weiterführende Informationen

Erfreulicherweise läuft der Konzertbetrieb derzeit weitgehend ohne Einschränkungen.
Dennoch wurde eine entsprechende Fortschreibung dieser Regelung für das Geschäftsjahr 2022 von der Mitgliederversammlung im Mai für den Fall verabschiedet, dass es im weiteren Verlauf dieses Jahres pandemiebedingt zu flächendeckenden Veranstaltungsverboten kommt. Tagesordnung MGV 2022 - Antrag 22, S. 50-52 
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Diskotheken-Wiedergaben (DK & DK VR)

Aufgrund der pandemiebedingten Schließungen von Clubs und Diskotheken in Deutschland seit Mitte März fand das Monitoring-Verfahren in den Jahren 2020 und 2021 nur während weniger Monate statt. Gleichwohl konnte das vorgesehene statistische Hochrechnungsverfahren, bezogen auf diese Zeiträume, nach den üblichen Abläufen durchgeführt werden. Die erzielten Erträge des Geschäftsjahres 2021 beziehen sich zum Teil auch auf das Nutzungsjahr 2020. Insofern stellen die für 2020 und 2021 vorliegenden Monitoring-Ergebnisse eine valide und repräsentative Grundlage für die Verteilung in den Sparten DK und DK VR dar.

Informationen zu unseren letzten Ausschüttungen

FAQ – häufige Fragen zur Ausschüttung

Einen Gesamtüberblick über Ihre Umsätze erhalten Sie im Onlineportal unter dem Service Meine Tantiemen. Dort erfahren Sie außerdem, woher diese stammen (Live, Radio, TV/Film, Digital oder Ausland) und welche Einnahmen Ihre zehn erfolgreichsten Werke gebracht haben. Mehr dazu im Video.

Die Detailaufstellungen (Einzel- und Nutzungsaufstellungen) finden Sie im kostenlosen Online Service GEMA Download.

  • Einzelaufstellungen = wie hoch ist der Ausschüttungsbetrag pro Werk

  • Nutzungsaufstellungen = wann und wo wurden meine Werke genutzt

Falls Sie noch nicht auf den Service zugreifen können, lassen Sie sich im GEMA Onlineportal freischalten. Details zur Ausschüttung können Sie auch kostenpflichtig per E-Mail anfordern: mitgliederservice@gema.de

Eine fehlerhafte Ausschüttung können Sie schnell und unkompliziert über folgende Wege reklamieren:

  • Sie loggen sich ins Onlineportal ein und nutzen den Service Reklamation.

  • Für fehlende Live-Veranstaltungen nutzen Sie im Onlineportal den Service Meine Setlists, bei dem Sie die Musikfolgen als Reklamation einreichen können.

Wichtig: Bitte prüfen Sie vorab, ob der betroffene Zeitraum und die Sparte bereits verteilt wurden. Einen Überblick über die Fristen und Sparten finden Sie hier. Reklamieren Sie nur die Nutzungen, die in Ihren Detailaufstellungen (im Onlineportal > GEMA Download) nicht enthalten oder aus anderen Gründen zu beanstanden sind. Laut § 59 GEMA Verteilungsplan müssen Reklamationen konkrete Angaben enthalten, die eine Prüfung zulassen. Das stellen Sie sicher, indem Sie im Onlineportal unter Reklamation die gewünschten Angaben machen. Alles Informationen zum Thema Reklamation finden Sie hier.

Sie haben noch keinen Zugang zum Onlineportal? Registrieren Sie sich als Musikurheber hier. Sie erhalten dann umgehend eine E-Mail mit einem Aktivierungslink zum Setzen Ihres Passwortes. Anschließend füllen Sie den Freischaltungsantrag aus, der Ihnen im Onlineportal angezeigt wird und reichen uns diesen ein. Nach erfolgter Freischaltung informieren wir Sie. Dann können Sie unter GEMA Download den Service starten und die Detailaufstellungen herunterladen.

Wenn Sie Fragen zu Reklamationen haben, richten Sie bitte diese an die Serviceabteilung unter der
E-Mail:  mitgliederservice@gema.de.

Weitere Informationen zur Einreichung von Reklamationen finden Sie  hier.

Es kann sein, dass die Kontoauszüge noch unterwegs sind, sie stehen erst einige Tage nach der Ausschüttung zu Beginn des neuen Monats zur Verfügung. Der Ablauf ist folgendermaßen:

  1. Die Detailaufstellungen stehen im GEMA Download zur Verfügung.

  2. Geld fließt.

  3. Der Kontoauszug wird ausgestellt und übermittelt (per Post oder im Onlineportal).

Sind Sie im Onlineportal angemeldet? Dann finden Sie Ihre Kontoauszüge dort:

  1. Gehen Sie im Onlineportal einfach auf Meine Finanzdaten.

  2. Im Bereich Meine Kontoauszüge können Sie diese einsehen.

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Es kommt auf die Verteilungssparte an, auf den Aufführungskontext und auch auf die Höhe der Lizenzsumme, die die Veranstaltenden an die GEMA zahlen. Näheres unter:  www.gema.de/tantiemenverteilung-inland

Die in Anspruch genommenen Coronahilfen werden laut Beschluss des Aufsichtsrates frühestens wie folgt verrechnet: GEMA Schutzschirm 2020 ab dem 01.06.2023 sowie GEMA Schutzschirm 2021 ab dem 01.06.2024

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